Bericht der Verwaltung - DrS/2021/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom März 2021 - Optimierung Flächenverbrauch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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09.06.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Den diesen Ausschuss betreffenden Beschluss der „Jugend im Kreistrag“ (Anlage 2 „DrS_2021-5 - AG 2, Antrag 2 - Optimierung Flächenverbrauch“) erhalten Sie hiermit zur Kenntnis und weiteren Verfügung. Die Verwaltung nimmt in dieser Vorlage bereits Stellung zu den hierin formulierten Prüfaufträgen.
Sachverhalt:
Am 04.März fand zum wiederholten Male das Format „Jugend im Kreistag“ statt. Bei dieser Veranstaltung lernen die Schüler*innen wie Demokratie auf Kreisebene gelebt wird, wie die eigene Meinung eingebracht, Beschlüsse vorbereitet und gefasst werden und wie ein Kreistag funktioniert.
Es ist mit der Politik vereinbart, dass grundsätzlich alle Beschlüsse der Jugendlichen (Anlage 1 „Beschlussfassungen JiKT 04.03.2021“) anschließend in den Kreisgremien weiterbehandelt werden sollen.
Den diesen Ausschuss betreffenden Beschluss erhalten Sie hiermit zur Kenntnis und weiteren Verfügung (Anlage 2 „DrS_2021-5 - AG 2, Antrag 2 - Optimierung Flächenverbrauch“).
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1. Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeiten für Anreize zur Optimierung des Flächenverbrauches bestehen.
Der verwendete Begriff "Optimierung des Flächenverbrauchs" ist im vorliegen-den Sachzusammenhang ungebräuchlich und in seiner inhaltlichen Zielrichtung unbestimmt. Er wird im Zusammenhang mit der Beantwortung des vorliegenden Prüfauftrages interpretiert im Sinne einer "Reduzierung des Flächenverbrauchs".
Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung ist es Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit die aus ihrer Sicht erforderlichen Fest-setzungen in den Bauleitplänen zu treffen. Hierbei müssen sie auch bundes- und landesrechtlich Vorgaben zur Reduzierung des Flächenverbrauchs im Rahmen der Abwägung berücksichtigen.
Im Rahmen der Zuständigkeiten des Kreises werden keine Möglichkeiten gesehen, Anreize für die Gemeinden zur Reduzierung des Flächenverbrauchs schaffen zu können.
zu 2. Die Verwaltung möge prüfen, welche Flächen sich für eine Renaturierung eignen.
Für das Fordern oder Schaffen weiterer Ausgleichsflächen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es im Zusammenhang mit der gemeindlichen Bauleitplanung oder im Zuge der Genehmigung von Einzelvorhaben keine rechtliche Grundlage. Das Instrument ist auch nicht geeignet, den Flächenverbrauch zu steuern. Das vermutlich gewünschte Ziel, bestehende Freiräume für Natur und Landschaft in Wert zu setzen, könnte erreicht werden, indem die zweckmäßige Ausweisung von Flächen und die Umsetzung von Maßnahmen auf diesen Flächen besser durch die Gemeinden und den Kreis im Sinne eines Ausgleichsflächenmanagements gesteuert und kontrolliert würden. Auf Seiten des Kreises fehlt es hierzu jedoch an Personal. Vorhande Personalkapazitäten können auch nachweislich nicht von anderen Aufgaben des Fachdienstes Naturschutz und Landschaftspflege umgelenkt werden. Darüber hinaus bedürfte es der Schaffung neuer Strukturen der interkommunalen Abstimmung.
Als Alternative könnten durch den Kreis in den Natura 2000-Gebieten und Schutzgebieten mehr Maßnahmen aus öffentlichen Fördermitteln zum Erhalt des Ist-Zustandes und darüber hinaus gehend aus Ersatzgeldern umgesetzt werden. Auf diese Wiese fände eine Qualifizierung des bestehenden Biotopverbundes mit entsprechendem Nutzen statt. Personell muss sich der Kreis hier aber heute bereits auf die Erfüllung seiner Pflichtaufgabe konzentrieren. Verwaltungsseitig wird dem Handlungsbedarf, der sich aus der Organisationsuntersuchung im Jahr 2020 ergibt, Vorzug vor denkbaren "neuen Aufgaben" eingeräumt.
zu 3. Die Verwaltung möge eine kreisweite Leerstandsdatenbank für Häuser und Wohnungen prüfen.
Zum Leerstand von Wohnungen liegen dem Kreis keine Daten vor. Derartige Daten werden auch weder von den Kommunen noch vom statistischen Lan-desamt systematisch erhoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,1 kB
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(wie Dokument)
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249,1 kB
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