Bericht der Verwaltung - DrS/2021/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht - Projektmanagement intelligente Cluster
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Maßow, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Information ohne Beratung
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02.06.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Nach Beschluss der DrS/2020/039-3 im Dezember 2020 durch den Kreistag wurde die Ausschreibung für das Projektmanagement für den Ausbau der verbliebenen „weißen Flecken“ im Kreis Segeberg vorbereitet und veröffentlicht. Zurzeit wird auf die Bewilligung des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gewartet, um den Auftrag an ein Planungsbüro vergeben zu können.
Sachverhalt:
Die Ausschreibung des Projektmanagements für den Ausbau der „weißen Flecken“ im Kreis Segeberg ist erfolgt. Es haben sich insgesamt 4 Unternehmen auf die Ausschreibung beworben, wobei eine Bewerbung aufgrund von Formfehlern vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden musste.
Aufgrund der eingegangenen Angebote wurde ein Vergabevorschlag mit der zentralen Vergabestelle des Kreises Segeberg erarbeitet. Dieser wurde am 15.04.2021 mit den Vergabeunterlagen beim Fördermittelgeber, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), eingereicht. Zurzeit werden der Förderantrag und die Vergabeunterlagen dort geprüft. In der Regel benötigt das LLUR 8-12 Wochen zur Prüfung und Bewilligung.
Der Zuschlag darf erst nach Ausstellung des Bewilligungsbescheides und der Vergabeentscheidung des LLURs erfolgen. Sobald der Zuwendungsbescheid eingeht, wird der Zuschlag an ein Planungsbüro erteilt.
Weiterhin wurde in der Zwischenzeit ein Förderantrag beim Bund und beim Land Schleswig-Holstein zur Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke gestellt. Dieser befindet sich ebenfalls in der Bearbeitung. Ursprünglich wäre die Erarbeitung dieser Förderanträge Teil des ausgeschriebenen Projektmanagements gewesen, eine anstehende Änderung der Förderrichtlinie des Bundes machte es jedoch erforderlich, den Förderantrag vorzuziehen. Denn die neue Förderrichtlinie wird zukünftig Hausadressen aus der Förderung ausschließen, die mehr als 400 Meter vom Point Of Presence (POP)/Verteilerkasten entfernt liegen. Dies würde für die Erschließung der „weißen Flecken“ im Kreis Segeberg bedeuten, dass vor allem im ländlichen Raum der Anschluss etlicher Hausadressen nicht gefördert werden könnten. Es würden „weiße Flecken“ im Kreis verbleiben. Um eine Förderung nach der noch bestehenden Richtlinie zu erhalten, wurde der Förderantrag aufgrund der vorliegenden Markterkundung aus der Gigabitstudie bereits im März gestellt. Ebenso der Förderantrag beim Land Schleswig-Holstein auf die Kofinanzierung des Bundesantrages. Die Kosten für den Kreis Segeberg verändern sich dadurch nicht, sondern bleiben wie in der DrS/2020/039-3 dargestellt, bestehen.
