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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/294-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.475.000 € als Aufwand sowie Ertrag im Haushaltsjahr 2022ff (insgesamt 2.800.000 €).

 

Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen. Berechtigte Regressforderungen sind soweit möglich in Absprache mit dem Rechtsamt zu realisieren.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Weitere Bauteilöffnungen zur Schadensfeststellung haben ergeben, dass die gesamte Gebäudehülle bauphysikalisch und ausführungstechnisch fehlerhaft ist und nur durch einen kompletten Austausch instandzusetzen ist. Die bisherige Kostenschätzung wird aktualisiert von 1.325.000 € auf 2.800.000 €.

 

Sachverhalt:

Zwischenzeitlich ist das Gebäude eingerüstet und mit einem Wetterschutzdach versehen. Am 19.04.2021 fanden weitere Bauteilöffnungen in Anwesenheit der Sachverständigen (Versicherung + Bauherr), des Planungsbüros und der Bauherrenvertreterin statt.

 

Die ergänzend durchgeführten umfangreichen Untersuchungen führten zu den nachfolgend beschriebenen und die bisherigen Untersuchungen erhärtenden bzw. ergänzenden Resultaten.

 

Aus der dem Fachdienst vorliegenden Stellungnahme des beauftragten Sachverständigen geht hervor, dass die Abdichtung in der gesamten Gebäude- hülle als mangelhaft zu bezeichnen ist. Betroffen sind also nicht nur einzelne Flachdachbereiche oder die Polycarbonatfassade. Fast alle kritischen Detailpunkte sind fehlerhaft geplant oder ausgeführt worden.

 

Anmerkung des Sachverständigen:

Grundsätzlich ist somit die gesamte Gebäudehülle bauphysikalisch und ausführungstechnisch fehlerhaft und lässt sich aufgrund der fast vollumfänglichen baulichen Fehler ausschließlich durch einen erheblichen Rückbau und die Herstellung einer neuen und sachgerechten Ausführung wieder rekonstruieren.

 

Hierbei muss erwähnt werden, dass der hier im beheizten Bauwerk vorhandene Materialmix bauphysikalisch besonders schwierig und ausführungstechnisch sehr anspruchsvoll wieder herzustellen ist.

 

Fassaden:

Die bauphysikalisch sehr anspruchsvolle - weder konstruktiv einfache, noch kostengünstige - Mischbauweise aus Stahlbetonskelettbau und großflächigen Holzrahmenausfachungen in beheizten Gebäuden erfordert ein hohes Maß an Detailplanung und präziser handwerklicher Ausführung. Hierbei ist bei der Ausbildung des Außenwandaufbaus besonderes Augenmerk auf die Vermeidung der Kondensatbildung zu richten. Dies bedeutet, es sind besonders präzise zu verarbeitende und zuverlässig luft- und diffusionsdichte Dampfsperren einzu-bauen und an den unterschiedlichen Bauteilen luftdicht zu verwahren. Diese im Baustellenbetrieb erstellten Konstruktionen gelten heute aufgrund der handwerklich schwierigen örtlichen Ausführungen als kritisch. Es wird mit heutigem Wissensstand deshalb empfohlen, auf diese Bauweise zu verzichten.

Im Falle des Wunsches des Erhaltens der Mischbauweise und des Wellplatten-Witterungsschutzes in dieser Form ist ein kompletter außenseitiger und innenseitiger Rückbau durchzuführen. Geschädigte Hölzer sind auszutauschen und der Aufbau ist dann mit oben geschilderter Präzision des Einbaus der Dampfsperren erneut wieder herzustellen.

 

Sollte auch der Wunsch bestehen, die aus Polycarbonatkammer-Tafeln bestehenden Lichtbänder wieder herzustellen, so ist diese Konstruktion grundsätzlich zu ändern und den technisch erforderlichen Anforderungen anzupassen. Hierzu gehört der komplette Ausbau aller Tafeln und das auch gegen permanente Bewegungen aus Wind und Thermik sichere luftdichte Verschließen der Kammern. Da das Eindringen von Niederschlagswasser aufgrund vorgenanntem notwendigem Spiel (thermische Ausdehnung und Wind) nicht vermeidbar ist, muss konstruktiv für das schadfreie Sammeln und nach außen Abführen dieses Wassers gesorgt werden.

 

Empfohlen wird, diese grundsätzlich für beheizte Räume ungeeignete Ausführung durch den Einbau von Fenstern zu ersetzen. Hierzu muss die einfallende Lichtmenge als Basis der Fensteranzahl dienen. Einen Vorteil bietet jedoch - neben der technischen Verbesserung - die bessere Energiebilanz dieser Ausführung.

 

Dachflächen:

Die drei oberen Dachflächen weisen ebenfalls Schäden und Mängel durch Undichtigkeit (Abbundhalle), Kondensat (Schulungsraumtrakt) und durch starke Faltenbildung erkennbar gelöste Abdichtungsfolie (Maschinengebäude) auf. Weiter bestehen die aufgehenden Attiken teilweise aus einer reinen, unbelüfteten Holzkonstruktion. Im Weiteren sind die Undichtigkeiten der Trapezbleche in dem Stoßbereich der Abbundhalle abzustellen. Hierbei ist mit dem Statiker noch einmal zu klären, ob die ursprünglich von ihm berechnete Scheibenwirkung durch die konstruktive Halbierung dieser Scheibe nicht auch rein rechnerisch zu einer deutlichen Erhöhung der Bewegung geführt hat.

 

Die Trapezbleche der Dachfläche oberhalb des Schulungstrakts müssen aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit und des hierdurch erforderlichen Austauschs der Leimbinder ohnehin demontiert und erneuert werden. Auch für diese Fläche ist der Statiker zu konsultieren.

Resümierend lässt sich aussagen, dass alle (drei) untersuchten Dachflächen schadenbehaftet und zu erneuern sind. Dies gilt auch für alle Anschlüsse an aufgehende Bauteile. Hierbei ist nach aktuellem Kenntnisstand zusätzlich mit einem erheblichen Austausch feuchtebedingt schadhafter Hölzer zu rechnen.

 

Kosten (Stand Apr. 2021):

Kostenüberschlag Variante 1 – Instandsetzung / Wiederherstellung

Gesamtsumme, brutto  2.300.000 €

 

Kostenüberschlag Variante 2 – bauphysikalische Erneuerung

Gesamtsumme, brutto  2.800.000 €

 

Empfehlung:

Der Fachdienst folgt der Empfehlung des Sachverständigen.

Da die Instandsetzung / Wiederherstellung der Fassade bauphysikalisch besonders schwierig und ausführungstechnisch sehr anspruchsvoll ist, wird die Ausführung mit Sandwichpaneelen und Austausch der Polycarbonat-Fassade durch Alu-Fenster favorisiert. Hierfür ist der Kostenüberschlag Variante 2 in Höhe von 2.800.000 € maßgebend.

 

Es ist zu beachten, dass die Deckungszusage der Haftpflichtversicherung noch nicht vorliegt. Auch ob alle Regressforderungen durchgesetzt werden können, lässt sich noch nicht belastbar darstellen, die Vorleistung des Kreises wird unter juristischer Begleitung wieder eingeholt.

 

 

Finanzierung

Im Haushaltsjahr 2021/2022 sind bisher insgesamt 1.325.000 € als Aufwand sowie Ertrag im Haushaltsjahr 2021ff zur Verfügung gestellt worden.

 

Es wird beantragt, zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1.475.000 € als Aufwand sowie Ertrag im Haushaltsjahr 2022ff zur Verfügung zu stellen.

 

Haushaltsjahr 2021    800.000 € Aufwand

Haushaltsjahr 2022 2.000.000 € Aufwand

Haushaltsjahr 2023 2.800.000 € Ertrag

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Haushaltsjahr 2021    800.000 € Aufwand

Haushaltsjahr 2022 2.000.000 € Aufwand

Haushaltsjahr 2023 2.800.000 € Ertrag

 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

Aufwand: 1116156.52112

Ertrag:     1116156.448804

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

      Ziel 6

      Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und er-

      möglichen lebenslanges Lernen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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