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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/049-6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. zur Förderung von Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie (SE-Aufstockungsbetrag Kulturhilfe-SH) in der mit dem LKV geeinten Fassung.  

 

Dafür werden einmalig 300.000 Euro im Nachtragshaushalt des Kreises für das Jahr 2021 bereitgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Verwaltung gebeten, bis zur Sitzung des Kreistages am 06.05.2021 für den Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Landeskulturverband (LKV) folgende Punkte zu klären:

 

  • Kann die Antragsfrist für Segeberger Stipendiaten bis zum 30.09.2021 verlängert werden?
    • Ergebnis: Eine über den 30.06.2021 hinausgehende Bearbeitung des Projektes ist dem LKV mit vorhandenen Kapazitäten nicht möglich. Es stehe dafür nur befristet eingesetztes Personal zur Verfügung, welches bereits für den Kreis SE unter Einsatz der angebotenen Verwaltungskostenpauschale länger als geplant beschäftigt werde.

 

  • Der Kreis Segeberg erwartet bzw. wünscht eine öffentliche Darstellung der künstlerischen Tätigkeit der Geförderten im Kreisgebiet, auch wenn dies nicht als Gegenleistung im Sinne eines Auftrags oder einer Projektförderung möglich ist.
    • Ergebnis: Es ist in den Vertrag aufgenommen worden, dass in die Förderungszusagen der Hinweis des Kreises aufgenommen wird.

 

  • Ist das von der Verwaltung vorgeschlagene Budget in Höhe von 300 TEUR auskömmlich, wenn noch weitere Segeberger Anträge zu erwarten sind?
    • Ergebnis: Der LKV erwartet nach einer Veröffentlichung der Segeberger Förderung zusätzliche Anträge. Bisher liegen dem LKV 45 Anträge aus dem Kreis Segeberg für die Kulturhilfe SH vor. Deren Zahl wird sich nach Einschätzung des LKV absehbar nicht verdoppeln. Ein Budget von 300 TEUR halte man für auskömmlich, allerdings müssten ggfs. Segeberger Anträge zurückgewiesen werden, wenn der Fond überzeichnet werde. Unabhängig von der bereitgestellten Summe ist daher ein Windhund-Prinzip in den Vertragsentwurf aufgenommen worden.

 

Darüber hinaus enthält die hiermit dem Kreistag vorgelegte Fassung des Vertrags einige Präzisierungen, die für die gegenseitige Abwicklung zwischen LKV und Kreis zu vereinbaren sind. Offen ist somit nur noch der vom Kreistag festzulegende Budgetrahmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalig 300 TEUR, bereitzustellen über Nachtragshaushalt 2021

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252, Nichtwissenschaftliche Sammlungen und Museen, Kreisarchiv, Kultur

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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