Drucksache - DrS/2021/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagespflege für Corona-bedingte Ausfälle 2021 (Kulanzregelung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Wittig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kindertagespflegepersonen werden für die Monate, in denen Corona bedingt die Betreuung der Kinder nicht in vollem Umfang erfolgen kann, jeweils in Höhe der gewährten laufenden Geldleistung für die bisher geleisteten Betreuungsstunden der laufenden Verträge gefördert. Dies beinhaltet ebenfalls die jeweiligen anteiligen Erstattungen von Kosten entsprechend § 23 SGB VIII für diese Monate. Beginnen oder enden Betreuungsverhältnisse in diesem Zeitraum, so werden diese im tatsächlichen Leistungsumfang bei der Förderung berücksichtigt.
Die Fälle, in denen Betreuungsverträge beendet werden oder Neuaufnahmen beginnen, werden im tatsächlichen Leistungsumfang in den jeweiligen Monat eingepflegt.
Bei Tagespflegepersonen, die ihre Betreuung eingestellt haben, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die Schließung der Tagespflegestelle ist jeweils für die Verwaltung nachvollziehbar zu begründen. Die Begründung ist u. a. gegeben, wenn die Tagespflegeperson oder ein Haushaltsangehöriger zu einer Corona-Risikogruppe nach den Vorgaben des Robert Koch Instituts gehört. Werden keine oder nicht nachvollziehbare Angaben gemacht, erfolgt die Einstellung der Förderung an die Tagespflegeperson.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Betreuungseinschränkungen aufgrund der Corona-Krise erfordern eine finanzielle Sicherung der Tagespflegepersonen. Ziel ist es dabei, die bestehenden Angebote weitestgehend zu erhalten. Aufgrund ohnehin schon fehlender Betreuungsplätze im Kreis Segeberg, auf die die Eltern einen Rechtsanspruch haben, kann auf das Betreuungsangebot der Kindertagespflege nicht verzichtet werden. Ein Wegfall von Plätzen in der Kindertagespflege würde möglicherweise mit erheblichen Kosten durch Schadenersatzklagen der Eltern einhergehen.
Für die Monate des Jahres 2021, in denen durch die Corona-Krise Einschränkungen in der Betreuungssituation entstehen, ist eine weitere monatliche Förderung der Tagespflegepersonen vollumfänglich entsprechend der Kulanzregelung des Kreises Segeberg aus dem Jahr 2020 zu finanzieren. Dies umfasst ebenfalls die Erstattungen von anteiligen Kosten für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen gemäß § 23 SGB VIII.
Sachverhalt:
Um weitgehende Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Vorlage DrS/2020/067 verwiesen.
Die aktuellen Einschränkungen der Kindertagesbetreuung stellen sich in Schleswig-Holstein für die erlaubnispflichtige Kindertagespflege bis zur Lockerung durch die Landesregierung Schleswig-Holstein wie folgt dar: Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können aufrechterhalten, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Die Entscheidung liegt bei den Tagespflegepersonen. Weitere Details sind der Vorlage DrS/2020/067 zu entnehmen, die der kurzfristigen Sicherung der Zahlungen an die Tagespflegepersonen für den Monat April 2020 diente.
Die uneingeschränkte Öffnung der Kindertagesbetreuung ist aus Sicht der Verwaltung kurzfristig zumindest für den Kreis Segeberg durch die anhaltende Hochinzidenz nicht zu erwarten.
Die meisten Tagespflegepersonen sind weiterhin tätig und betreuen bis zu fünf Kinder. Auf eine reine Notbetreuung stellen nur wenige Tagespflegepersonen um. Das hat sich bereits in der vergleichbaren Situation im letzten Jahr gezeigt. Die Tagespflegepersonen, die ihre Betreuung eingestellt haben, gehören fast alle zu einer Corona-Risikogruppe.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Tagespflegepersonen vorerst für die Monate im Jahr 2021, in denen Corona bedingt Einschränkungen in der Kindertagespflege unvermeidbar sind, weiter vollumfänglich entsprechend der bisherigen Zahlungen zu finanzieren. Die anteiligen Erstattungen von Kranken-, Pflege-, Renten- und Versicherungskosten sind ebenfalls weiterzuzahlen, da sie gesetzlich im § 23 SGB VIII verankert sind.
Für die Tagespflegepersonen, die ihre Betreuung eingestellt haben, erfolgt durch das Jugendamt eine Prüfung der weiteren Förderung im Einzelfall. Die Schließung der Tagespflegestelle ist jeweils für die Verwaltung nachvollziehbar zu begründen, u.a. wenn die Tagespflegeperson oder ein Haushaltsangehöriger zu einer Corona-Risikogruppe nach den Vorgaben des Robert Koch Instituts gehört. Wenn hier keine oder nicht nachvollziehbare Angaben gemacht werden, wird die Förderung an die Tagespflegeperson eingestellt.
In der Tagespflege werden wie in der extremen Corona-Krise des letzten Jahres viele der Kinder weiterbetreut. Somit werden viele Familien stark entlastet, auch damit die Eltern ihre beruflichen Aufgaben wahrnehmen können.
Tagespflegepersonen gewinnen für begründete Corona bedingte Ausfälle eine sichere finanzielle Situation, ebenfalls bei möglichen Lockerungen oder Verschärfungen der Betreuungsmöglichkeiten je nach Krisenlage.
Abschließend eine Information zu den Elternbeiträgen in der Tagespflege:
Der Kreis Segeberg hat nach Entscheidung des Landes die Eltern erneut beitragsfrei zu stellen für die Dauer der Notbetreuung in der Kinderbetreuung. Das gilt auch für die Kindertagespflege. Die entgangenen Elternbeiträge werden dem Kreis über das Land separat auf Nachweis in voller Höhe ausgeglichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Die Mittel stehen im Budget von 51.10 zur Verfügung. Ein Teil der Mittel wird aufgrund der entsprechenden Betreuungseinschränkungen ohne Gegenleistung ausgezahlt wie bereits in der Kulanzregelung im Jahr 2020.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
