Drucksache - DrS/2021/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz zusätzlicher Corona-Verstärkerbusse im ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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03.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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18.03.2021
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Einsatz von zusätzlichen Corona-Verstärkerbussen gemäß Vorlage wird beschlossen. Zur Finanzierung werden TEUR 255 bereitgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umsetzung im Zusammenspiel mit den weiteren Schritten der Wiederaufnahme des Schulbetriebs bedarfsgerecht und flexibel zu handhaben.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Auf Grundlage des vom Hauptausschuss am 01.12.2020 beschlossenen WI-SE-Antrags (DrS/2020/293) wurden Möglichkeiten zum Einsatz von Corona-Verstärkerbussen ausgelotet und ein Konzept erarbeitet; es kann mit einem Vorlauf von rund einer Woche umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein weitgehend wieder angelaufener Schulbetrieb. Da bislang lediglich die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs ab dem 22.02.2021 verbindlich ist und dies allein keinen Verstärkereinsatz rechtfertigt, benötigt die Verwaltung Spielraum bei der Umsetzung, um auf die noch nicht bekannten weiteren Umsetzungsschritte kurzfristig flexibel reagieren zu können. Für die Maximalvariante werden TEUR 255 benötigt.
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss zur DrS/2020/293 galt es zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um die „Schülerspitzen im ÖPNV zu entzerren und damit zum Gesundheitsschutz und der Einhaltung der Schutzmaßnahmen beizutragen“ (gem. Corona-VO gilt im ÖPNV Maskenpflicht, das Abstandsgebot nicht). Dazu wurden zwei Ansatzpunkte identifiziert:
1. Entzerrung der ÖPNV-Nachfragespitzen durch gestaffelte Schulzeiten und
2. Ausweitung der ÖPNV-Buskapazitäten.
Zu Punkt 1 wurde von Landrat Schröder ein entsprechender Appell an die Schulen gerichtet, der von den Schulräten explizit unterstützt wurde. Der Appell verlief ergebnislos.
Zu Punkt 2 hat die SVG gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen Möglichkeiten zum Einsatz von Corona-Verstärkerbussen ausgelotet. Da Reisebusse sich für den ÖPNV-Einsatz nur bedingt eignen, da sie nicht barrierefrei, keine Matrixanzeigen für Liniennummern/-verläufe und keine Fahrscheinverkaufsgeräte verbaut haben, standen dabei primär barrierefreie ÖPNV-Busse im Fokus.
Sodann wurden die am stärksten ausgelasteten Fahrten identifiziert (50% plus x), mit den verfügbaren zusätzlichen Bussen abgeglichen und Ende Dezember 2020 zu einem Konzept zusammengeführt. Insgesamt können bis zu 15 zusätzliche Busse mobilisiert werden (8 ÖPNV-, 7 Reisebusse), die auf diversen Linien zu den großen Schulstandorten Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Kaltenkirchen einzusetzen wären. Zudem steht nun fest, dass das Land 50% der entsprechenden Mehrkosten befristet bis zum Schuljahresende finanzieren wird.
Bislang steht lediglich die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs ab dem 22.02.2021 fest, was allein noch keinen Verstärkereinsatz rechtfertigt. Insofern benötigt die Verwaltung Spielraum bei der Umsetzung, um auf die noch nicht bekannten weiteren Schulöffnungsschritte kurzfristig flexibel reagieren zu können. Bisher ist für die Klassen 5 – 13 Distanzunterricht bis zum 07.03.2021 vorgesehen. Da zudem nicht belastbar vorhergesagt werden kann, ob bei Konzeptumsetzung zum benötigten Datum immer noch alle Busse und das Personal verfügbar sind, werden drei Szenarien gebildet. Bezieht man diese auf eine eventuelle Einsatzdauer vom 15.03.2021 bis zum 18.06.2021, so ergeben sich folgende Berechnungen:
Szenario | Kosten gerundet | Finanzierung (gerundet) | |||||
1 Woche | 08.03.- 18.06.2021 | ||||||
1 Woche | 08.03.- 08.06.2021 | Land | Kreis | Land | Kreis | ||
10 Busse | 39.000 € | 350.000 € | 19.500 € | 19.500 € | 175.000 € | 175.000 € | |
12 Busse | 47.000 € | 420.000 € | 23.500 € | 23.500 € | 210.000 € | 210.000 € | |
15 Busse | 57.000 € | 510.000 € | 28.500 € | 28.500 € | 255.000 € | 255.000 € | |
Im Maximalszenario werden TEUR 255 Eigenmittel benötigt, die übrigen 50% trägt das Land. Die Auswirkungen eventueller Verkürzungen/Verlängerungen, ggf. auch über das aktuelle Schuljahr hinaus, können aus den Kosten pro Woche abgeleitet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 53132000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 255.000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja | Ja auch Menschen mit Behinderung profitieren von zusätzlichen Angeboten im ÖPNV. |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja | Ja zum Teil. Es konnte nur zur Hälfte der Busse die Barrierefreiheit sichergestellt werden. Aufgrund der besonderen Herausforderungen durch Corona, konnten in dem kurzen Zeitraum nicht mehr ÖPNV-taugliche Busse von den Verkehrsunternehmen bereitgestellt werden, daher werden auch nicht barrierefreie Reisebusse eingesetzt. |
