Drucksache - DrS/2021/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf Erarbeitung einer Kulturkreis-Strategie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- Fraktionen CDU und B90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.04.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.05.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließen möge:
Der Kreis Segeberg erarbeitet eine „Kulturkreis-Strategie“ als Weiterentwicklung der strategischen Ziele, die der Kreistag im Jahre 2019 beschlossen hatte. Sie wird von einer Bestandsaufnahme des kulturellen Lebens im Kreis ausgehen, dabei das kulturelle Angebot erfassen, bewerten und Entwicklungschancen benennen, eine Zielvorstellung von einem „Kulturkreis Segeberg“ entwickeln und einen Maßnahmenplan zur Umsetzung entwerfen. Die „Kulturkreis-Strategie-SE“ wird durch eine dafür zu bildende Kommission aus Mitgliedern aller Fraktionen des Kreistages sowie mit der Unterstützung des VJKA erarbeitet und dem BKS anschließend vorgelegt.
An der „Strategie zum KulturKreis-SE“ werden Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden, wesentliche Kulturträger und Kulturvereine sowie die Wirtschafts-Entwicklungsgesellschaft Kreis Segeberg (WKS) und das Bildungsmanagement der Kreisverwaltung beteiligt. Für die Moderation der Arbeitstreffen ist eine außenstehende Person mit Expertenwissen zu beauftragen. Die administrative Betreuung kommt dem Fachdienst für Kita, Jugend, Schule, Kultur zu. Sollte sich dieser dazu personell nicht in der Lage sehen, so wird der VJKA gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen. Die in diesem Fall auftretenden Kosten sind vorab durch den VJKA zu ermitteln. Des Weiteren soll er dabei prüfen, inwieweit Eigenmittel des VJKA verwendet werden könnten oder ob die Zuweisungen erhöht werden müssten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143 kB
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