Bericht der Verwaltung - DrS/2021/060-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Anerkennung und Übernahme von Kosten für die Schülerbeförderung als freiwillige Leistung des Kreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher,Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
04.05.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachdienst 51.10 befürwortet den Antrag zur DrS 2021/060-1 und sieht die daraus resultierende weitere Übernahme von Kosten für die Schülerbeförderung im Kreis Segeberg als sinnvoll an.
Im Zuge der Umstellung der Schülerbeförderung auf das Online Antragsverfahren OLAV hat sich der Fachdienst 51.10 gemeinsam mit den Schulträgern und dem Kreis Herzogtum-Lauenburg die derzeitige Situation zur Schülerbeförderung in Bezug auf die Anerkennung von Kosten für Schülerfahrkarten in den einzelnen Orten im Kreis Segeberg angesehen.
Dabei wurde festgestellt, dass es in den Orten, die nahe den Schulstandorten gelegenen sind mit dem Start des neuen Programms und dem integrierten Routenplaner zu Veränderungen kommen würde.
Während in diesen Orten bislang aufgrund eines festgelegten zentralen Punktes in Zusammenhang mit der Kilometerregelung lt. Schülerbeförderungsatzung in den Klassenstufen 1-5 ( 2 km) und in den Klassenstufen 6-10 (4 km) entweder alle Schüler*innen oder keiner/keine einer Klassenstufe Schülerfahrkarten erhielten, würde die genaue Routenberechnung über OLAV dazu führen, dass zukünftig einige Schüler*innen (SuS) innerhalb der Orte eine Fahrkarte bekommen und andere nicht.
Insgesamt sind es nur ca. 300 SuS im Kreisgebiet, die nicht am Schulort wohnen und die nach der Umstellung auf die Routenberechnung aufgrund der Antragstellung dennoch keine Fahrkarte bekommen würden, obwohl sie ihre nächst gelegene Schule besuchen.
Seitens der Politik wurde die Verwaltung in den letzten Arbeitskreisen gebeten, nicht nur die Digitalisierung der Schülerbeförderung zu realisieren, sondern diese auch zu vereinfachen.
Ein zustimmender Beschluss zur DrS 2021/060-1 hätte eine erhebliche Vereinfachung zur Folge:
1: Alle Schüler*innen im Kreis Segeberg, die nicht am Schulort wohnen, würden zukünftig eine Fahrkarte erhalten, sofern sie ihre nächst gelegene Schule der gewählten Schulart besuchen.
Diese Regelung ließe sich gegenüber den Antragsteller*innen leicht erklären, wäre verständlich und würde zu einer Gleichbehandlung aller SuS führen, die nicht am Schulort wohnen.
2. Der Verwaltungsaufwand würde sich weiter reduzieren: Die Antragsbearbeitung über das Programm OLAV lässt sich unkompliziert umsetzen. Es müsste zukünftig nicht mehr über die Kilometerregelungen diskutiert werden, da diese hier nicht mehr zu berücksichtigen wären. Auch für diese betreffenden Schüler*innen würden die Abrechnungen mit den Schulträgern entfallen.
Der Kreis Segeberg könnte den Kreis Herzogtum-Lauenburg über den Vertrag beauftragen, auch für diese betreffenden Schüler*innen Schülerfahrkarten bereitzustellen.
Eine Satzungsänderung wäre aufgrund des Beschlusses nicht erforderlich.
Die Verwaltung gibt über die Anlage 1 zu diesem Bericht eine rechtliche Einschätzung dazu , siehe Anlage 1 ( Rechtslage: Kostenübernahme von Schülerbeförderungskosten als Freiwillige Leistung des Kreises).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
131,3 kB
|
