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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die Jugend im Kreistag (JiKT) regt an, der Kreis möge kurzfristig für Schüler*innen eine Kontaktstelle schaffen, an die sie sich bei Problemen wenden können. Dafür soll die Verwaltung eine AG Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsychologen*innen organisieren und freiwillige Schüler*innen einbinden.

Die Verwaltung stellt der Anregung aus JiKT die vorhandenen Beratungsangebote für Jugendliche, Kinder und Familien im Kreisgebiet gegenüber und berichtet über ihre Aktivitäten zur Vernetzung von Schulsozialarbeit und anderen Funktionsgruppen.

 

Sachverhalt:

 

Am 04.03.2021 wurde mit der DrS/2021/3 durch die Veranstaltung Jugend im Kreistag folgender Beschlussvorschlag zur weiteren Beratung in den Fachausschüssen verabschiedet:

 

Beschlussvorschlag:

Jugend im Kreistag beschließt, dass für Schüler*innen im Kreis Segeberg kurzfristig, spätestens bis zum 1. Mai 2021 die Möglichkeit geschaffen wird, sich bei Problemen an eine Kontaktstelle wenden zu können. Hierzu soll die Kreisverwaltung eine Arbeitsgemeinschaft der Schulsozialarbeiter-*innen und Schulpsycholog*innen, die im Kreis tätig, sind organisieren.

Dabei sollen freiwillige Schüler*innen wie z.B. Konfliktlotsen*innen als erste Ansprechpartner*innen eingebunden werden. Dies senkt die Hemmung der Schüler*innen, diese anzusprechen. Die Möglichkeit, sich anonym, z.B. per Audiokonferenz an die Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen wenden zu können, sollte auch unabhängig von der Corona-/Pandemiesituation beibehalten werden.

 

Unter Bezugnahme auf diese Beschlussfassung der Jugend im Kreistag fragt das Mitglied des Kreistags, Alexander Storjohann, am 13.03.2021 schriftlich beim Landrat an (die vollständige Anfrage ist als Anlage 3 beigefügt):

 

  1. Inwiefern ist eine schnelle Umsetzung einer Arbeitsgemeinschaft von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen möglich?
  2. Gibt es bereits konkrete Angebote von Schulsozialarbeitern oder Schulpsychologen, die der Kreisverwaltung bekannt sind?
  3. Was müsste die Politik bereitstellen, damit die Idee der Schüler*innen zügig umgesetzt werden kann?

 

Antwort und Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung nimmt zu der Anregung von Jugend im Kreistag und zugleich zur Beantwortung der vorgenannten Anfrage an den Landrat wie folgt Stellung:

 

Im Kreis Segeberg existiert eine sehr gut ausgebaute und belastbare Beratungs- und Unterstützungslandschaft für Familien, Kinder und Jugendliche:

 

  • An sechs dezentralen Standorten im Kreisgebiet (Bad Bramstedt, Bornhöved, Wahlstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen) befinden sich Außenstellen der Sozialen Dienste des Kreisjugendamtes, in denen insgesamt rund 70 sozialpädagogische Fachkräfte als Ansprechpartner*innen für alle Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personen zur Verfügung stehen

 

  • An den Standorten Bad Bramstedt, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen befinden sich zudem vor Ort in denselben Häusern u.a. Präsenzangebote der vom Kreis beauftragten und finanzierten Erziehungsberatung und Suchtberatung

 

  • In Bad Segeberg werden die Angebote der Erziehungsberatung und der Suchtberatung in separaten, aber zentral gelegenen Beratungsstellen erbracht

 

  • Auch die Fachberatung gegen sexuellen Missbrauch sowie die Beratungen des Kinderschutzzentrums Ostholstein-Segeberg werden im Stadtzentrum Bad Segebergs erbracht und darüber hinaus an anderen Standorten mittels dezentraler Sprechzeiten von Fachkräften sichergestellt

 

  • Die Stadt Norderstedt unterhält ebenfalls eine zentral erreichbare Dienststelle der Sozialen Dienste des städtischen Jugendamtes und finanziert die örtliche Erziehungsberatungsstelle sowie eine Psychologische Beratungsstelle. Zudem gibt es zwei Suchtberatungsstellen in Norderstedt, die als Bietergemeinschaft vom Kreis mitfinanziert werden.

 

  • An den Standorten Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg ist die Jugendberufsagentur mit Fachkräften der Berufsberatung, des Jobcenters und der beiden Jugendämter SE und NO rechtskreisübergreifend präsent.

 

  • In Norderstedt für den Westkreis und in Bad Segeberg für den Ostkreis haben sich zwei spezielle Jugendmigrationsdienste mit Hilfe einer Bundesförderung etabliert.

 

Die genannten professionellen Beratungsangebote stehen auch allen Schülerinnen und Schülern im Kreisgebiet offen. Sie sind niedrigschwellig, befinden sich in Wohn- oder Schulortnähe, sind wochentags stets persönlich und telefonisch erreichbar, kostenlos, fachkundig und vertrauenswürdig, werden mittels Flyern, Plakaten und Webseiten intensiv beworben.

 

Gemäß § 8 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden sowie einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorge-berechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorge-berechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. Dieser Rechtsanspruch auf Beratung kann von allen Minderjährigen beim Jugendamt und analog dazu bei allen Beratungsträgern eingelöst werden.

 

Ergänzt werden die professionellen Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche durch zahlreiche weitere soziale Aktivitäten, Angebote oder Ansprechpartner*innen für junge Menschen im Kreisgebiet sowie durch die bundesweit einheitlich und kostenlos nutzbare „Nummer gegen Kummer“ (s.u.).

 

All diese Institutionen bieten und ermöglichen persönlichen Rat, Vertrauen, direkte Hilfe oder zumindest deren qualifizierte Vermittlung: 

 

  • Stätten der offenen Jugendarbeit und des Sports, der außerschulischen Jugendbildung, Jugendtreffs und Streetwork auf kommunaler Ebene

 

  • Angebote der Gewalt-, Sucht- und Missbrauchsprävention sowie der Gesundheitsförderung in Schulen, deren Durchführung vom Kreis und/oder von den Kommunen an freie Träger beauftragt wird, z.T. auch vom Kreis selbst projektiert

 

  • Sozialräumlich organisierte, thematisch oder zielgruppenspezifisch geschärfte und zeitlich begrenzte Projekte der Kinder- und Jugendhilfe

 

  • Die Jugend- und Präventionsbeauftragten von Verbänden und Polizei

 

  • Der schulpsychologische Dienst im Kreis Segeberg mit zurzeit drei Fachkräften als vom Bildungsministerium bereitgestelltes Angebot

 

  • An den Schulen die Lehrer und Lehrerinnen selbst

 

  • Und nicht zuletzt die zurzeit an rund 94 % der Schulen im Kreis tätigen Schulsozialarbeiter*innen, die sich gemäß Anlage 4 auf die Schularten verteilen.

 

Angebote der Schulsozialarbeit an den Schulen im Kreis

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit für Schüler*innen an 76 Schulen im Kreis Segeberg sind so vielfältig wie individuell. Eine Abfrage oder eine Übersicht über die Ausgestaltung der Angebote existiert nicht. Bildungsmanagement und Bildungsplanung können somit derzeit keine Aussage darüber treffen, wie die Angebote lokal aufgestellt sind und umgesetzt werden. Handlungsempfehlungen des Kreises lassen sich ohne datenbasierte Grundlage in diesem Bereich nicht formulieren. Um dennoch einen ersten Eindruck über mögliche Handlungsbedarfe zu ermöglichen, hat der VJKA die Schulsozialarbeiter*innen im Kreis um eine Stellungnahme zu dem hier zugrundeliegenden Beschluss aus JiKT gebeten. Eine aufbereitete Anzahl von Antworten ist in der Anlage 1 zusammengefasst.

 

Im Zuge des Aufbaus der Vernetzungs- und Fortbildungsangebote für Schul-sozialarbeit durch Verwaltung, VJKA und Schulamt sollen Abfragen zur Ausgestaltung der Angebote erfolgen. Der VJKA hat bereits eine erste Abfrage zu Form, Umfang und Ausgestaltung der Vernetzungstreffen begonnen. Die Ergebnisse sind aus Anlage 2 ersichtlich.

 

Vernetzung der Schulsozialarbeiter*innen und Austausch mit den Schulpsychologen*innen

 

Unabhängig von der Anregung einer Kontaktstelle durch JiKT befindet sich eine kreisweite Vernetzung der Schulsozialarbeiter*innen durch das Bildungs-management in Kooperation mit der zuständigen Fachreferentin beim Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) bereits im Aufbau. Ziel dieser Vernetzung war ohnehin, das Profil und Angebot der Schulsozialarbeit an Schulen im Kreis einheitlicher und wirksamer zu gestalten. Auch mittels gezielter Fortbildungsangebote für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit.

 

Darüber hinaus ist nunmehr auch zu überlegen, wie die Schulsozialarbeiter- *innen sowie die anderen zahlreichen Beratungsfachkräfte und dezentralen Beratungsstandorte im Kreis besser von den Schülern*innen wahrgenommen und identifiziert sowie deren Sichtbarkeit und Erreichbarkeit erhöht werden können. So legt es zumindest die Wahrnehmung und Rezeption des vorhandenen Angebots durch die Jugendlichen selbst, ausgedrückt durch die Beschlussfassung von JiKT, dringlich nahe.

 

Auch dem von JiKT angeregten Austausch zwischen den Schulpsychologen*innen und den Schulsozialarbeiter*innen wird dabei durch die Kreisverwaltung Rechnung getragen, und zwar erweitert um Vertreter*innen der anderen Beratungsangebote.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis weder für die vom Land beschäftigten Schulpsychologen*innen noch für die bei Schulträgern beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen ein eigenes Weisungsrecht hat. Auch eine unmittelbare Finanzierung dieser Angebote mit Kreismitteln erfolgt nicht, lediglich eine Weiterleitung von FAG-Mitteln für Schulsozialarbeit. Insofern wird sich der Kreis im Rahmen der Vernetzung nur mit Empfehlungen oder Vereinbarungen bewegen können.

 

Fortbildungen und Vernetzung im Rahmen von Zukunftweiterbildung

 

Das Bildungsmanagement und der VJKA haben bereits begonnen, die Vernetzung der Schulsozialarbeiter*innen zu organisieren sowie ein geeignetes Fortbildungs-angebot dafür aufzubauen.

 

Dabei ist es dem Fachbereich III besonders wichtig, das Schulamt bzw. den Schulrat und die Schulrätin aktiv einzubinden und im besten Fall eine Zusammenarbeit bei den Vernetzungs- und Fortbildungsaktivitäten zu erreichen.  Nach Abschluss der Vorarbeiten konnte im Oktober 2020 ein erster Austausch mit den Schulräten erfolgen. Aufgrund der pandemie-bedingten hohen Belastungen im Schulamt konnte in 2021 noch keine vertiefte Zusammenarbeit im Themenbereich Schulsozialarbeit vereinbart werden.

 

Für die zweite Jahreshälfte 2021 haben Bildungsmanagement und VJKA zunächst eine Pilotphase mit neun Fortbildungsangeboten in Planung, durchzuführen vom Verein. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel werden diese Fortbildungen mit einem anteiligen Teilnehmer*innen-Beitrag pro Fortbildung durchgeführt werden müssen. Dies steht im gewissen Widerspruch zu den bisherigen Fortbildungsangeboten des Kreises  in den Bereichen Ganztag und Digitalisierung (www.zukunftweiterbildung.de), die bisher kostenfrei angeboten werden konnten.

 

Die Verwaltung hat daher die Absicht, bei der Beratung des Haushaltes 2022 entsprechende Mittel zur vollständigen Finanzierung der Fortbildungen (ca. 10 TEUR p.a.) einzuwerben.

 

Nummer gegen Kummer

 

Zum Thema wird außerdem eine Pressemitteilung der Bundesfamilienministerin vom 08.04.2021 zur bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ zur Kenntnis gegeben:

 

„Um Kinder, Jugendliche und Eltern während der Corona-Krise bei Problemen besser unterstützen zu können, verstärkt das Bundesfamilienministerium die Beratungsangebote der "Nummer gegen Kummer". Im März wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der Online-Beratung der "Nummer gegen Kummer" verzeichnet. So fanden beim Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent.

 

Um dem steigenden Bedarf schnell zu begegnen, erweitert die "Nummer gegen Kummer" kurzfristig ihre Beratungszeiten durch längere Erreichbarkeit am Telefon und in der Online-Beratung. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 225.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sind es 2020 insgesamt 656.000 Euro.

 

Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.“

 

 

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Anlagen

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