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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/149-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Trägerverein KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. soll in Er­gänzung zur Beschlussfassung vom 24.09.2020 aufgrund seines Änderungsan­trages vom 29.03.2021 mit folgenden Höchstbetragen im Rahmen der institutio­nellen Förderung für die Jahre 2021-2023 gefördert werden:

Haushaltsjahr 2021: 35.851 EUR (zuvor: 29.987 EUR)

Haushaltsjahr 2022: 38.151 EUR (zuvor: 32.135 EUR)

Haushaltsjahr 2023: 41.650 EUR (zuvor: 35.400 EUR)

 

Einzelheiten sind im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag festzulegen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V hat im Jahr 2020 eine institutionelle Förderung für die Gedenkstätte ab dem Jahr 2021 beantragt. Einzelheiten sind der damaligen Vorlage DrS/2020/149 zu entneh­men. Es wurden in den Fachausschüssen und dem Kreistag verschiedene Förder­beträge für die Jahr 2021-2023 beschlossen. Die Förderung durch den Kreis sollte nur dann gewährt werden, wenn seitens des Trägervereins die Gesamtfi­nanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der üb­rigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.

 

Da dieses bis Jahresende noch nicht endgültig geklärt und zusätzlich noch Än­derungsbedarf angekündigt war, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten zum Sachstand werden nachfolgend erläutert. Der Änderungsantrag vom 29.03.2021 mit der Bitte um eine höhere Förderung ist beigefügt.

 

Sachverhalt:

 

1. Beschlusslage:

 

Die Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wurde als Ausnahme gemäß Ziff. 3.7 der Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt. Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V soll im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 in den Jahren 2021-2023 eine Förderung in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme zur Deckung laufen­der Betriebskosten (Ausnahme gem. Ziff. 2.3) erhalten.

 

Als maximale Förderbeträge wurden beschlossen für das

Haushaltsjahr 2021: 29.987 EUR

Haushaltsjahr 2022: 32.135 EUR

Haushaltsjahr 2023: 35.400 EUR

somit gesamt: 97.522 EUR

Die Mittel wurden im Haushalt 2021 eingeplant und für die Folgejahre vorge­merkt.

 

2. Gesicherte Gesamtfinanzierung

 

Bei der Förderung der Gedenkstätte handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg. Zuwendungen nach der o.g. allgemeinen Richtlinie sollen nur für Maßnahmen bewilligt werden, die im öffentlichen Interesse liegen, die ohne Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang durchgeführt werden können und an denen der Zuwendungsempfänger sich selbst finanziell angemessen beteiligt. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten muss gesichert sein. Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse von Dritten, sollen diese sich angemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen (Ziff. 2.1).

 

Eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig (Ziff. 2.2). Zuwendungen zur Deckung laufender Betriebskosten sollen nur ausnahmsweise gewährt werden (Ziff. 2.3). Bei einer institutionellen Förderung (Ziffer 1.3, 2. Unterpunkt) ist ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan und ggfs. eine Überleitungsrechnung vorzulegen.

 

Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid bewilligt (Ziff. 5.1). Statt ei­nes Zuwendungsbescheides kann ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag geschlossen werden (Ziff. 5.3). Im vorliegenden Fall ist der Abschluss eines Ver­trages vorgesehen.

 

Ende 2020 hat der Trägerverein mitgeteilt, dass die Beteiligung des Kreises Pin­neberg an der Finanzierung noch nicht gesichert ist. Zum einen wurde das Thema dort noch erörtert, zum anderen hatten sich die Haushaltsberatungen verzögert. Da die gesicherte Gesamtfinanzierung eine Grundvoraussetzung für die Förderung ist, wurde zwar ein Vertragsentwurf vorbereitet und in die Ab­stimmung gegeben, aber noch nicht abgeschlossen.

 

3. Änderungsantrag

 

Am 15.02.2021 wurde eine Korrektur des Finanzierungsplans angekündigt und auf einen Berechnungsfehler hingewiesen. Der wesentliche Aspekt der Antrag­stellung ist die Etablierung einer hauptamtlichen Leitungsstelle in Vollzeit. Es wurde eine Eingruppierung der Stelle in die Entgeltgruppe 12 Nr. 3 des Tarifver­trags der Länder (TVL) zugrunde gelegt. Die auf die Leitungsstelle entfallenden Personalkosten wurden im Antrag für die Jahre 2021, 2022 und 2023 versehent­lich lediglich mit 55.144 EUR, 56.000 EUR und 57.000 Euro veranschlagt. Es hätte aber das sog. Arbeitgeberbrutto in Höhe 66.872 EUR, 68.032 EUR und 69.500 EUR (tarifliche Erhöhung für 2023 geschätzt) angesetzt werden müssen. Dadurch sind in der Berechnung für die genannten Jahre Fehlbeträge entstanden. Es wurde angekündigt, dieses genau zu klären und eine zumindest anteilige Übernahme durch die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) zu beantragen.

 

Mit Schreiben vom 29.03.2021 (siehe Anlage 1) wird nunmehr die Aufstockung der bewilligten Mittel beantragt. Im Antrag wird erläutert, dass die BGSH und die Stadt Kaltenkirchen die beantragten Mittel genehmigt haben. Vom Kreis Pinne­berg liegt ein Beschluss für die Jahre 2021 und 2022 sowie eine Absichtserklä­rung für die Folgejahre vor.

 

Folgende Finanzplanung wurde vorgelegt:

 

Ausgaben gesamt

beantragt Kreis SE

Anteil

2021

151.501 EUR

35.851 EUR

23,66 %

2022

151.357 EUR

38.151 EUR

25,20 %

2023

150.865 EUR

41.650 EUR

27,61 %

 

Die Erhöhungen sind durch den Beschluss, die Förderung in Höhe von max. 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten zu gewähren, gedeckt.

Es wurden jedoch konkrete Förderbeträge beschlossen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2021 eingestellt. Bezogen auf die Beschlussfassung vom 24.09.2020 ergeben sich folgend Änderungen:

Jahr

beschlossen

Erh. pro Jahr

neu

Erh. pro Jahr

Diff. alt/neu

2021

29.987 EUR

 

35.851 EUR

 

5.864 EUR

2022

32.135 EUR

2.148 EUR

38.151 EUR

2.300 EUR

6.016 EUR

2023

35.400 EUR

3.265 EUR

41.650 EUR

3.499 EUR

6.250 EUR

 

97.522 EUR

5.413 EUR

115.652 EUR

5.799 EUR

18.130 EUR

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Der Mehrbedarf für das Jahr 2021 kann aus allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen. Für die fol­genden Jahre werden die erhöhten Beträge für die Haushaltsplanung angemel­det.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Freiwillige Aufgabe „Kulturförderung“

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen

 

In der Ergebnisrechnung

2021: 35.851 EUR (+ 5.864 EUR)

2022: 38.151 EUR (+ 6.016 EUR)

2023: 41.650 EUR (+ 6.250 EUR)

Produktkonto: 2521200

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

3.6 - Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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