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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/048-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 04.03.2021 haben die Mitglieder des Sozialausschusses die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit dem Träger Diakonie Hamburg-West/ Südholstein zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auch Wohnungen außerhalb von Norderstedt mit entsprechender Betreuung anzumieten. Gleichzeitig sollen alle amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises um eine Rückmeldung gebeten werden, inwieweit schon Wohnungen für Frauen vorgehalten werden und ob die Bereitschaft besteht, bei der Einrichtung von externen Plätzen finanzielle Unterstützung zu leisten.

 

Kommunen des Kreises Segeberg:

Auf die Anfrage der Kreisverwaltung, inwieweit schon Wohnungen für (schutzsuchende) Frauen vorgehalten werden und ob die Bereitschaft besteht, bei der Einrichtung externer Plätze finanzielle Unterstützung zu leisten, haben zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lediglich die Kommunen entlang der Achse A 7 geantwortet.

 

Die Stadt Norderstedt verfügt selbst über keine Wohnungen für schutzbedürftige Frauen. Von dort wurde bereits der Neubau des Frauenhauses bezuschusst, so dass nunmehr keine Bereitschaft besteht, sich an der Finanzierung externer Wohnungen zu beteiligen.

 

In der Stadt Kaltenkirchen werden keine Wohnungen vorgehalten. Ob freie Kapazitäten vorhanden sind, müsste geprüft werden. Durch die Stadtvertretung und die Verwaltung wäre ggf. zu beraten, ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung aus dem Haushalt möglich wäre.

 

In der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird eine Notunterkunft für allein reisende und obdachlose Frauen mit/ohne Kinder vorgehalten. Sie ist jedoch kein Frauenhaus, sondern dient einer sehr guten geschlechtergerechten Unterbringung, da die Möglichkeiten von Gewalt betroffene Frauen in Einzelunterkünfte umzuverteilen sehr begrenzt sind. Die Verwaltung der Gemeinde weist darauf hin, dass in Schleswig-Holstein das Land und die Kommunen die Frauenhäuser gemeinsam über eine Zweckzuweisung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach § 16 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) mit einrichtungsbezogenen Platzpauschalen und Hauskosten, die vom Land pauschal an die Frauenhäuser ausgezahlt werden, finanzieren. Es sind aus dortiger Sicht daher vordringlich Land und Kreis in der Pflicht, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

In der Stadt Bad Bramstedt stehen derzeit keine Wohnungen für von Gewalt bedrohte Frauen zur Verfügung bzw. werden nachgehalten. Inwieweit Kapazitäten eingerichtet werden können, muss ggf. mit Wohnungsbauunternehmen bzw. auch in den politischen Gremien der Stadt Bad Bramstedt geklärt werden. Ob einen finanzielle Beteiligung der Stadt grundsätzlich möglich ist, müssen dort die politischen Gremien entscheiden, die erst aber wieder im Mai tagen.

 

Das Amt Bad Bramstedt-Land hat keine Wohnungen für von Gewalt bedrohte Frauen. Eine Bereitschaft, sich an der Finanzierung derartiger Wohnungen zu beteiligen, besteht nicht.

 

 

Darüber hinaus wurde die Verwaltung in der Sitzung am 04.03.2021 damit beauftragt, Gespräche mit dem „PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.“ als Träger des Projektes „Frauen_Wohnen“ zu führen. Ziel sollte es sein, das Projekt im Kreis Segeberg zu intensivieren und damit die durchschnittliche Verweildauer der Bewohnerinnen des Frauenhauses zu senken. Der Träger des Frauenhauses Norderstedt ist bei den Gesprächen mit dem „PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.“ einzubeziehen.

 

Nach Auskunft des Projektträgers sind die Mitarbeiterinnen nur für die Bewohnerinnen des Frauenhauses Norderstedt tätig. Dabei tritt der Verein lediglich als „normaler“ Mietinteressent auf, d. h. er muss Anzeigen in der Zeitung sichten, sich in die Warteliste eintragen lassen bzw. steht bei Wohnungsbesichtigungen genauso in der Schlange wie jede andere Person, die eine Wohnung sucht. Die Vermietergesellschaften, die Wohnungen in Norderstedt anbieten, haben kein Interesse an einer Zusammenarbeit oder gar Kooperation mit dem Projekt „Frauen_Wohnen“. Es gibt keine bevorzugte Behandlung des Trägers bzw. der im Frauenhaus lebenden Personen. Dies sei im Kreis Pinneberg anders. Eine Zusammenarbeit mit der Stadt Norderstedt sei von der Stadt abgelehnt worden, weil diese nur für Obdachlose und für Personen in Notunterkünften zuständig sei.

 

Das Projekt mietet keine eigenen Wohnungen an. Dies sei auch nicht gewollt, da die Frauen mittelfristig selbstständig leben sollen. Zudem sei das Projekt bis Ende 2022 befristet, so dass dann die Mietverhältnisse aufgelöst werden müssten.

 

Die Idee des Projektes ist es, dass eine Nachsorge angeboten wird, wenn eine Wohnung angemietet wurde. Das sei allerdings in den letzten Jahren nur bei wenigen Frauen der Fall gewesen, und das auch nur, weil die Diakonie Hamburg-West/Südholstein einen Neubau errichtet und diesen schutzsuchenden Frauen angeboten hat. Ansonsten seien lediglich Wohnungen zu finden, die von Privatvermietern angeboten werden und mit denen der Mitarbeiterinnen Kontakt aufgenommen haben.

 

Grundsätzlich ist das Projekt für den gesamten Bereich des Kreises Segeberg tätig. Insofern können sich die Mitarbeiterinnen vorstellen, dass auch Wohnungen außerhalb Norderstedts vermittelt werden können. Allerdings wurden in diese Richtungen keine Anstrengungen unternommen, da die betreuten Frauen in Norderstedt ihren (neuen) Lebensmittelpunkt hatten und diese auch beibehalten wollen.

 

Der Träger des Projektes „Frauen_Wohnen“ wünscht sich von der Politik Unterstützung dergestalt, dass sie sich dafür einsetzt, dass die Vermietergesellschaften, die sozial geförderte Wohnungen anbieten, Kooperationen abschließen, mit den Projekt zusammenarbeiten und dort anrufen, wenn Wohnungen zur Vermietung anstehen, um diese zunächst den Frauen im Frauenhaus anzubieten.

 

 

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