Drucksache - DrS/2021/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf Sonderkriterien Kulturförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- Fraktionen CDU u. B 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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09.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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22.04.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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18.03.2021
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Wir beantragen, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der Hauptausschuss sowie der Kreistag beschließen mögen:
Der Kreis Segeberg hat für das Jahr 2021 die Haushaltsmittel für Kulturschaffende im Kreis Segeberg bereits aufgestockt. Dabei gelten im Grundsatz die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Aufgrund der Notlage im kulturellen Bereich infolge der Pandemiebedingten Schließungen gelten folgende Sonderkriterien, zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt, bei der Höhe der förderfähigen Kosten und der Förderquote, denen der Hauptausschuss zustimmen
möge:
1. Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen im
konsumtiven Bereich, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern.
2. Gemäß Punkt 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen
durch den Kreis Segeberg wird von der Regelförderquote von 20 % der als förderfähig anerkannten Kosten abgewichen und eine Förderquote von 50 % festgesetzt. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Wiederbelebung
der Kulturszene im Kreis, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie
ausgelösten Schließungen kultureller Einrichtungen und die Untersagung kultureller
Veranstaltungen mit Publikum zum Erliegen gekommen ist.
3. Vorhaben/Maßnahmen mit förderfähigen Kosten unter 1.200 € sind nicht zuwendungsfähig.
4. Die Zuwendungshöhe je Antragsteller ist auf maximal 20.000 € begrenzt. Damit
betragen die maximal förderfähigen Kosten 40.000 €.
5. Zuwendungsempfänger können gemeinnützige juristische Personen, Gebiets-
Körperschaften und natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind
nicht antragsberechtigt.
6. Die Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens aber bis zum
31.07.2021, damit der zuständige Ausschuss in seiner jeweils nächsten Sitzung
über die Vorhaben einzeln entscheiden kann.
7. Für die Vorberatung der eingehenden Anträge setzt der Ausschuss für Bildung,
Kultur und Sport in seiner ersten Sitzung im Jahre 2021 eine Arbeitsgruppe ein.
Diese besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses, der die Arbeitsgruppe
leitet, sowie jeweils einem Mitglied jeder Fraktion, die im Kreistag vertreten ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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571,5 kB
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