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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verlegung des Amtssitzes des Amtes Kaltenkirchen-Land von Kaltenkirchen nach Nützen, Kirchenweg, findet die Zustimmung des Kreises Segeberg

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Amt Kaltenkirchen-Land beabsichtigt, seinen Amtssitz von Kaltenkirchen, Schmalfelder Str. 9, nach Nützen, Kirchenweg, zu verlegen. Formell entscheidet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein über die Amtssitzverlegung (§ 6 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO)). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 GKAVO hat auch der Kreistag über die Absicht des Amtes Kaltenkirchen-Land zu beschließen.

Das Amt Kaltenkirchen Land begründet seine Absicht in seinem Bericht zu den örtlichen Verhältnissen, im besonderen den Wege-, Verkehrs-, Schul- und Wirtschaftsverhältnissen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 GKAVO wie folgt:

Der bisherige Standort der Amtsverwaltung in der Schmalfelder Straße 9, 24568 Kaltenkirchen liegt im Nordwesten des Mittelzentrums mit einer Anbindung an das Stadtzentrum über die Schmalfelder Straße, Friedens- und Holsten- bzw. Königstraße. Die nähere Umgebung des bisherigen Standortes ist geprägt von Wohnbebauung, wobei auch das Verwaltungsgebäude in seiner äußeren Ansicht eher dem Charakter eines größeren Wohngebäudes entspricht. Bauleitplanerisch ist im Nahbereich ebenso eine Ausweisung als Wohnbebauung dominant; lediglich das Grundstück des Verwaltungsgebäudes weist eine Ausweisung als Fläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung“ auf. Das Grundstück selbst ist nur knapp 1.100 qm einschl. der Parkplatzflächen für die Mitarbeiter (16 Stellplätze) und der Besucherparkplätze (einschl. Behindertenparkplatz nur 6 Stellplätze) groß. Das in seinem ältesten Bestand aus dem Jahre 1957 stammende (es gab mehrere Erweiterungen) dort befindliche Verwaltungsgebäude umfasst eine Nutzfläche von lediglich rund 470 qm. Sowohl die räumlichen Verhältnisse als auch die baulichen und energetischen Standards sind bei Weitem nicht mehr zeitgemäß. Auch sind die Anforderungen an Barrierefreiheit und an gesunde Arbeitsverhältnisse nach heutigen Maßstäben nicht erfüllt und in der Gebäudesubstanz auch nicht herstellbar (Zugang zum Obergeschoss nur über eine Treppe, begrenzte sanitäre Einrichtungen, in vielerlei Hinsicht eingeschränkte Räumlichkeiten für Besprechungen oder die Gemeinschaft). Perspektivisch ist ein weiterer Verbleib an diesem Standort daher nicht umsetzbar und auch nicht vertretbar. In einem bereits 2014 eingerichteten Arbeitskreis kam man schnell zu dem Ergebnis, dass auch Erweiterungs – und Ausbauoptionen nicht bestehen, so dass durch einstimmige Beschlusslage des Amtsausschusses festgelegt wurde, ein neues Gebäude an einem anderen Standort zu bauen. Nach längerer Suche ergab sich eine wirtschaftlich sehr attraktive Option zum Erwerb einer insgesamt 5.000 qm großen, gut gelegenen und geeigneten Fläche im direkten nordwestlichen Anschluss an das Stadtgebiet, bereits auf dem Gebiet der Gemeinde Nützen. Grundstücksalternativen nur unweit dieser Fläche im Stadtgebiet waren nicht besser gelegen (infrastrukturell und auch hinsichtlich der Eignung für einen Bau der Größenordnung einer Amtsverwaltung) und zudem erheblich teurer (ca. das Dreifache!). So wurde auch der Erwerb der Fläche in Nützen am Kirchenweg einstimmig durch den Amtsausschuss beschlossen. Es war allerdings noch eine sehr zeitaufwendige bauleitplanerische Überplanung der Fläche für den beabsichtigten Nutzungszweck notwendig, welche aber im März 2019 ihren Abschluss fand. Die Anbindung des Grundstückes ist überregional optimal durch die in der unmittelbaren Nähe befindliche Autobahn-Anschlussstelle an die A7 gegeben als auch über die Bahn (AKN / Haltestelle Dodenhof). Bei der Straße, an der sich das Gebäude direkt befindet, handelt es sich um einen (übergemeindlichen) GIK – Verbindungsweg; über die Straße „Op’n Camp“ ist zudem nach rund 100 Metern ein direkter Anschluss an die Landestraße 320 gegeben, welche in Richtung Südosten in das Stadtzentrum führt und in Richtung Nordwesten schon bald zur A7 und anschließend nach Nützen, Lentföhrden bzw. zur Bundesstraße 4. Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes ist die Erreichbarkeit ähnlich gegeben wie am alten Standort in der Schmalfelder Straße (Lage lediglich rund 1,5 km nordwestlicher), über die A7 mit dem Auto bzw. wegen der Haltestelle „Dodenhof“ mit der Bahn sogar besser.

Hinsichtlich der in der GKAVO genannten Schul – und Wirtschaftsverhältnisse bedarf es keiner Ausführungen, da Auswirkungen darauf durch die Standortverlegung nicht gegeben sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Projekt wurden Gesamtbaukosten i.H.v. 6 Mio. € im Haushalt 2020 angesetzt (incl. Außenanlagen und Innenausstattung). Das Grundstück wurde bereits vorher erworben und über den Amtshaushalt finanziert. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt über Kredite. Bei der Wahl der Kredite und der Laufzeiten wurde/wird differenziert. Die Finanzierungszinsen liegen in allen Fällen deutlich unter 1%, im Falle eines KIF-Darlehens (beantragt sind 2 Mio. €) werden sie sogar ganz erheblich darunter liegen (aktuell kann sogar davon ausgegangen werden, dass ein Zinssatz von 0,05% erreicht werden kann). Für einen Teil (Kostenanteil von 1Mio. €) ist die frühzeitige Ablösung eines der Kredite bereits im Jahre 2022 beabsichtigt (Verkauf des alten Verwaltungsgebäudes/liquide Mittel). Der Amtsumlagehebesatz liegt im Amt Kaltenkirchen – Land derzeit mit 14,9 %-Punkten deutlich unter dem Durchschnitt anderer Ämter und wird sich nach derzeitigen Berechnungen um etwa 1,3 % - Punkte nach oben bewegen, sobald die Kredittilgung 4 nebst Verzinsung / Abschreibungsbeträge in Gänze über die Umlage zu Buche schlagen. Das bedeutet im Ergebnis eine gut verträgliche und sehr moderate Belastung für die amtsangehörigen Gemeinden.

 

Die Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Kaltenkirchen-Land und der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld zur Amtssitzverlegung wurden gefasst (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 GKAVO).

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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