Drucksache - DrS/2021/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von einer im Stellenplan 2021 mit Sperrvermerk versehenen Stelle im zentralen Ansatz des Fachdienstes 11.00 - Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Kuhlmann, Kristof
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.03.2021
| |||
|
22.04.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr erfolgte eine deutliche Neuausrichtung der bisherigen Teamleitungsebene (jetzt Fachgebietsleitungen). Durch die hiermit verbundene bedarfsgerechtere Berechnung von Führungszeitanteilen und weiter fortgeschrittene Umsetzung von Fachgebietsleitungsstellen hat sich bestätigt, dass auch die letzte mit Sperrvermerk versehene Stelle dauerhaft benötigt und daher um die Freigabe gebeten wird.
Für den Stellenplan 2020 wurden im zentralen Ansatz des Fachdienstes 11.00 - Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung drei zusätzliche Stellen für Teamleitungen beantragt (DrS/2019/332). Hierbei wurde eine der Stellen mit einem Sperrvermerk versehen, um zunächst den genauen Bedarf differenzierter analysieren und im
Anschluss über den erforderlichen Umfang entscheiden zu können.
Ausgangspunkt dieser genaueren Analyse war die sich bereits damals abzeichnende Erkenntnis, dass insbesondere bei Teams mit einer sehr hohen Mitarbeiter*innenzahl und/oder sehr komplexen Aufgabenfeldern ein einheitlicher Anteil von 0,25 VZS pro Teamleitungsstelle nicht immer ausreicht. Über das vergangene Jahr hinweg gab es einen intensiven und umfassenden Austausch zwischen Dienststelle und Personalrat, um eine fundierte Weiterentwicklung der Teamleitungsstruktur zu erarbeiten.
Im Zuge des neu erarbeiteten Konzeptes wird zudem ein neuer Titel eingeführt, um die Neuausrichtung transparent und eindeutig darzustellen. Dementsprechend wurden aus den bisherigen Teamleitungen zum 01.01.2021 Fachgebietsleitungen, um auch eine gleichartige Formulierung für die verschiedenen Hierarchieebenen (Fachbereichsleitung - Fachdienstleitung - Fachgebietsleitung) zu erreichen.
Im Grundsatz umfasst die Neuausrichtung drei Schwerpunkte:
- Schaffung einheitlicher organisatorische Grundsätze zur Einrichtung von Fachgebieten mit eigener Leitung (Aufgabenzuschnitt, Führungsspanne etc.)
- Abgrenzung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung (AKV) zwischen Fachdienst- und Fachgebietsleitungen, um zum einen die Fachgebietsleitungen in die Lage zu versetzen, mehr Verantwortung im operativen Führungsalltag zu übernehmen und zum anderen, die Ebene der Fachdienstleitungen an dieser Stelle zu entlasten, um mehr Ressourcen für strategische Leitungsaufgaben zu schaffen;
- Berechnung bedarfsgerechterer Zeitanteile für Fachgebietsleitungsaufgaben anhand der Stellenanzahl sowie eines Teilzeitfaktors und unter Berücksichtigung der besonderen Aufwände an dezentralen Standorten.
Die neue Konzeption bleibt weiterhin ein lebendes System, welches sich nach den vereinbarten Grundsätzen je nach Änderung in Aufgaben und Stellenanzahl auch anpassen kann. Insgesamt wurden bislang in der Kreisverwaltung 35 Teamleitungs- in Fachgebietsleitungsstellen übergeleitet bzw. befinden sich zur Neuschaffung in der Planung. Hierdurch und durch die neu erreichte Regelung zur bedarfsgerechteren Ausstattung der Fachgebietsleitungsstellen bei größeren Personalkörpern mit mehr Zeitanteilen hat sich bestätigt, dass auch die letzte der insgesamt 15,1 VZS, die noch mit einem Sperrvermerk versehen ist, benötigt wird. Um die Freigabe des Sperrvermerkes wird daher gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Die Personalkosten sind bereits in der Haushaltsplanung enthalten.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziele 1 und 2 |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
