Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/052

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen,

der Kreistag möge beschließen:

 

Der Kreis Segeberg richtet einen Nothilfefonds für Kulturschaffende im Kreisgebiet

und erlässt folgende Förderrichtlinie.

 

Ziel dieses Nothilfefonds ist es, die Folgen der COVID-19-Pandemie bzw. durch sie hervorgerufene wirtschaftliche Notlagen für Kulturschaffende abzumildern. Eine Förderung im Rahmen des Nothilfefonds setzt deshalb eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie bzw. zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage voraus. Es soll damit verhindert werden, dass die durch den Ausfall einer großen Zahl von kulturellen Veranstaltungen bedingte langfristige finanzielle Notlage von Kulturschaffenden zu einer Aufgabe der kulturellen Tätigkeit führen könnte und dadurch die Qualität und Diversität der Kulturlandschaft des Kreises dauerhaften Schaden nehmen würde.

 

Die Einrichtung eines solchen Nothilfefonds stellt eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zu dem mit Kreistagsbeschluss vom 03.12.2020 (Drs/2020/292-1) beschlossenen Förderprogramm für gastronomische Betriebe mit Saalbetrieb oder Musikveranstaltungen während der Corona-Pandemie dar.

 

Um den Saalbetrieb mit Musik- und anderen kulturellen Veranstaltungen auch nach

der Corona-Pandemie gewährleisten zu können, müssen gerade die Kulturschaffenden im Kreis Segeberg entsprechend unterstützt werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

s. Anlage

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...