Drucksache - DrS/2021/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU auf Einrichtung eines Nothilfefonds für Kulturschaffende im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- Fraktionen B 90/Die Grünen und CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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09.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen,
der Kreistag möge beschließen:
Der Kreis Segeberg richtet einen Nothilfefonds für Kulturschaffende im Kreisgebiet
und erlässt folgende Förderrichtlinie.
Ziel dieses Nothilfefonds ist es, die Folgen der COVID-19-Pandemie bzw. durch sie hervorgerufene wirtschaftliche Notlagen für Kulturschaffende abzumildern. Eine Förderung im Rahmen des Nothilfefonds setzt deshalb eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie bzw. zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage voraus. Es soll damit verhindert werden, dass die durch den Ausfall einer großen Zahl von kulturellen Veranstaltungen bedingte langfristige finanzielle Notlage von Kulturschaffenden zu einer Aufgabe der kulturellen Tätigkeit führen könnte und dadurch die Qualität und Diversität der Kulturlandschaft des Kreises dauerhaften Schaden nehmen würde.
Die Einrichtung eines solchen Nothilfefonds stellt eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zu dem mit Kreistagsbeschluss vom 03.12.2020 (Drs/2020/292-1) beschlossenen Förderprogramm für gastronomische Betriebe mit Saalbetrieb oder Musikveranstaltungen während der Corona-Pandemie dar.
Um den Saalbetrieb mit Musik- und anderen kulturellen Veranstaltungen auch nach
der Corona-Pandemie gewährleisten zu können, müssen gerade die Kulturschaffenden im Kreis Segeberg entsprechend unterstützt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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593,1 kB
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