Drucksache - DrS/2019/101-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Marketing für den Gesundheitsstandort Kreis Segeberg - DrS/2019/101 und 101-1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Dr. Hakimpour-Zern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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01.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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22.04.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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18.03.2021
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des OVG empfehlen dem Hauptausschuss und dem Kreistag, im Nachtragshaushalt 2021 des Kreises Segeberg der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg 35.000 Euro für werbliche Maßnahmen für den Gesundheitsstandort Kreis Segeberg zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Die WKS hat durch Beschluss des Kreistags am 26.09.2019 die Öffentlichkeitsarbeit für den Gesundheitsstandort Kreis Segeberg übertragen bekommen. Hierfür wurden der WKS aus dem Haushalt des Kreises für das Wirtschaftsjahr 2020 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 rd. 66.500 Euro aus diesem Budget für Agenturleistungen ausgegeben. Die für die Werbemaßnahmen vorgesehenen 33.500 Euro konnten im Jahr 2020 nicht beauftragt werden, da mit der Werbung erst im Frühjahr 2021 begonnen werden soll.
Gemäß Betrauungsakt hat die WKS die im Wirtschaftsjahr 2020 nicht verwendeten Mittel an den Kreis Segeberg zurückzuzahlen. Um die nicht ausgeschöpften Mittel in das Jahr 2021 zu „übertragen“ ist es erforderlich, diese über den Nachtragshaushalt des Kreises Segeberg der WKS erneut zur Verfügung zu stellen. Zwischenzeitlich sind weitere 1.500 Euro beauftragt worden, so dass die WKS beantragt, im Nachtragshaushalt insgesamt 35.000 Euro bereitzustellen.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Kreises Segeberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen:
„Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) wird beauftragt, ab 2020 die Öffentlichkeitsarbeit für den Gesundheitsstandort des Kreises Segeberg durchzuführen, die auch die mit den Vorlagen DrS/2019/101 und 101-1 empfohlenen Maßnahmen beinhaltet.“ (Anmerkung WKS: In den beiden DrS werden die Ärzte in Weiterbildung mit der Verbundweiterbildung und die Nichtärztlichen Praxisassistentinnen (NäPa) in den Fokus gerückt.)
Für das Marketing hat der Kreis Segeberg der WKS über den Wirtschaftsplan 2020 insgesamt 100.000 Euro an Budget zur Verfügung gestellt worden.
Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die Ausschreibung erst Ende Juni 2020 starten. Die Agenturen HOCHZWEI - büro für visuelle kommunikation gmbh & co. kg und BEWEGTBILD® gmbh & co. kg aus Flensburg haben den Auftrag am 12.10.2020 zu einem Angebotspreis in Höhe von 54.451,24 Euro netto (63.163,44 Euro brutto) erhalten. Diese Beauftragung beinhaltet die Erstellung der Werbematerialien. Neben der Auftragssumme für die Agenturen sind bislang weitere rd. 3.300 Euro für die Bewerbung des ersten NäPa-Lehrgangs durch die Ärztegenossenschaft Nord sowie für die Dienstleistungen der GMSH (Durchführung der Ausschreibung) aufgewendet worden.
Es stehen von dem Budget des Jahres 2020 in Höhe von 100.000 Euro noch rd. 33.500 Euro für die eigentlichen Marketingmaßnahmen (Plakate, Anzeigen, Social-Media Kanäle) zur Verfügung.
Hierfür haben die Agenturen einen Mediaplan entwickelt, zu dem der Aufsichtsrat der WKS am 02.02.2021 seine Zustimmung erteilt hat.
Die Beauftragung dieser Marketingmaßnahmen kann derzeit nicht erfolgen, da die WKS die im Jahr 2020 nicht verwendeten Mittel gemäß Betrauungsakt an den Kreis Segeberg zurückzahlen muss. Im Wirtschaftsplan der WKS für das Jahr 2021 sind bislang keine Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit für den Gesundheitsstandort Kreis Segeberg eingeplant. Um die nicht ausgeschöpften Mittel in das Jahr 2021 zu „übertragen“ ist es erforderlich, diese über den Nachtragshaushalt des Kreises Segeberg der WKS erneut zur Verfügung zu stellen.
Zwischenzeitlich wurden der Agentur HOCHZWEI für eine technisch notwendige Anpassung der Website weitere 1.500 Euro freigegeben (zusätzlich zur o. g. Angebotssumme). Daher beläuft sich die Summe für den Nachtragshaushalt auf 35.000 Euro.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 35.000 Euro von 2020 wurden nicht ausgeschöpft und werden auf das Jahr 2021 übertragen |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 3: sich für die medizinische Versorgung im Kreis aktiv einsetzen, Ziel 4: kommunale Entwicklung unterstützen, aktive Arbeitsmarktpolitik gestalten |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
