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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der in der Anlage 1 beigefügte Vertrag über die einvernehmliche Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg vom 23.03.2017 soll mit der Stadt Norderstedt geschlossen werden.
Der in der Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg soll mit dem Kreis Pinneberg geschlossen werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 03.12.2020 ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg vom 23.03.2017 mit der Stadt Norderstedt zu beenden und diese Tätigkeit auf den Kreis Pinneberg zu übertragen. Aufgrund der Abstimmungen mit den beiden kommunalen Partnern soll dies zum 31.03./01.04. erfolgen.

Ziel ist es, die Aufgabenträgerschaft des Kreises Segeberg gemäß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 18 GkZ auf den Kreis Pinneberg zum 01.07.2021 vollständig zu übertragen. Hierfür bedarf es der zustimmenden Beschlüsse des Kreistages des Kreises Segeberg und der Kreistage der kommunalen Träger der KRLS (Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Steinburg). Bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung der Aufgabenträgerschaft dient der in der Anlage 2 befindliche Vertrag der vorläufigen Übernahme der Aufgabendurchführung zur Sicherstellung einer Integrierten Leitstelle für das Kreisgebiet Segeberg.

Sachverhalt:

Der Kreistag des Kreises Segeberg hat am 03.12.2020 beschlossen (vgl. DrS/2020/285):

Die Verwaltung wird damit beauftragt den Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg vom 23.03.2017 mit der Stadt Norderstedt zum 31.12.2024 zu kündigen und mit der Stadt entsprechende Verhandlungen zur Vertragsbeendigung aufzunehmen - diese sollen auch ein Angebot an die Stadt Norderstedt zur vorzeitigen einvernehmlichen Vertragsbeendigung enthalten. Des Weiteren wird die Verwaltung damit beauftragt entsprechende Verhandlungen mit dem Kreis Pinneberg zur Übertragung der Leitstellenaufgaben auf die Kooperative Regionalleitstelle West aufzunehmen.

Die Verwaltung hat im Anschluss umgehend Kontakt mit der Stadt Norderstedt und dem Kreis Pinneberg aufgenommen. Die Angelegenheit wird im Rahmen eines Projektes über eine Planungsgruppe und unterstellten Realisierungsteams bearbeitet. In der Planungsgruppe wurden neben der strategischen Planung bisher u.a. die vertraglichen und personellen Fragen geklärt. Die Realisierungsteams Feuerwehr, Rettungsdienst, sonst. BOS (DRK, DLRG, THW, MHD) und Technik bearbeiten die jeweiligen Fachthemen und berichten entsprechend. Ein Dank geht an dieser Stelle an die ehrenamtliche Mitarbeit der jeweiligen Organisationen bei diesem Projekt.

Bei der ersten Videokonferenz der Planungsgruppe am 17.12.2020 wurde von der Stadt Norderstedt der Wunsch geäußert eine Umstellung zum 31.03./01.04. zu prüfen. Auch der Kreis Pinneberg hat dies befürwortet, da ein Umstieg zu diesem Zeitpunkt aus technischer Sicht sinnvoll wäre. Am 25.01.2021 hat die Planungsgruppe dann entschieden der Politik den 31.03./01.04. als Wechselzeitpunkt vorzuschlagen. Die Realisierungsteams hatten im Vorwege erarbeitet, dass bis dahin alle notwendigen Arbeiten abgeschlossen sein müssten und ein Wechsel der Leitstellentätigkeit möglich sein sollte.

Die bisherige Kostenbeteiligung des Kreises Segeberg an der ILS in Norderstedt war gem. des Vertrages vom 23.03.2017 bis zum 31.12.2020 festgeschrieben. Die nun in dem Aufhebungsvertrag unter § 3 genannte Kostenbeteiligung für das 1. Quartal 2021 entspricht der tatsächlichen Höhe der Eigenbeteiligung des Kreises an der ILS in Norderstedt (vgl. Seite 1 der Anlage 4 zur DrS/2020/285).

Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte mit dem Kreis Pinneberg und den ebenfalls an der KRLS West beteiligten Kreisen Dithmarschen und Steinburg noch kein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 18 GkZ abgestimmt werden. Hierfür bedarf es der zustimmenden Beschlüsse des Kreistages des Kreises Segeberg und der Kreistage der kommunalen Träger der KRLS (Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Steinburg). Bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung der Aufgabenträgerschaft durch diesen Vertrag dient der in der Anlage 2 befindliche Vertrag der vorläufigen Übernahme der Aufgabendurchführung zur Sicherstellung einer Integrierten Leitstelle für das Kreisgebiet Segeberg. Dieser Vertrag orientiert sich an dem bisherigen Vertrag mit der Stadt Norderstedt.

Bei der Anlage 2 handelt es sich derzeit noch um eine Entwurfsfassung. Gegenwärtig läuft noch die finale Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg, der diesen auch noch mit den ebenfalls an der KRLS West beteiligten Kreisen Dithmarschen und Steinburg abstimmen muss. Es kann daher noch zu geringfügigen Änderungen kommen. Der final abgestimmte Vertragstext wird zügig nachgereicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Mittel für die jeweilige Vertragserfüllung sind bereits mit Beschluss zur DrS/2020/285 unter Teilplan 1261100, Konto 5452100000 aufgenommen worden.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1261100

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 54521000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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