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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Klimaschutzleitstelle informiert über die neue Förderrichtlinie des Bundes zur Radverkehrsförderung, über die neben dem Neu- und Ausbau von Radwegen und Abstellanlagen incl. Grunderwerb auch die Optimierung von Verkehrsknotenpunkten gefördert wird.

 

Sachverhalt:

Ab sofort stehen Ländern und Gemeinden rund 660 Mio. € für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort zur Verfügung.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will mit diesem Sonderprogramm Radfahrende bundesweit unterstützen, besser schützten sowie den Radverkehr im Allgemeinen stärken und attraktiver machen.

Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum.

Bei dem Sonderprogramm handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030.

 

Aus Sicht der Klimaschutzleitstelle ist dieses Förderprogrammdeshalb so interessant, weil u.a. auch der erforderliche Grunderwerb mit gefördert wird.

Ab sofort stehen Ländern und Gemeinden rund 660 Mio. € für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort zur Verfügung.

Aufgrund der gebotenen Kürze sei hier nur auf einige Eckdaten der Richtlinie hingewiesen (die vollständigen Informationen können dem Anhang „Verwaltungsvereinbarung-Stadt-und-Land“ entnommen werden):

-          Länder, Kreise und Gemeinden können Anträge stellen

 

-          Förderquoten von 75 % bis zu 90% (in 2021 min. 80%) möglich

 

-          der Eigenanteil der Gemeinden darf nicht durch andere Förderprogramme des Bundes oder der Europäischen Union (EU) ersetzt werden. Dies schließt eine Förderung durch den Kreis Segeberg nicht aus, so dass eine Kombination mit der Kreisförderung möglich sein sollte. Der Eigenanteil der Gemeinden kann so noch einmal deutlich reduziert werden.

 

-          Gefördert werden:

A) Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen und incl. des erforderlichen Grunderwerbs

      straßenbegleitende, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennte Radwege, auch als Radfahr- und Schutzstreifen ausgebildet

      Radwegbrücken oder –unterführungen

      Optimierung von Verkehrsknotenpunkten

 

B) Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder von:

      Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen, Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.

      betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.

      die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung

 

-          Radschnellwege sind nicht förderfähig

 

-          Pauschalen zur Feststellung der Planungskosten oder der zuwendungsfähigen Investitionskosten werden akzeptiert, um den Aufwand einer Antragstellung möglichst gering zu halten.

 

-          Antragstellung: Vorprüfung durch das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) innerhalb eines Monats (genauere Informationen zum Antragsverfahren stehen noch nicht bereit).

 

Eine Information der Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis Segeberg ist bereits erfolgt.

 

 

 

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Anlagen

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