Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Verfahren der Endlagersuche für die Tiefenlagerung der hochradioaktiven Abfälle in Deutschland wurden erste Zwischenergebnisse der aktuell laufenden 1. Phase veröffentlicht. Hierzu haben alle Kreise ein Schreiben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erhalten mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen.

 

Sachverhalt:

Die Endlagersuche hat das Ziel in Deutschland einen Standort für die Tiefenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit bietet.

 

Die Suche erfolgt in einem wissenschaftsbasierten, transparenten, sich selbst hinterfragenden und lernenden Verfahren. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG), das am 16. Mai 2017 in Kraft getreten ist. Mit den konkreten Arbeiten zur Suche hat der Bund die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE mbH) beauftragt. Das Unternehmen sammelt und wertet geologische Daten aus und wird mögliche Standorte auf ihre Eignung untersuchen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) reguliert das Verfahren und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Das vergleichende und transparente Suchverfahren ist in drei Phasen gegliedert und orientiert sich an wissenschaftlichen Kriterien. Ziel ist ein Standort, der die bestmögliche Sicherheit gewährleistet. Betrachtet werden die Wirtsgesteine Kristallingestein (z. B. Granit), Steinsalz und Tongestein.

 

Zu der aktuell laufenden 1. Phase wurden im September 2020 erste Zwischenergebnisse veröffentlicht (Zwischenbericht Teilgebiete). Hierzu sieht das Gesetz eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. In diesem Zusammenhang haben alle Kreise ein Schreiben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erhalten mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen (Anlage).

 

Dem aktuellen Zwischenbericht Teilgebiete liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Danach ist das Gebiet des Kreises Segeberg zunächst weiterhin in der fachlichen Betrachtung. Raumplanerische Aspekte wie Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle; nicht bei der Ermittlung der Teilgebiete. Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien dienen dann der Einengung von großen, potenziell geeigneten Gebieten und werden berücksichtigt, wenn Gebiete gleichwertige geologische Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Verwaltung beteiligt sich regelmäßig im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten und Formate an dem laufenden Prozess, um über den Fortgang des Verfahrens und die erarbeiteten Zwischenergebnisse im Bilde zu sein. Sie wird hierüber entsprechend des Verfahrensfortschritts im UNK informieren.

 

Wesentliche Information finden sich im Internet unter:

https://www.bge.de/de/endlagersuche/

 

Interaktive Karte zu den Teilgebieten:

https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...