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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/209-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I-III sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Im Gebiet des Kreises Segeberg sind weitere 19 Standorte für eine Nutzung freigegeben worden.

 

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. Die Landesverordnungen über die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I-III wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30. Dezember 2020 veröffentlicht und sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.

 

Für den Kreis Segeberg gilt der Regionalplan III, die entsprechenden Unterlagen können unter der folgenden Adresse eingesehen werden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/fh_teilfortschreibung_lep_wind_RP3.html

 

Im Gebiet des Kreises Segeberg bestehen derzeit bereits an 7 Standorten auf einer Fläche von 804 ha insgesamt 52 Windkraftanlagen. Durch die Teilfortschreibung des Regionalplans sind weitere 19 Standorte für eine Nutzung freigegeben worden. Die Fläche der ausgewiesenen Vorranggebiete umfasst nunmehr insgesamt 1.569 ha (siehe Anlagen „Liste Vorranggebiete Wind SE“ und „Übersichtskarte Vorranggebiete Wind SE“).

 

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Anlagen

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