Bericht der Verwaltung - DrS/2020/208-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Haus A der Kreisverwaltung, Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Anhörung
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23.02.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Vorlage beschreibt den aktuellen Planungsstand, unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Anmerkungen zur Änderung des Bebauungsplanes, für den Neubau Haus A der Kreisverwaltung und gibt Informationen über die Wahl des Vergabeverfahrens der Planungsleistungen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 03.12.2020 (DrS/2020/208-1) wurde der FD 11.60 mit der stufenweisen Umsetzung der Baumaßnahme „Neubau Haus A der Kreisverwaltung“ beauftragt.
B-Plan Änderung / Stellungnahme Denkmalschutz
Zwischenzeitlich ist eine Abstimmung mit der örtlichen und überörtlichen Denkmalpflege erfolgt.
Die denkmalrechtlichen Anmerkungen sind in der Anlage der Vorlage beigefügt.
Diese Anmerkungen resultieren aus der Präsentation einer Gestaltungsstudie des vom FD 11.60 extern beauftragten Architekturbüros.
Die vereinfacht dargestellten Perspektiven und Ansichten sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Wichtig:
Die Darstellung ist nicht bindend. Die Gestaltungsskizzen sollen nur einen Anhalt für die mögliche Kubatur, Dach- und Fassadengestaltung geben.
Die Anordnung des Sitzungspavillons ist ebenfalls nicht abschließend, eine integrierte oder freistehende Lösung ist im späteren Entwurf zu klären.
Für den weiteren Verfahrenslauf werden folgende Termine angestrebt:
03.03.21 Vorstellen des Vorhabens im Bauausschuss der Stadt Bad Segeberg
16.03.21 Fassen des Aufstellungsbeschlusses für die B-Planänderung durch die
Stadtvertretung
28.04.21 Vorberatung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses im BauA der Stadt Bad Segeberg
11.05.21 Beschluss durch die Stadtvertretung
Ende Mai bis Ende Juni 2021 Offenlegung und Beteiligung
Anfang Juli 2021 Verfahrensstand nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben)
18. und 31.08.21 Vorberatung und Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung
Corona-bedingt können jedoch Sitzungen ausfallen oder die Tagesordnungen reduziert werden. Auch der zeitliche Aufwand in der Beteiligung ist nicht fix vorhersehbar.
Auftragsvergabe von Planungsleistungen
Planungswettbewerb / Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Mit Bezug zur zurückgezogenen Vorlage DrS/2020/208-2 werden im Folgenden die zur Verfügung stehenden Vergabeverfahren für Planungsleistungen gegenübergestellt.
Für die Durchführung eines Planungswettbewerbes wäre folgendes zu beachten:
Das Planaufstellungsverfahren der B-Plan-Änderung sollte hierfür den Stand nach §33 BauGB erreicht haben (frühestens Juli 2021).
Der Wettbewerb wird nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 des BDA durchgeführt.
Wettbewerbsdauer:
ca. 6 - 9 Monate, dabei können etwa 2-3 Monate auf die spätere Entwurfsphase angerechnet werden.
Wettbewerbskosten:
Grundlage bilden die Kostengruppen 300, 400 + 500 mit rd. 22.500.000 €, netto.
Die Wettbewerbskosten betragen hiervon bis zu 2 %, also rd. 447.000 € netto (rd. 530.000 € brutto).
Darin enthalten ist die externe Wettbewerbsbetreuung, der Wettbewerbswert und die Kosten für das Preisgericht.
Der Wettbewerbswert (Preisgeld) entspricht einer Vorplanung nach HOAI mit etwa 7%, also rd. 155.000 €, die jedoch anteilig (ca. 78.000 €) bei späterer Beauftragung des Wettbewerbssiegers mit abgegolten werden können, solange sich der Entwurf im Nachhinein nicht wesentlich ändert.
Aufwandsentschädigung für das Preisgericht nach Zeitaufwand:
bis 4 Stunden rd. 600 €
bis 6 Stunden rd. 800 €
bis 8 Stunden rd. 1.000 €
über 8 Stunden rd. 1.200 €
Die Vorsitzenden erhalten bis zu 30 % Zuschlag auf die Tagessätze, zuzüglich Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten.
Zusammensetzung Preisgericht (mehrheitlich unabhängig):
5 Fachpreisrichter*innen
4 Sachpreisrichter*innen mit Orts- und Wettbewerbskenntnissen
Die Zusatzkosten für die Verlängerung der Mietzeit für die Wettbewerbsphase betragen rd. 260.000 € bei 6 Monaten Verlängerung.
Die Mehrkosten bei Durchführung eines Planungswettbewerbs betragen somit:
Wettbewerbskosten rd. 530.000 €
abzgl. anteilig Preisgeld rd. – 78.000 €
Summe: rd. 452.000 €
Verlängerung Mieten rd. 260.000 €
Summe: rd. 712.000 €
Diese Kosten sind im Kostenrahmen der DrS/2020/208-1 nicht berücksichtigt.
Ein Planungswettbewerb wird in der Regel bei großen Bauaufgaben durchgeführt, um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben zu erhalten.
Bei einem Planungswettbewerb entscheidet eine unabhängige Jury über den besten Entwurf. Mit der Durchführung eines Planungswettbewerbs ist ein Auftragsversprechen verbunden, so dass in der Regel der Gewinner (oder in begründeten Ausnahmefällen der 2. oder 3. Platzierte) den Auftrag zur Umsetzung erhalten muss.
Für den Neubau Haus A der Kreisverwaltung ist der städtebauliche Rahmen durch den Bebauungsplan und die baulich-konstruktive sowie künstlerische Komponente durch die Denkmalpflege zu einem sehr großen Teil vorgegeben.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes statt. Für die Realisierung der Anforderungen aus der Nutzung und Sicherstellung der funktionalen Bezüge innerhalb des Gebäudes ist kein Planungswettbewerb erforderlich.
Bei der Vergabe von Planungsleistungen nach Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird anhand von vorab definierten Wertungskriterien die Eignung der Bewerber geprüft. Es werden 5 geeignete Bewerber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Die Erstangebote werden ebenfalls nach einer festgelegten Wertungsmatrix geprüft, je nach Ergebnis erfolgt die Aufforderung zur Abgabe von Folgeangeboten oder eines Endangebotes.
Das beste Angebot erhält den Zuschlag. Nach Zuschlagserteilung beginnt die Entwurfsphase. Die Entwürfe werden zusammen mit dem Auftraggeber entwickelt und abgestimmt. Das Entwurfsergebnis wird in den Ausschüssen vorgelegt und im Kreistag beschlossen.
Aus der Gegenüberstellung der oben genannten Verfahren ergibt sich ein Kosten- und Zeitvorteil im VgV-Verfahren, verbunden mit der Möglichkeit einer direkten Einflussnahme bei der Entwurfsgestaltung durch den Auftraggeber.
Aufgrund dieser Abwägung empfhielt sich das VgV-Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) und wird seites der Verwaltung gewählt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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