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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Am 04.01.2021 ist das Beteiligungsverfahren zu den überarbeiteten Plänen für den 1. Bauabschnitt der Ostküstenleitung gestartet. Der 1. Bauabschnitt umfasst die Strecke von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf.  

 

Sachverhalt:

Am 04. Januar 2021 wurde das Planfeststellungsverfahren zu den überarbeiteten Plänen für den 1. Bauabschnitt von Henstedt-Ulzburg nach Stockelsdorf der geplanten 380-kV-Ostküstenleitung eröffnet.

 

Neben dem Ersatzneubau einer 380-kV-Freileitung enthalten die Planentwürfe zwei Abschnitte für eine Erdverkabelung und den Neubau eines Umspannwerkes an der K 24 in Henstedt-Ulzburg.

 

Die Planunterlagen liegen bis zum 03.02.2021 in den betroffenen Amts- und Gemeindeverwaltungen aus, sind aber auch online hier einsehbar. Bis zum 03.02.2021 sind die Unterlagen öffentlich einsehbar. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 03.03.2021. Stellungnahmen müssen schriftlich beim Amt für Planfeststellung Energie des Landes Schleswig-Holstein oder in den auslegenden Gemeinden abgeben werden. Details zu Auslageorten und die Postadressen für die Stellungnahmen sind in der Anlage „Bekanntmachung Auslegung 1. BA Kreis Segeberg – Ostküstenleitung“ zu finden. Mit E-Mail v. 7.12.2020 des FDL 61.00 wurden die Mitglieder des WRI und des UNK bereits über die Planinhalte informiert, um eine fristgerechte Befassung zumindest im WRI am 17.2. zu ermöglichen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird fristgerecht bis zum 3.3.2021 erstellt und abgegeben.

 

Parallel zur Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den ersten Bauabschnitt waren allgemeine Informationsveranstaltungen im Januar geplant. Diese mussten leider Corona bedingt ausfallen und können nach den neuen Corona-Bestimmungen der Bundesregierung auch nicht im Zeitraum des Beteiligungsverfahrens nachgeholt werden. Dafür werden andere Beratungsformate angeboten wie zum Beispiel ein digitaler Infomarkt (Infomarkt TenneT), Einzelberatungen per Telefon oder Videocall. Informationen zum Beratungsangebot der TenneT sind hier zu erhalten. In den vergangenen Wochen haben bereits Einzelgespräche mit Bürgermeister*innen betroffener Kommunen stattgefunden.

 

 

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Anlagen

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