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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/191-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Budgetverhandlungen mit dem WZV für den Zeitraum 2022 – 2026 wurden im November 2020 aufgenommen und im Januar 2021 fortgesetzt. Dabei wurden die Eckpunkte vom 20.08.2020 zugrunde gelegt.

 

Sachverhalt:

Mit Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur am 16.09.2020 und des Hauptausschusses am 22.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, das Budget für die Durchführung des Straßenbetriebsdienstes für den Zeitraum 2022 bis 2026 auf der Grundlage des Eckpunktepapiers vom 20.08.2020 zur verhandeln. Die Selbstverwaltung soll bis zur Sitzung am 17.02. der Verwaltung ggf. Vorschläge machen, was noch darüber hinaus berücksichtigt werden soll.

 

Am 25.11.2020 wurden entsprechende Gespräche mit dem WZV aufgenommen und am 21.01.2021 fortgesetzt. Dabei wurde unter anderem einvernehmlich festgestellt, dass ein auskömmliches Budget für die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes unter Berücksichtigung hinzugekommener Leistungen angestrebt wird. Das Budget kann hinsichtlich der Baukosten- und Personalkostensteigerungen dynamisiert werden. Es soll vereinbart werden, dass es zukünftig zu keinen Budgetüberschreitungen mehr kommt. Außergewöhnliche Aufwände sollen zukünftig im Vorfeld der Entstehung durch den WZV angezeigt bzw. beantragt werden. Hierzu wird ein Nachtragsmanagement erarbeitet. Nachträge sollen zukünftig nicht aus dem laufenden Budget bezahlt, sondern spitz abgerechnet und der Politik gesondert vorgelegt werden.

Der Winterdienst soll zukünftig als gesondertes Budget ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet werden sowie nicht mehr an der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Einzelbudgets teilnehmen. Im Übrigen soll an der gegenseitigen Deckungsfähigkeit unterschiedlicher Leistungen festgehalten werden.

 

Von einer Malus-Komponente (Eckpunkt Nr. 3) soll abgesehen werden.

 

Bezüglich der Kostentransparenz wurden die Positionen Einheitspreise, Abschreibungen, Gemeinkosten und sonstige Erlöse/Erträge mit dem Ziel erörtert, künftig eine größere Transparenz und Aussagekraft u. a. in den Berichten zu erzielen. Erhebliche Kosten-Schwankungen sollen zukünftig im Rahmen der Berichtspflicht durch den WZV ausführlicher beschrieben und erläutert werden.

 

Einvernehmen wurde ferner bei der Mindestqualifikation als Straßenwärter*innen bei Einstellung neuer Mitarbeiter*innen für die Kolonne erzielt.

 

Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit und für eine bessere Abstimmung und Kommunikation wurde die Implementierung eines sogenannten Betriebsführungsgremiums entworfen. Aufgabe des Gremiums soll unter anderem sein, die Basis für einen turnusgemäßen, regelmäßigen Berichts-, Sachstands- und Bearbeitungsaustausch zu bieten. Es ist vereinbart, die Details zur Ausgestaltung des Gremiums in den nächsten Sitzungen abzustimmen. Dabei werden auch die Aspekte aus Punkt 4 (Ausübung des fachlichen Weisungsrechtes) und 7 (Dokumentation und Standards) des Eckpunktepapiers berücksichtigt.

 

Die übrigen Eckpunkte 5, 8 – 9 wurden im Rahmen der ersten Gespräche andiskutiert und Aufträge zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung abgestimmt. Über die weiteren Ergebnisse zur Budgetberatung wird weiterhin fortlaufend im Ausschuss berichtet.

 

 

 

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