Drucksache - DrS/2020/260
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur konsumtiven Kulturförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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09.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die CDU-Fraktion beantragt, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der Hauptausschuss sowie der Kreistag mögen beschließen:
1. Der Teilbereich „konsumtive Kulturförderung“ der Förderrichtlinie für die „Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“, welche am 7.12.2017 durch den Kreistag beschlossen wurde, wird für das Jahr 2021 außer Kraft gesetzt.
2. Der Kreis Segeberg richtet für das Jahr 2021 einen Hilfsfonds für Kulturschaffende im Kreis Segeberg ein. Dabei gelten die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Ergänzend finden folgende Sonderkriterien Anwendung:
a) Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern.
b) Die Förderung erfolgt im konsumtiven Bereich.
c) Zuwendungsempfänger können gemeinnützige juristische Personen, Gebiets- Körperschaften und natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
d) Vorhaben/Maßnahmen mit förderfähigen Kosten unter 3.000 € sind nicht zuwendungsfähig.
e) Die Zuwendungshöhe ist pro Antragsteller auf maximal 20.000 € begrenzt.
f) Die Anträge sind bis zum 30.09.2021 einzureichen, damit sich der zuständige
Ausschuss jeweils im laufenden Jahr mit dem Vorhaben befassen kann.
g) Es erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
3. Für die Vorberatung der eingehenden Anträge setzt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) eine Arbeitsgruppe ein. Diese besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie jeweils einem Vertreter jeder Fraktion, die im Kreistag vertreten ist. Diese werden durch die jeweilige Fraktion in der ersten Ausschusssitzung des BKS im Jahr 2021 benannt. Die Arbeitsgruppe wird durch den Ausschussvorsitzenden geleitet.
4. Der Hilfsfonds wird mit 100.000 € ausgestattet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,1 kB
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