Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/253

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistagge beschließen:

Ein Beschluss über die „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf vom 07.11.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018 wird bis in das Frühjahr 2022 verschoben. Zudem wird beschlossen, die Summe der nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Budget für die konsumtive Kulturförderung aus 2020 in das Jahr 2021 zu übertragen. 

Bis zur Überprüfung der Förderpraxis im Frühjahr 2022 soll kein Mindestbetrag für förderfähige Kosten zuwendungsfähiger Maßnahmen festgelegt werden.

Um auch Projekte mit einem kleineren Kostenbedarf wirksam unterstützen zu können, soll die Regelförderquote bis 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten betragen.

 

Es ist an geeigneter Stelle auf das Förderinstrument hinzuweisen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

s. Anlage

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...