Drucksache - DrS/2020/296-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Förderung der steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberufler*innen im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Hendrik Schrenk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.01.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreistag hat im Haushalt 2021 Finanzmittel in der Höhe von 300.000 Euro zur Förderung der steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberufler*innen im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie bewilligt. Die Verwaltung legt den Entwurf der dazugehörigen Richtlinie vor.
Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss vom 3.12.2020 - Drs/2020/296 hat der Kreis Segeberg im Haushalt 2021 Finanzmittel in der Höhe von 300.000 Euro zur Förderung der steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberufler*innen im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie bewilligt und die Verwaltung mit der Erarbeitung der dazugehörigen Richtlinie beauftragt. Ferner wurde die Zustimmung zur Richtlinie auf den Hauptausschuss übertragen. Ziel des Förderprogramms ist es, die betroffenen Betriebe und Freiberufler*innen bei den Kosten für Corona-bedingten zusätzlichen steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratungsbedarf zu unterstützen.
Der Richtlinienentwurf wurde mit dem Beihilfereferat des Wirtschaftsministeriums abgestimmt und ist als Anlage 1 „Richtlinie zur Förderung der steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberufler*innen im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie“ beigefügt. Das Antragsformular befindet sich noch in der Endabstimmung. Der Entwurf des „Antrag[es] auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratung“ wurde als Anlage 2 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 300.000 Euro im Haushalt 2021 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531700000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
|
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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402,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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186,8 kB
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