Drucksache - DrS/2020/292-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Hendrik Schrenk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
21.01.2021
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreistag hat die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich eine Förderrichtlinie für gastronomische Betriebe mit Saalbetrieb oder Musikveranstaltungen aufzulegen, um vorhandene Bedarfe während der Corona-Pandemie abzudecken, soweit diese nicht durch andere Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes gedeckt sind. Ferner hat der Kreistag die Zustimmung zu der Richtlinie auf den Hauptausschuss übertragen.
Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss vom 3.12.2020 - Drs/2020/292-1 wurde die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich eine Förderrichtlinie für gastronomische Betriebe mit Saalbetrieb oder Musikveranstaltungen aufzulegen, um vorhandene Bedarfe während der Corona-Pandemie abzudecken, soweit diese nicht durch andere Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes gedeckt sind. Hierfür wurden Finanzmittel in der Höhe von 750.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt. Ferner hat der Kreistag die Zustimmung zu der Richtlinie auf den Hauptausschuss übertragen.
Ziel des Förderprogramms ist es, Betreiber*innen von Gasthöfen mit Saalbetrieb und von gastronomischen Treffpunkten mit Musik (z. B. Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten) für den Zeitraum Corona-bedingter Betriebseinschränkungen zu unterstützen, um wirtschaftliche Notlagen zu vermeiden und den Fortbestand dieser Betriebe über den pandemiebedingten Einschränkungszeitraum hinaus zu sichern.
Die Zuwendungsvoraussetzungen wurden inhaltlich mit dem Vorsitzenden des DEHOGA-Kreisverbandes Segeberg besprochen. Der Richtlinienentwurf wurde mit dem Beihilfereferat des Wirtschaftsministeriums abgestimmt und als Anlage 1 „Richtlinie zur Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie“ beigefügt.
Am 5. Januar 2021 wurde die Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die bestehende Förderungslücke, die der Kreis Segeberg mit seiner Förderrichtlinie schließt, noch vor der Bewilligung erster Anträge durch Fördermaßnahmen des Bundes oder des Landes geschlossen wird. In diesem Fall könnte die Förderrichtlinie nicht zur Anwendung kommen und die Verwaltung würde den Hauptausschuss darüber informieren.
Das Antragsformular befindet sich noch in der Endabstimmung. Der Entwurf des "Antrag[es] auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie" ist zur Information als Anlage 2 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 750.000 Euro im Haushalt 2021 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531700000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
|
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
394,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
189,1 kB
|
