Bericht der Verwaltung - DrS/2020/240-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung des Stellenmehrbedarfs für den FD 53.30 für das Haushaltsjahr 2021 (DrS/2020/240)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Westphal, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bund und die Länder haben sich auf einen Pakt zur Stärkung und Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Pakt-ÖGD) geeinigt. Für die Umsetzung des Pakt-ÖGD stellt der Bund Finanzmittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bereit. Diese Mittel werden in sechs Tranchen aufgeteilt über sechs Jahre hinweg zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung der Finanzmittel wird wie in der folgenden Übersicht dargestellt erfolgen:
Haushaltsjahr Millionen Euro Insgesamt
(Bund) (6 Jahre)
2021 200
2022 350
2023 500
2024 600
2025 700
2026 750
Zum Zeitpunkt der Erstellung der o. g. Vorlage war noch nicht klar wie der Bund bzw. auch die Länder das Verfahren zur Verteilung der o. g. Finanzmittel aufstellen wollen. Mittlerweile ist für das kommende Haushaltsjahr 2021 über die AG ÖGD Pakt auf Landesebene mitgeteilt worden, in weit die dem Land zur Verfügung gestellten Mittel auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden sollen.
Verteilschlüssel Finanzmittel 2021
Gesamtmittel: 6.129.000 €
Kreisfreie Stadt/Kreis | Bevölkerung insgesamt* | Auszahlungsbetrag |
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Flensburg | 90.141 | 190.236,11 € |
Kiel | 247.118 | 521.524,79 € |
Lübeck | 216.223 | 456.323,11 € |
Neumünster | 79.836 | 168.488,14 € |
Dithmarschen | 133.156 | 281.016,18 € |
Herzogtum Lauenburg | 198.118 | 418.113,81 € |
Nordfriesland | 166.213 | 350.780,60 € |
Ostholstein | 200.580 | 423.309,68 € |
Pinneberg | 316.340 | 667.612,85 € |
Plön | 128.751 | 271.719,74 € |
Rendsburg-Eckernförde | 273.904 | 578.054,72 € |
Schleswig-Flensburg | 201.469 | 425.185,86 € |
Segeberg | 277.226 | 585.065,56 € |
Steinburg | 130.789 | 276.020,79 € |
Stormarn | 244.286 | 515.548,06 € |
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Schleswig-Holstein | 2.904.150
| 6.129.000,00 € |
Quelle: Statistisches Landesamt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Stand: 31.03.2020
Demnach stehen für die Schaffung von 51 Personalstellen 6,81 Mio. Euro für 2021 in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Dies betrifft den gesamten ÖGD. Das sind demnach die Fachdienste 53.10 Gesundheit, 53.30 Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz sowie 53.55 Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung.
Die angemeldeten 25 neuen Stellen sollen in erster Linie und nach interner Abstimmung dem Infektionsschutz zur Verfügung gestellt werden, da dies derzeit oberste Priorität hat. Hier wurden in der Vergangenheit zusätzliches Personal bereits eingestellt und eingearbeitet. Besonders im Bereich der Ermittlungen (Hotline, Kontaktpersonennachverfolgung) ist ein enormer Personalzuwachs zu verzeichnen.
Um weiterhin die anfallenden Tätigkeiten und die stetig steigenden Infektionszahlen adäquat bearbeiten zu können, ist diese personelle Ausstattung weiterhin notwendig.
Wie bereits in der Vorlage beschrieben, werden im kommenden Jahr die Bedarfe an zusätzlichen Stellen im Infektionsschutz fortlaufend betrachtet und bei einer Entspannung der Situation auf die weiteren Bereiche des ÖGD umverteilt.
Entgegen der Ursprungsvorlage werden daher nicht alle Stellen, die für 2021 angemeldet werden, bereits im Jahr 2021 vollumfänglich vom Bund refinanziert.
Die vom Bund geplanten weiteren finanziellen Mittel in den darauffolgenden Jahren werden für alle vom Pakt ÖGD betroffenen Bereiche eingesetzt. Dabei wird es sich nicht nur um die personelle Ausstattung der Fachdienste, sondern auch um die Digitalisierung sowie die Steigerung der Attraktivität des ÖGD handeln.
Eine mögliche Förderungsrichtlinie o. ä. von Seiten des Landes, zur Verteilung der Mittel steht noch aus. Jedoch sollen die anvisierten Mittel im Jahr 2021 für die Schaffung der neuen Stelen im Infektionsschutz genutzt werden.
Die in dieser Stellenanmeldung vorgesehenen Stellen für den ordnungsrechtlichen Bereich (FD 32.00), werden teilweise durch die zu leistende Arbeit und die daraus resultierenden Bußgelder refinanziert. Die genaue Höhe der erwartbaren Erträge ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da es im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und der damit zu verhängenden Bußgelder im Rahmen der Corona-Pandemie und etwaige Verstöße bisher kaum bis keine Erfahrungswerte gibt.
