Bericht der Verwaltung - DrS/2020/294-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion WI-SE auf ein unentgeltliches ÖPNV-Schülerticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Verfasser 1:
- Kesselboth, Miriam und Schleicher, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der WI-SE auf ein unentgeltliches ÖPNV-Schülerticket ( DrS/2020/294) nimmt der FD. 51.10 zunächst wie folgt Stellung:
Kostenübernahme der Fahrkarten für alle Schüler*innen (SuS) im Kreis Segeberg in den Klassenstufen 1-13 (lt. Antrag)
Alle SuS im Kreis Segeberg sollen lt. dem Antrag der WI-SE eine kostenlose Fahrkarte erhalten, die Kilometergrenzen sollen aufgehoben werden. Folglich sollen auch alle SuS eine Fahrkarte erhalten, die an den Schulstandorten wohnen und die Schule zu Fuß erreichen könnten. Ferner soll es auch für alle SuS gelten, die eine Privatschule besuchen.
Einen beinahe identischen Antrag gab es bereits im Nov. 2019. Im Hauptausschuss hat der FD 51.10 seinerzeit zur DrS 2017/193-1 mit dem anl. Vermerk Stellung (Anlage 1: Vermerk aus 2019) genommen. Seither hat sich durch politischen Beschluss geändert, dass sich die Schulträger an den Kosten für Schülerfahrkarten nicht mehr beteiligen müssen. Die aufgeführten Schülerzahlen und Summen haben sich verändert und sind anzupassen.
Alter Stand Berechnung 2019:
Wenn lt. Berechnung aus 2019 alle SuS ein kostenloses Ticket bekommen hätten, wären für alle 26.000 SuS (Besuch der allg. bildenden Schulen im Kreis ) Kosten in Höhe von ungefähr 13.104.000,00 EUR p.A entstanden.
- In Vollzeit besuchten berufsbildenden Gymnasien: 2.620 SuS, Fahrkartenkosten für alle: 420.420,00 EUR pA (Fahrkartendurchschnittspreis aus 2019: 42,00 EURO).
- Für alle SuS, die einen allg. Schulabschluss an öffentlichen Schulen oder in Vollzeit an berufsbildenden Schulen in den Klassenstufen 1-13 erwerben wollen, wären Kosten in Höhe von 13.524.420,00 EURO p.A. entstanden.
Die Kosten wären daher in 2019 von 2.770.000,00 EURO ( bislang Budget) auf 13.524.420,00 EURO angestiegen. Die Kostenbeteiligung der Schulträger ist bereits durch politischen Beschluss weggefallen.
Berechnung 2020/2021:
Folgendes ist zu bedenken:
Der Kreis Segeberg steht kurz vor dem Abschluss des Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Kreis RZ (DrS/2020/061/-1 und 061-2). Bei einem Beschluss wäres es dann 27.345 Anträge. Ob der Kreis RZ bereit und in der Lage wäre, diese erheblichen zusätzlichen Fallzahlen zu verarbeiten, ist fraglich. Der Kreis RZ hat bereits im Sommer deutlich gemacht, dass die Antragsbearbeitung für den Kreis PI nicht auch noch dort übernommen werden kann. Entsprechend ist davon auszugehen, dass es dem Kreis RZ nicht möglich sein wird, so kurzfristig diese große Anzahl an Mehrfällen zu übernehmen. Ein solche Verhandlung mit RZ können wir belastbar gar nicht mehr führen.
Die Bearbeitungskosten werden von RZ pro Schülerantrag berechnet. Es ist noch in der Prüfung, ob die Leistung ab 2023 umsatzsteuerpflichtig wird und ggfs. weitere Kosten eingeplant werden müssen.
Bislang ist die Bearbeitung von Anträgen nicht vorgesehen, die für Vollzeitschüler von Berufsschulen eingehen.
Sollte es zu einer Beschlussfassung kommen, müsste der Kreis für diese freiwilligen Leistungen eine Richtlinie schaffen.
Budgetplanung alle SuS im Kreisgebiet erhalten eine Fahrkarte
Aktueller Stand Berechnung für 2020/2021 Fahrkartenkosten:
27.345 SuS allg. Bild.Schulen = 13.781.880,00 EURO
plus 2.620 SuS Vollzeit BBZ= 420.420,00 EURO / insgesamt 14.202.300,00 EURO (29.965 SuS) .
Budget bisher für Fahrkarten in 2021 eingeplant: 2.980.000,00 € (8.500 SuS).
Folglich Nachtragshaushalt 2021:
- Fahrkartenkosten: 11.222.300,00 EURO für zusätzlich 21.465 SuS
- Kosten der Bearbeitung beim Kreis RZ: 200.000,00 € (in 2021 beginnt die Bearbeitung erst im Frühjahr)
Antragsbearbeitung Schülerfahrkarten „ für alle 29. 965 SuS“ beim Kreis RZ nach Aufgabenübertragung: zukünftig 344.597,50 EURO p.A. (246.847,50 EURO p.A. zusätzlich zu den bisherigen Kosten gemäß der Beschlüsse zur Aufgbenübertragung)
Langfristige Kosten jährlich:
Fahrkartenkosten: 14.202.300,00 EURO
Bearbeitung beim Kreis RZ: 344.597,50 EURO
Insgesamt: 14.546.897,50 € (ggfs.Umsatzsteuer ab 2023 hinzu, wird derzeit geprüft)
Weitere Stellungnahme:
Kostenübernahme für die Klassenstufen 11-13 analog dem Kreis Dithmarschen:
Die WI-SE Fraktion schreibt im Antrag, dass der Kreis Dithmarschen ein kostenloses Ticket für “alle“ bereits für seinen Kreis so umsetzt. Lt. Pressemitteilung (Anlage 2: Pressemitteilung Kreis Dithmarschen) ist dies jedoch nicht der Fall. Danach bekommen dort zukünftig neben den bisherigen Regelungen alle SuS der Klassenstufen 11-13 kostenlos ein Schülerticket (auch SuS in Vollzeit an den BBZ). Man hat dort lediglich die freiwillige Fahrkartenbereitstellung von den Klassenstufen 1-10 auf die Oberstufe 11-13 ausgeweitet. Im letzten Absatz ist zu lesen, dass es dort erst in der Planung ist, die Kilometergrenzen ggfs. aufzuheben. Und hier ist nicht bekannt, ob sich in Dithmarschen die Schulträger sogar mit dem 1/3 Anteil an den Kosten freiwillig beteiligen.
Bei jeder Ausweitung der Bereitstellung von Schülerfahrkarten hier im Kreis Segeberg müsste der Kreis die Kosten auf jeden Fall zu 100 % übernehmen.
Der Kreis müsste für die Umsetzung dieser freiwilligen Leistung eine Richtlinie schaffen.
An den Regelungen der Satzung zu den Kilometergrenzen bräuchte sich nichts ändern. Der Kreis Segeberg müsste beschließen, die Kosten für die Fahrkarten aller SuS im Kreis Segeberg zu übernehmen, die eine Oberstufe besuchen: Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe im Kreisgebiet, an den BBZs und an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe.
Der Kreis könnte für die Schulen außerhalb des Kreises den 1/3 Anteil bei den dortigen Schulträgern einfordern. Die Summe wurde bereits herausgerechnet, so dass lediglich die Kosten des Kreises Segeberg dargestellt sind.
Für diesen Fall hat die Verwaltung die folgende Budgetplanung für den Nachtragshaushalt berechnet und kommt auf ca. 4.970.000,00 EURO Fahrkartenkosten jährlich. Kosten Oberstufe zusätzlich bei ca 4.000 SuS: ca. 2.200.000,00 € Fahrkartenkosten.
Budgetplanung nach Beschlussfassung:
Alle SuS in den Jahrgängen 11-13 erhalten zukünftig Fahrkarten entsprechend der Kilometerregelung nach Satzung sowie Vollzeit SuS an BBZ
Folglich : Nachtragshaushalt 2021
- Fahrkartenkosten: ca. 2.200.000,00 EURO zusätzlich zu den bisherigen Budgetplanungen für Fahrkarten (ca. 4000 SuS in allen Oberstufen)
- Kosten der Bearbeitung beim Kreis RZ: ca.40.000,00 EURO
Langfristige Kosten jährlich:
Fahrkartenkosten: 2.200.000,00 EURO
Bearbeitung beim Kreis RZ: 46.000,00 EURO in 2021 (Bearbeitung beginnt erst im Frühjahr 2021)
Insgesamt: ca. 2.246.000,00 EURO p.A. (ggfs. Umsatzsteuer ab 2023 hinzu)
Auch hier müsste erst im Vorwege mit dem Kreis RZ geklärt werden, ob man dort diese zusätzlichen Aufgaben übernehmen kann (s.obige Ausführung)
Hinweis der Verwaltung:
Grundsätzlich bedarf es zukünftig immer eine Antragstellung der Eltern für eine Schülerfahrkarte, selbst in dem Fall, wenn der Kreis flächendeckend kostenlos Fahrkarten für alle SuS zur Verfügung stellen würde. Ohne gültige Fahrkarte wird das Betreten eines Busses auch in Zukunft nicht möglich sein. Ein Einheitsticket ohne namentliche Zuordnung wird es nicht geben.
Stellungnahme der SVG (Herr Mozer):
- Die Kosten für die Schülertickets fließen dem Budget ÖPNV i.W. als Einnahme zu (und wird dort über die Verkehrsverträge gegen die Kosten gerechnet; steigen die Einnahmen dort stärker als die Kosten, sinkt der Finanzierungsbedarf des Kreises). Werden also z.B. durch Umsetzung des WISE-Antrags mehr Schülertickets gekauft, steigt die Einnahme im ÖPNV und der Finanzierungsbedarf sinkt. Im Saldo gleicht sich das weitgehend aus (lediglich Bruchteile fließen über das HVV-Einnahmeaufteilungsverfahren ab). Beides sind kommunizierende Röhren, das müssen wir in diesem Kontext immer mitdenken.
- Die Belastung des Kreises steigt im Saldo dann, wenn SuS, die ihr Ticket bislang selbst gekauft haben, dies künftig vom Kreis „geschenkt“ bekämen. Diese Größenordnung belastbar abzuschätzen ist mangels Datengrundlage kaum möglich. In Dithmarschen haben wir deshalb mit Szenarien gearbeitet (1/3, 2/3, 3/3-Inanspruchnahme durch die neu hinzukommenden SuS). Vor diesem Hintergrund sollte man, käme es denn zur inhaltlichen Diskussion des Antrags, immer darauf hinweisen, dass das Thema viel zu komplex für einen ad hoc-Beschluss ist und zunächst vertiefter Grundlagenanalyse bedarf.
- Die Konzeption in Dithmarschen weicht vom WISE-Antrag folgendermaßen ab: Dort sollen alle Schüler kreisweit gültige Tickets bekommen (Ziel: zusätzliche ÖPNV-Nutzungsanreize setzen, was auch in SE interessant wäre) und es werden alle BBZler anspruchsberechtigt, nicht nur die in vollzeitschulischer Ausbildung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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