Drucksache - DrS/2020/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilung des jetzigen Fachbereiches III "Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit" in einen Fachbereich III "Soziales, Arbeit und Gesundheit" und einen Fachbereich V "Jugend und Bildung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Kuhlmann, Kristof
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Fachbereich III „Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit“ wird auf Vorschlag des Landrates in die Fachbereiche III „Soziales, Arbeit und Gesundheit“ und Fachbereich V „Jugend und Bildung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der erfolgten Stellenbesetzung der neuen Fachbereichsleitung III „Soziales, Arbeit und Gesundheit“, spätestens jedoch zum 01.07.2021, geteilt. Der Kreistag widerspricht nicht diesem Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung
Gemäß § 51 Abs. 3 Kreisordnung (KrO) schlägt der Landrat dem Kreistag mit dieser Drucksache vor, den Fachbereich III „Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit“ in die Fachbereiche III „Soziales, Arbeit und Gesundheit“ und Fachbereich V „Jugend und Bildung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der erfolgten Stellenbesetzung der neuen Fachbereichsleitungsposition III „Soziales, Arbeit und Gesundheit“, spätestens jedoch zum 01.07.2021 zu teilen. Diesem Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung kann der Kreistag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder widersprechen.
Die Kreisverwaltung Segeberg ist derzeit aufbauorganisatorisch in vier Fachbereiche und einige direkt beim Landrat angebundene Organisationseinheiten strukturiert. Der Fachbereich III mit derzeit rund 390 Beschäftigten und einem Haushaltsvolumen von ca. 370 Mio. Euro bewirtschaftet somit rund 80 % des Haushaltes des Kreises Segeberg. Eine Nachfolge für die Position der Fachbereichsleitung war trotz wiederholter Versuche nicht am Arbeitsmarkt zu finden. Dennoch muss die Handlungsfähigkeit und Aufgabenwahrnehmung weiterhin sichergestellt sein, da die bisherige Fachbereichsleiterin III Frau Karin Löhmann im Laufe des Monats November ausscheidet. Da der Fachbereich auch im Vergleich zu den anderen Fachbereichen auf Grund Größe, Haushaltsvolumen, Aufgabenspektrum heraussticht, ist eine Angleichung an die anderen Fachbereiche herbeizuführen, um in Bezug auf das Jugendamt eine flachere Hierarchie umzusetzen, die Steuerung und Führung der Aufgabenfelder händelbarer zu gestalten und somit auch die Chancen einer erfolgreichen Stellenbesetzung der Fachbereichsleitung III am Arbeitsmarkt wesentlich zu erhöhen.
Hierzu wird vorgeschlagen, aus dem jetzigen Fachbereich III den Bereich des Jugendamtes mit seinen sechs Fachdiensten 51.10 „Kita, Jugend, Schule und Kultur“, 51.20 „Eingliederungshilfe für Minderjährige“, 51.30 „Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe“, 51.33 „Jugendamt – Soziale Dienste West“, 51.33 „Jugendamt – Soziale Dienste Ost“ und 51.33 „Jugendamt – Soziale Dienste Nord“ herauszulösen und als eigenständigen Fachbereich V „Jugend und Bildung“ abzubilden.
Die übrigen Fachdienste 50.00 „Soziale Sicherung“, 50.11 „Betreuungsbehörde und Erwachsenen-Sozialdienst“, 50.30 „Eingliederungshilfe für Erwachsene“, 50.60 „Grundsatz und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration“, 53.10 „Gesundheit“ und 53.55 „Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung“ verbleiben im Fachbereich III, der dementsprechend den neuen Titel „Soziales, Arbeit und Gesundheit“ erhält.
Trotz der aufbauorganisatorischen Teilung des Fachbereiches III ist es das Ziel von Landrat und Fachverwaltung, die gemeinsame sozialpolitische Ausrichtung der Rechtskreise bzw. Aufgabenfelder Jugend, Bildung, Soziales, Arbeit und Gesundheit aufrecht zu erhalten und auch zukünftig sicherzustellen. Demnach soll die kreisweite Organisation, Bereitstellung, Durchführung, Beauftragung und Finanzierung der gesamten gesetzlichen und sozialen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung weiterhin den fachlichen Arbeitsprinzipien der Ressourcen- und Sozialraumorientierung folgen. Planerische Grundlagen dafür bilden die Ergebnisse und Analysen einer gemeinsamen, rechtkreisübergreifenden, integrierten Sozialplanung, zu deren kooperativer Fortführung und Weiterentwicklung beide künftige Fachbereiche verpflichtet sind. Dies entspricht auch den Strategischen Zielen des Kreises, hier insbesondere Ziele 3, 5 und 6, die innerhalb jeder Aufbauorganisation für alle Fachbereiche bindend und handlungsleitend sind.
Die Fachbereichsleitung „Soziales, Arbeit und Gesundheit“ wird nach der Kreistagsbeschlussfassung, analog zu den bisherigen Verfahren, schnellstmöglich deutschlandweit ausgeschrieben, um eine zeitnahe Nachbesetzung zu erreichen.
Die Teilung des derzeitigen Fachbereiches III wird schnellstmöglich in Abhängigkeit von der Besetzung der Fachbereichsleitungsposition, spätestens jedoch zum 01.07.2021 vollzogen. Der jetzigen Jugendamtsleitung Herrn Manfred Stankat wird die Leitung des neuen Fachbereiches „Jugend und Bildung“ mit dem wirksam werden der Teilung übertragen. Bis zur Besetzung der Leitungsposition erfolgt die Führung und Leitung interimsweise durch den derzeitigen stellvertretenden Leiter des Fachbereiches III, Herrn Manfred Stankat. Da der Jugendamtsleiter Anfang 2022 aus dem aktiven Dienst der Kreisverwaltung ausscheiden wird, ist die Leitung des Fachbereiches V „Jugend und Bildung“ im Frühjahr 2021 ebenso auszuschreiben, um eine fundierte Einarbeitung und einen wertvollen Wissenstransfer in der Nachbesetzung zu erreichen.
Zielsetzung ist es, beide Führungspositionen schnellstmöglich zu besetzen.
Die Berücksichtigung dieser Änderung der Aufbauorganisation im Haushalt erfolgt mit dem Haushalt und Stellenplan 2022.
Der Kreistag kann gemäß § 51 Abs. 3 KrO dem Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages widersprechen. Widerspricht der Kreistag dem Vorschlag des Landrates, so ist dem Kreistag ein neuer Vorschlag vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
