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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/276-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachdienst Gesundheit gibt folgende Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion ab:

Anlässlich der Corona-Pandemie gibt es zu dezentralen Lüftungsgeräten seitens der bundeszuständigen Fachinstanzen Robert-Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) Stellungnahmen sowie eine Handreichung des Gesundheitsministeriums.

Nach Prüfung der aussagekräftigsten Quellen (Anhang) und fachlicher Einschätzung des Fachdienstes Infektionsschutz und umweltbezogener Umweltschutz sehe ich zusammengefasst keine zwingende Notwendigkeit öffentliche Gebäude bzw. Bildungseinrichtungen flächendeckend mit mobilen Lüftungsgeräten auszustatten.

Grundsätzlich können mobile Luftreiniger mit integrierten HEPA-Filtern flankierend bei der Belüftung von Räumen zur Anwendung kommen. Deren Einsatz hat jedoch Grenzen und sogar Risiken:

1. Ohne vorherige exakte Erfassung der Luftführung jedes einzelnen Raumes und exakte Platzierung dieser Geräte ist deren Einsatz unzureichend, infektiöse Schwebepartikel aus dem Raum zu entfernen. - Hier kann ein hoher technischer Aufwand, Mehrkosten über die reine Anschaffung des Gerätes hinaus sowie eine Störanfälligkeit im laufenden Schulbetrieb entstehen.

2.Bei Betrieb eines Lüftungsgerätes mit einem hohen Umluftanteil und unzureichender Filterung kann es sogar zu einer Anreicherung mit infektiösen Aerosolen kommen, wenn sich eine (unerkannt) infizierte, erregerausscheidende Person in dem Raum befindet.

3.Das RKI warnt bezogen auf mobile Luftreinigungsgeräte ausdrücklich vor dem Gefühl einer „falschen Sicherheit“, so dass Befolgung der empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen (AHA+L-Regel) nachlassen könnte.

 

Statt also eine Vielzahl mobile Luftreiniger anzuschaffen und aufwändig zu platzieren, bei nur „ergänzendem“ Mehrnutzen zum weiter erforderlichen Lüften und potentieller Gefahr durch unsachgemäße Anwendung oder Filterung halte ich es vielmehr für sinnvoll,

-      die AHA-Regel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) konsequent umzusetzen mit deutlicher Betonung auf die derzeit geltende schulische Maskenpflicht,

-      die ausgiebigen Lüftungshinweise in der ministerialen Handreichung zu verbreiten, verinnerlichen und in Schulen umzusetzen (L-Regel),

-      zu erwägen, Klassenzimmer mit CO2-Ampeln auszustatten, die helfen, den Lüftungsbedarfs eines Raumes rechtzeitig zu erkennen. Einzelne Schulen haben dieses nützliche und preiswerte Messinstrument bereits beschafft.

 

 

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Anlagen

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