Drucksache - DrS/2020/218-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 51.10 für das Haushaltsjahr 2021 ff.; Stellenminderung und Verlängerung kw-Vermerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Kuhlmann, Kristof
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2020
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 36510 – Tageseinrichtungen für Kinder
FD 51.10 – Kita, Schule, Jugend, Kultur
Stellen- | Bezeichnung | An-zahl | Bewer-tung | Kosten | Refinan-zierung | Befristung |
1.36500.0007.1
| Koordinierungs- und Netzwerkstelle Kita-Einstieg | 0,5 VZS | S 12 | 38.200€ | 34.400€ | ja, bis 31.12.2022 nein |
Erläuterungen:
Die Stellen mit den Stellenplan-Nrn. 1.36500.0007.1 (0,5 VZS, S12) und 1.36500.0005.1 (0,5 VZS, S8a) sind aufgrund der bisherigen Befristung des Projekts „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ bis zum 31.12.2020 mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen.
Das Bundesprojekt „Kita-Einstieg - Brücken bauen in frühe Bildung“ wird nun fortgeführt. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes wurde mit JHA-Beschluss vom 27.10.2020 zur DrS/2020/218 aufgefordert, einen Fortsetzungsantrag zu stellen und an einer Verstetigung des Projektes konzeptionell zu arbeiten. Für die Haushalte 2021 und 2022 sind jeweils bis zu 16.666 EUR Eigenanteil aus Kreismitteln im Haushaltsentwurf eingeplant.
Entsprechend der Fördergrundsätze für die Weiterführung und Verstetigung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ist daher zumindest eine der befristeten Teilzeitstellen (0,5 S12) für die Aufgaben der Koordinierungs- und Netzwerkstelle für den Projektzeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Bei der zweiten befristeten Teilzeitstelle 1.36500.0005.1 (0,5 S8a) kann der kw-Vermerk zum 01.01.2021 zum Tragen kommen; diese (Teilzeit-) Stelle kann wegfallen, weil die entsprechenden Fördermittel vom Kreis an diverse Projektpartner im Kita-Einstieg weitergegeben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Projektkosten sind überwiegend (zu 90 %) durch Bundesmittel refinanziert, beim Kreis verbleibt ein Finanzierungsanteil von 16.666,00 EUR p.a. an allen Sach- und Personalkosten des Projektes sowie an den Fördermittelweitergaben an Dritte. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
