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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Segeberg in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung des Kreises Segeberg soll um die Möglichkeit ergänzt werden, dass Sitzungen über Videokonferenzen durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang wurde eine Neufassung der Hauptsatzung erstellt.

 

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) die Durchführungen von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht, § 30 a KrO. Gemäß § 30a Abs. 1 Satz 1 KrO kann durch Hauptsatzung bestimmt werden, dass bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Kreistagsabgeordneten an Sitzungen des Kreistages erschwert oder verhindert, die notwendigen Sitzungen des Kreistages ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können.

Angesichts der Ausbereitung des Corona-Virus Sars – CoV-2 und der stark ansteigenden Infektionszahlen wird empfohlen, folgende, nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 29.10.2020, genehmigungsfähige Regelung in die Hauptsatzung aufzunehmen.

 

Der § 6 erhält folgende neue Fassung:

§ 6 - Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren Notsituationen können Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse oder der Beiräte als Videokonferenz durchgeführt werden.

 

Durch den neuen Paragrafen verschieben sich die nachfolgenden Paragrafen entsprechend um eine Position nach hinten.

 

Die jetzt geltende Hauptsatzung basiert auf der Neufassung vom 12.12.2003. Bis zum Sommer 2020 wurde die Hauptsatzung durch Nachtragssatzungen insgesamt neun Mal geändert. Aufgrund der vielen Änderungen wurde die Hauptsatzung nunmehr neu gefasst. In der vorliegenden Neufassung finden alle neun Änderungen Berücksichtigung genauso wie die neu aufgenommene Möglichkeit der Videokonferenzen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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