Drucksache - DrS/2020/297
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Segeberg 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Schümann, Dagmar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung des Kreises Segeberg soll um die Möglichkeit ergänzt werden, dass Sitzungen über Videokonferenzen durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang wurde eine Neufassung der Hauptsatzung erstellt.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) die Durchführungen von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht, § 30 a KrO. Gemäß § 30a Abs. 1 Satz 1 KrO kann durch Hauptsatzung bestimmt werden, dass bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Kreistagsabgeordneten an Sitzungen des Kreistages erschwert oder verhindert, die notwendigen Sitzungen des Kreistages ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können.
Angesichts der Ausbereitung des Corona-Virus Sars – CoV-2 und der stark ansteigenden Infektionszahlen wird empfohlen, folgende, nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 29.10.2020, genehmigungsfähige Regelung in die Hauptsatzung aufzunehmen.
Der § 6 erhält folgende neue Fassung:
§ 6 - Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren Notsituationen können Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse oder der Beiräte als Videokonferenz durchgeführt werden.
Durch den neuen Paragrafen verschieben sich die nachfolgenden Paragrafen entsprechend um eine Position nach hinten.
Die jetzt geltende Hauptsatzung basiert auf der Neufassung vom 12.12.2003. Bis zum Sommer 2020 wurde die Hauptsatzung durch Nachtragssatzungen insgesamt neun Mal geändert. Aufgrund der vielen Änderungen wurde die Hauptsatzung nunmehr neu gefasst. In der vorliegenden Neufassung finden alle neun Änderungen Berücksichtigung genauso wie die neu aufgenommene Möglichkeit der Videokonferenzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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303,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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297,1 kB
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