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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Entscheidung über einen Zuschuss zum Ausgleich der „Corona“-bedingten Einnahmeausfällen im Sozialkaufhaus Bad Bramstedt trifft der Ausschuss zu Beginn des Jahres 2021.

 

Die Diakonie Altholstein wird gebeten, bis zum 15.01.2021 einen Verwendungszweck vorzulegen, aus dem die Höhe der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2020 und die „Corona“-bedingten Einnahmeausfälle ersichtlich sind.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.07.2020 (Anlage 1) beantragt die Diakonie Altholstein einen Zuschuss für das Sozialkaufhaus Bad Bramstedt aus dem „Fonds zur Abdeckung sozialer Härten“ in Höhe von 41.000 €. Der Zuschuss konnte nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren nicht bewilligt werden, da der Fonds nicht dazu dient, Umsatzeinbußen zu kompensieren (Anlage 2). Daraufhin beantragt die Diakonie Altholstein einen Zuschuss aus Kreismitteln.

 

 

 

Die Diakonie Altholstein betreibt in Bad Bramstedt ein Sozialkaufhaus, das u. a. mit Mitteln des Jobcenters und mit Hilfe der Verkaufserlöse betrieben wird. Aufgrund der zeitweisen Schließung des Sozialkaufhauses durch die „Corona-Pandemie“ sind die Verkaufserlöse weggebrochen, so dass ein Umsatzdefizit von 41.000 € entstand. Die Diakonie beantragt die Kompensation dieser Einbußen durch den Landesfonds zur Abdeckung sozialer Härten.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kann aber ein solcher Zuschuss nicht gewährt werden, weil der Fonds der Aufrechterhaltung sozialer Angebote dient, die besonders bedürftigen Menschen unmittelbar zugutekommen. Die Kompensation von Umsatzeinbußen gehört demnach nicht zu den Leistungen, die aus dem Fonds finanziert werden.

 

Der Verweis auf das Darlehen des Bundes geht fehl, da das Sozialkaufhaus als gemeinnützige Einrichtung keine Gewinne machen darf, so dass die Rückzahlung eines Darlehens nicht möglich ist.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2020 (Anlage 3) beantragt die Diakonie Altholstein deswegen einen Zuschuss aus Kreismitteln. In dem Antrag wird dargestellt, dass sämtliche Maßnahmen zur Kompensation der Umsatzeinbußen nicht in Frage kommen. Dem Antrag ist eine Aufstellung der Kosten und der Einnahme aus Januar bis August 2020 den Ausgaben und Einnahmen aus dem Vorjahreszeitraum gegenüber gestellt. Daraus ergibt sich ein Defizit von 45.237,97 €. Darin sind Mehrausgaben aufgrund von Umstrukturierungsmaß-nahmen enthalten, die nicht geltend gemacht werden.

 

Eine Entscheidung über Defizit bzw. die „Corona“-bedingten Einnahmeausfällen und somit die tatsächliche Höhe des Zuschussbedarfes feststeht. Dazu ist vom Träger ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Dieses Verfahren entspricht dem Vorgehen, das die Kreisverwaltung hinsichtlich des Umgangs mit den Beratungsträgern vorschlägt (s. Vorlage-Nr. DrS/2020/096-1). Im Sine der Vereinheitlichung sollte daher entsprechend entschieden werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen,

      Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von Menschen in einer intakten

      Umwelt.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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