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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2021 Schul-IT Dienstleistungen für die kreiseigenen Schulen und die Schulträger im Kreis Segeberg mit eigenem Personal aufzubauen. Für die Umsetzung der technischen Aufgaben werden für den Bereich der IuK mindestens 7,0 Vollzeitstellen (VzS) ab 2021 neu im Personalhaushalt bereitgestellt, davon 2 VzS (Systemadministration) befristet bis zum 31.12.2025.

 

Zur inhaltlich-fachlichen Unterstützung des Digitalisierungsprozesses wird zudem die bestehende Stelle Bildungsplanung (0,5 VzS) auf eine 1,0 VzS um die Aufgabe Bildungsplanung für Digitalisierung unbefristet erweitert.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Auf Anregung der Lenkungsgruppe wird vorgeschlagen: Der Kreis Segeberg baut ab 2021 ein technisches Dienstleistungs-Angebot für Schul-IT auf. Dieses wird sowohl die kreiseigenen Schulen als auch die Schulen der Schulträger im Kreis Segeberg mit Schul-IT Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung unterstützen. Zur Förderung der weiteren Digitalisierung der Bildungslandschaft im Kreis Segeberg wird zudem die Bildungsplanung um den Tätigkeitsschwerpunkt Digitalisierung erweitert.

 

Sachverhalt:

 

Mit der Veröffentlichung des Fördervorhabens DigitalPakt Schule durch die Bundesregierung und mit dem Start der Förderlinie „DigitalPakt Schule“ durch das Land am 18.09.2020 startet bei allen Schulträgern im Kreis die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Bereich Digitalisierung der Bildungseinrichtungen; kontinuierlich unterstützt und begleitet durch das Bildungsmanagement des Kreises Segeberg, Bereits ab 2018 zeigte sich im Rahmen der Arbeiten am Schulentwicklungsplan Digitalisierung (DrS/2018/229) und dann in der Folge (DrS/2019/164), dass die entsprechenden Entwicklungsprozesse bei den Schulträgern sehr unterschiedlich verlaufen. Von im Bereich Digitalisierung kaum entwickelten Schulen bis zu bereits gut aufgestellten digitalisierten Schulen reichte und reicht bis heute die Bandbreite der Vor-Ort Prozesse. Die Digitalisierung in der schulischen Bildungslandschaft gleicht einem Flickenteppich äußerst divergierender Entwicklungsstände.

 

Dabei darf keinesfalls unterschätzt werden, dass die Digitalisierung der Bildungslandschaft einen fortwährenden umfassenden Prozess von Veränderung, Anpassung, Erneuerung und Evolution der Bildung an den Schulen bedeutet. Der Grad der Komplexität wächst mit dem Fortschreiten der Digitalisierung der Bildungslandschaft exponentiell. So hängt die Beherrschbarkeit, Funktionalität und der digitale Alltagswert im Bildungsprozess zentral von dem Mitwachsen einer professionalisierten Schul-IT ab. Die Schul-IT ist zugleich das Fundament, reglementierendes Element und der am stärksten limitierende Faktor in der Weiterentwicklung; neben den eigentlichen Anwendern in der Schule, den Lehrkräften.       

 

Fehlendes Schul-IT Personal - fehlende Administration, Support, Dienstleistungen und IT-Fachberatung

 

Allen gemein ist der sehr große Bedarf im Bereich der Schul-IT Dienstleistungen zur Deckung der bestehenden und der kommenden Bedarfe. Denn selbst bei den Schulträgern mit im Bereich der Digitalisierung bereits gut vorbereiteten Schulen fehlt es weitgehend an entsprechendem IT-Fachpersonal. Diese nicht vorhandene Ressource wird, je nach finanziellen Möglichkeiten der Schulträger, in Teilen durch externe Dienstleister und vor allem durch Lehrkräfte, engagierte Eltern und Schüler*innen aufgefangen. Wobei sowohl bei der Planung und Entwicklung der IT-Prozesse, als auch bei der Entwicklung von Wartungs-, Administrierungs- und Supportstrukturen alle Schulträger eigene Personalressourcen im Bereich Schul-IT grundsätzlich bevorzugen würden.

 

Das IQSH empfiehlt, ebenso wie das Bildungsmanagement und der FDL IuK des Kreises Segeberg, sämtliche IT-Prozesse, angefangen bei der Planung, über die Umsetzung, Beschaffung, Administrierung bis hin zur Wartung der IT-Infrastruktur und den Support, ausschließlich in die Verantwortung von IT-Fachexperten zu geben. Die durch den DigitalPakt Schule und die weiteren Förderprogramme noch einmal schneller fortschreitenden Professionalisierungs-bedarfe im Bereich der schulischen IT machen es dringend notwendig, die sogenannte „Turnschuhadministration“ mit vielfach begrenzter bis fehlender Fachexpertise durch hauptamtliche IT-Fachkräfte zu ersetzen. Das nachfolgende Schaubild des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein verdeutlicht den Umfang und die Komplexität der zu schaffenden digitalen Strukturen und Prozesse im Bereich Schule. Wobei auch hier noch sehr wichtige Teilbereiche wie das Lizenzmanagement ausgelassen wurden.

 

Quelle: MBWK – erstellt durch das IQSH Stand September 2020

 

Um dieser „Systemlösung Schul-IT“, wie zuvor beschrieben, eine entsprechende Fachlichkeit gegenüberzustellen, müsste bei jedem Schulträger im Kreis, ob dieser nun lediglich eine oder 20 Schulen in seiner Zuständigkeit hat, eine entsprechende Schul-IT Ressource vorhanden sein. Klar ist aber auch, dass dies weder finanziell noch personell darstellbar ist. Je kleiner der Schulträger, desto unwahrscheinlicher ist der Grad der Umsetzung von Schul-IT Strukturen.

 

Doch auch externe Dienstleister können nicht losgelöst von begleitender, anleitender und kontrollierender Fachexpertise beim Schulträger diese Aufgaben vorbehaltlos übernehmen. Zumal auch hier die Kosten, mit dem Grad der Komplexität deutlich steigen (werden). Um einem fortschreitenden Auseinanderdriften der Entwicklungsstände an den Schulen im Kreis Segeberg entgegenzuwirken und zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge auch im Bereich der Digitalisierung auf ein Angleichen der Entwicklungsprozesse hinzuwirken, ist der Aufbau von personellen Ressourcen im Bereich Schul-IT Dienstleistungen durch den Kreis Segeberg dringend zu empfehlen.  

 

Dies beinhaltet:

 

  1. Aufbau und Angebot von kreiseigenen Schul-IT - Dienstleistungen

 

Der Kreis Segeberg sollte ab 2021 einen eigenen Bereich für Schul-IT Dienstleistungen aufbauen. Dieser umfasst die Aufgaben Projekt-Planung, IT-Fachberatung, die Administration und den Support (ab Level 2) von Endgeräten sowie die Bereitstellung von Server-Dienstleistungen u.a. für digitale Arbeitsplatzumgebungen. Das Angebot arbeitet gleichermaßen als Dienstleister für die kreiseigenen Schulen, wie auch für die Schulträger und ihre jeweiligen Schulen im Kreis.

 

Der Kreis ist dabei als nahezu einziger Dienstleister in der Lage einen vertraglich geregelten Kostenrahmen für die Schulträger aufzurufen, der gleichermaßen die eigenen Dienstleistungen finanziert und trotzdem dauerhaft für die Schulträger im höchsten Maße finanziell attraktiv bliebe. Die Schul-IT würde folgende Aufgabenkreise und personelle Mindestressourcen bereitstellen
 

  1. Projektteam Schul-IT (Aufbau Schul-IT Kreis SE und Beratung Schulträger bei Schul-IT Entwicklung)   1,0 VzS (EG 11) Projektleitung, schnellstmöglich, unbefristet
  2. Endgeräte Management (MDM) für Schulträger im Kreis SE - Support ab 2nd Level, Admin, Datensicherheit, Einrichtung, Pflege, Beschaffung, Austausch 1,0 VzS Systemadministration (EG 10), ab 2021, unbefristet
  3. Virtuelle Arbeitsplätze – Serverdienstleistungen, Cloud-Dienste, Onlinedienste, Schulplattform 2,0 VzS Systems Engineer (EG 10), ab 2021, unbefristet
  4. Helpdesk – Support ab 2nd Level 1,0 VzS Systemadministration (EG 10), ab 2021, unbefristet

Die hier beschriebenen Aufgaben umfassen die gesamte Bandbreite an Professionen, die in einer Schul-IT personell abgebildet werden sollten. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere mit den steigenden Zahlen an Endgeräten die Personalressource für IT-Administration und Support kongruent mit entwickelt werden muss. Dies in Abhängigkeit von zu betreuenden Endgeräten einerseits und zu betreuenden Anwender*innen andererseits.

 

Bei den dargestellten personellen Ressourcen handelt es sich um eine „Rumpfbesetzung“, die bereits bei einer kleinen Zahl von zu betreuenden Schulen benötigt wird. Die teilnehmenden Schulen bzw. Schulträger sollen in angemessenem Rahmen zur Refinanzierung der Stellen beitragen. Dieses Modell funktioniert zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen im Bereich Datenschutz bereits sehr gut.

 

  1. Förderung DigitalPakt Schule – IT-Administrator*innen

Durch das kommende Förderprogramm für IT-Administrator*innen im Rahmen des DigitalPakt Schule werden bis 2025 neue Stellen für diesen Bereich und die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für IT-Dienstleistungen gefördert. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist noch nicht abzusehen in welchem Umfang die Förderung erfolgen wird. Für den Förderzeitraum 2021 bis 2025 ist von geförderten Personalressourcen (intern/extern) auszugehen, die ab 2021 förderfähig sein werden. Im Entwurf der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ des Bundes mit den Ländern heißt es in § 2 Fördergegenstände und Förderbereiche:

 

(1) Die Finanzhilfen dienen in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im DigitalPakt Schule, sowie weiterer Zusatzvereinbarungen im Rahmen des DigitalPakts Schule der Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.

 

(2) Förderfähig sind

a) befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel bzw. als  Sachmittel in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule auf der Ebene der Länder oder der Schulträger für professionelle Administrations- und Support-Strukturen.

 

b) pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Ländern oder bei Schulträgern angestellten IT-Administratorinnen und -Administratoren in Höhe von bis zu € 10.000,- einmalig pro Fachkraft. Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Bezug zu Systemen und Technologien haben, die für die zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist.

 

Quelle: DLKT – 22.09.2020

 

Diese Administrator*innen sollen sowohl die kreiseigenen Schulen und als auch die Schulen der Schulträger im Kreis Segeberg mit Schul-IT Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung unterstützen.

 

Denkbar ist hierbei auch, dass Schulträger diese kommende Personalressource mangels eigener IT-Abteilungen und auf Basis der zu geringen Förderung für eigenes Fachpersonal, diese an den Kreis weiterreichen könnten (z.B. als Abordnung, Personalgestellung oder als Übertragung der Förderung).

 

Im Rahmen dieser Förderung sind 2,0 VzS Systemadministration (EG 10, befristet bis 31.12.2025) zur Umsetzung des Digitalpakts vorgesehen. Für die Umsetzung in den kreiseigenen Förderzentren wird eine der beiden VzS unabhängig von der Umsetzung der Schul-IT insgesamt benötigt.

Hierbei handelt es sich um den Mindestbedarf, den die Verwaltung auf Wunsch der Lenkungsgruppe Zukunftsprogramm um die vor- und nachgenannten Aufgaben und Ressourcen ergänzt hat.

 

Die Präsentation der Verwaltung für die Sitzung der Lenkungsgruppe am 30.09.2020 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenso wird auf die zeitgleich vorgelegte Berichtsvorlage Vorlage DrS/2020/252 - „Aktueller Sachstand zur Digitalisierung der Schulen im Kreis Segeberg“ hingewiesen.

 

  1. Bildungsplanung für Digitalisierung 

Zur Förderung und weiteren Unterstützung des Bildungsmanagements beim Digitalisierungsprozess der Bildungslandschaft im Kreis Segeberg soll zudem die bestehende Stelle Bildungsplanung (0,5 VzS) im Umfang von weiteren 0,5 VzS um die Aufgabe Bildungsplanung für Digitalisierung erweitert werden. Diese Stelle soll, neben den Schulen selbst, ein Gegenüber bzw. eine fachliche Ansprechperson im FB III für den technischen Bereich sein und hätte daneben operativ folgende Aufgaben zu bearbeiten:

 

  1. Der Schulentwicklungsplan für Digitalisierung (alle 2 Jahre Abbildung der Entwicklungsstände)
  2. Die weitere Durchführung der regionalen Netzwerke (West/Ost) für Digitalisierung in Zusammenarbeit mit dem IQSH (3x-4x pro Jahr)
  3. Die Planung und Durchführung von Fachveranstaltung zur Digitalisierung in der Bildung in Zusammenarbeit mit dem Bildungsmanagement
  4. Die Planung und Umsetzung von Fortbildungs- und Weiterbildungsangeboten im Rahmen des Kreis Programmes „Qualität in der digitalen Bildung“ in Zusammenarbeit mit dem Bildungsmanagement
  5. Die Schaffung von Angeboten im Bereich Jugendmedienschutz (Elternabende, Schüler*innen Angebote) in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kinderschutz und Qualitätsentwicklung sowie dem Bildungsmanagement

Die konzeptionelle und personelle Einbettung der Bildungsplanung für Digitalisierung erfolgt sinnvollerweise in die bereits vorhandenen Planungsstrukturen des FB III, hier konkret im Zusammenwirken mit den Aufgaben des Bildungsmanagements und -monitorings.

 

Vgl. hierzu auch Vorlage - DrS/2018/216, mit der die zahlreichen Aufgaben für den kreisweiten Bildungsbereich erstmals übersichtlich abgebildet wurden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die bisher vom Bundesprogramm „Bildung integriert“ geförderten Stellen für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring ab dem HH-Plan 2022 einer Fortsetzung und Verstetigung in Verantwortung des Kreises bedürfen. Dazu wird die Verwaltung im Jahr 2021 eine gesonderte Vorlage zur Beratung und Entscheidung erstellen, um dies nicht mit dem hier dargestellten Digitalisierungs-Programm für Schulen zu vermischen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Ab dem Jahr 2021 ist mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von bis zu XXX.XXX EUR p.a. zzgl. Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von ca. XX.XXX EUR p.a. zu rechnen. Von den Kreisaufwendungen können Erlöse aus Dienstleistungen und aus Zuschüssen Dritter in noch nicht bezifferbaren Höhen abgesetzt werden.

 

Hinweis:
Die genauen Aufwendungen für Personal und Personalnebenkosten werden bis zur Sitzung ermittelt und dort vorgelegt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:  

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      Ziel 1: Wir sind ein moderner öffentlicher Dienstleister und gestalten unseren

                 Kreis zukunftsorientiert für die Menschen, Kommunen und alle

                 anderen Partner*innen. Wir stellen uns kreativ und positiv den

                 anstehenden Herausforderungen. Ehrenamt und Hauptamt arbeiten

                 vertrauensvoll und konstruktiv zusammen, um diese Ziele zu

                 erreichen.

       Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und

                  ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges

                  Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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