Drucksache - DrS/2020/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Jährliche Erhöhung des Förderbetrages an die freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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10.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Förderbetrag für die Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 15.000 EUR je Schule und Jahr, ist jährlich beginnend ab dem Jahr 2021 zu erhöhen, um die Steigerung der Personalkosten bei den freien Trägern auszugleichen. Die jeweilige prozentuale Erhöhung ergibt sich aus der entsprechenden Tarifvereinbarung. Die jährliche Erhöhung ist von den freien Trägern schriftlich nachzuweisen und zu beantragen. Die bestehenden Verträge werden um diese Regelung ergänzt.
Ebenfalls werden in 2021 die nachgewiesenen Steigerungen der Personalkosten gemäß Tarifvereinbarung für 2020 ausgeglichen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für die Schulsozialarbeit ist je Förderzentrum ein fester Betrag i.H.v. 15.000 EUR je Schuljahr vorgesehen, den der jeweilige freie Träger, der mit der Aufgabenwahrnehmung betraut ist, erhält. Um Kostensteigerungen der Sach- und vor allem der Personalkosten auszugleichen, ist aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Erhöhung des o.g. Förderbetrages um die nachgewiesene Steigerung gemäß der jeweiligen Tarifvereinbarung angemessen.
Sachverhalt:
Die Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt wird ab dem Schuljahr 2020/2021 weiterhin von freien Trägern im Umfang von zehn Wochenstunden während der Unterrichtswochen wahrgenommen (Vorlage DrS/2019/166).
Der jährliche Förderbetrag je Schule und Schuljahr beträgt weiterhin 15.000 EUR. Eine Steigerung oder Anpassung des Jahresbetrages ist bisher nicht vorgesehen. Um die Kostensteigerung, vor allem bei den Personalkosten, auszugleichen, ist aus Sicht der Verwaltung eine Erhöhung des Förderbetrags je Kalenderjahr erforderlich.
Die Erfahrungen mit und die Anforderungen an die Schulsozialarbeit in den nächsten Jahren werden zeigen, ob und in welchem Umfang die Wochenstunden ggf. anzupassen sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Ab dem Jahr 2021 ergibt sich eine jährliche Erhöhung des Förderbetrages von aktuell 15.000 EUR je Schule. Beispielhaft bei einer Steigerung von 3 % errechnet sich für 2021 für alle drei Schulen ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 1.350 EUR. In 2021 ist ebenfalls eine Berücksichtigung der Steigerungsrate aus 2020 vorgesehen. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 529146 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
6.1 Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises; dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit.
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
