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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die Durchführung der bodengebunden Intensivtransporte wird auf die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Lübeck übertragen. Der Landrat wird ermächtigt den auf Landesebene entwickelten Mustervertrag (Anlage 1) für den Kreis Segeberg zu unterzeichnen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Die gesetzliche Aufgabe der Durchführung der bodengebundenen Intensivtransporte soll gemäß dem auf Landesebene entwickelten Konzept (Anlage 2) auf die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Lübeck übertragen werden.

Sachverhalt:

Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes 2017 wurden einige neue Aufgaben für die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes gesetzlich festgelegt. So gehört nunmehr die Sicherstellung der Durchführung von Intensivtransporten (§ 2 Abs. 4 RDG) zwischen verschiedenen Kliniken zu den Aufgaben der Notfallrettung. Für diese planbaren, relativ seltenen Spezialtransporte sind allerdings besondere Fahrzeuge (§ 15 Abs. 4 RDG) und besonders ausgebildetes Personal notwendig.

Eine Arbeitsgruppe aus mehreren Fachleuten hat zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe ein Konzept (Anlage 2) entwickelt, dem alle Rettungsdienste in Schleswig-Holstein bereits fachlich zugestimmt haben.

Die Sicherstellung der Aufgabe Intensivtransport ist durch die Vorhaltung von zwei Fahrzeugen an den Standorten der Universitätskliniken Kiel und Lübeck vorgesehen. Die Rettungsdienste der Landeshauptstadt Kiel und der Hansestadt Lübeck betreiben die Fahrzeuge. Die Universitätskliniken werden die ärztliche Besetzung übernehmen.

Die Transporte sollen von einer Leitstelle in Schleswig-Holstein zentral gesteuert (§ 17 Abs. 8 SHRDG) werden. Die kreisfreien Städte Flensburg und Neumünster und die Kreise übertragen die Aufgabe Intensivtransport auf die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Lübeck. Zeitkritische Notfallverlegungen erfolgen weiterhin durch die örtlich zuständigen Rettungsdienste. Für die einzelnen Kreishaushalte entstehen aus der Übertragung keinerlei Kosten.

Ein entsprechender Mustervertrag wurde von einer Arbeitsgruppe aus Landesebene entwickelt (Anlage 1). Eine offizielle Zustimmung zu diesem Entwurf soll in der nächsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst am 20.10.2020 erfolgen. Für den Kreis Segeberg hat die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) bei der Erstellung auf Landesebene mitgewirkt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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