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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Aufnahme von 25,0 VZS in den Stellenplan 2021 für die Fachdienste 53.30 und 32.00. 10,0 VZS sind mit Sperrvermerk zu 01.07.2021 zu versehen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

An-
zahl

Bewer-
tung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.41430.

neu

Assistenzkraft

1 VZS

E 6

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

0.41430.

neu

Verwaltungs-

begleitung

1 VZS

E 7

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

0.41430.

neu

Verwaltungs-
kraft/

Hygienekon-
trolleur

5 VZS

E 9a

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

0.41430.

neu

Gehobene Sachbearbei-
tung

1 VZS

A 11

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

0.41430.

neu

Arzt

2 VZS

E 15

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

0.41430.

neu

Verwaltungs-
kraft/

Hygienekon-
trolleur (mit Sperrvermerk)

10 VZS

E 9a

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

0.12210.

neu

Verwaltungs-angestellte

5 VZS

A 10

Werden durch FD 11.00 eingetragen

Voll, durch Bundesmittel

ja, bis      

nein

 

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder haben am 30.04.2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz den Beschluss für Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie vereinbart. Dabei wird unter TOP 2 Ziffer 2 vereinbart, dass die vollständige Kontaktpersonennachverfolgung bei allen Neuinfizierten ein wesentliches Element der Infektionskontrolle darstellt. Die Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein sieht eine Besetzung des Infektionsschutzes für die Corona-Zeit von fünf Mitarbeitern*innen pro 20.000 Einwohner*innen vor. Dies würde für den Kreis Segeberg eine personelle Ausstattung von 69 Mitarbeitern*innen für den Infektionsschutz bedeuten.

Das Land Schleswig-Holstein hat durch den Erlass zur Förderung zur personellen Unterstützung in den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung der Infektionsketten im Rahmen der COVID19-Epidemie vom 28.05.2020 finanzielle Mittel für zusätzliche personelle Ausstattung im Bereich der Kontaktnachverfolgung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel in Höhe von rd. 470.000,00 EUR wurden bereits beim Land abgerufen und für die laufende personelle Unterstützung des Fachdienstes 53.30 „Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz“ verwendet.

Anfang September 2020 haben sich der Bund und die Länder auf einen Pakt zur Stärkung und Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Pakt-ÖGD) geeinigt. Für die Umsetzung des Pakt-ÖGD stellt der Bund Finanzmittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bereit. Um den notwendigen besonderen Anforderungen zur Stärkung des ÖGD im Rahmen dieses Paktes gerecht zu werden, stellt der Bund den Ländern gegen Nachweis einmalig Mittel in Höhe von 3.100 Millionen Euro - aufgeteilt auf sechs Tranchen – durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Die Mittel fließen vorrangig in den vereinbarten Personalaufwuchs und die Stärkung der Attraktivität der Tätigkeit im ÖGD. Hierzu haben die Länder dem Bund ihre jeweiligen konkreten Personalaufwachskonzepte und -zielsetzungen vorzulegen. Dieses Konzept bildet die Grundlage zur Bemessung der Umsatzsteueranteile zur Festlegung der Höhe und Zeitpunkte der einzelnen Tranchen.

Auf Grund der COVID19-Epidemie und deren Entwicklung hat sich der Aufgabenschwerpunkt u. a. auf die Kontaktpersonennachverfolgung, das Erstellen von Quarantäneverfügungen und deren Aufhebungen, die Einleitung von OWI-Verfahren, die Bearbeitung der Reiserückkehrern sowie die Überprüfung und Genehmigung von Hygienekonzepten verlagert. Diese Tätigkeiten sind in dem betroffenen FD 53.30 „Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz“ mit dem vorhandenen Personalkörper nicht zu bewältigen. Auf Grund dessen wurden einige Tätigkeiten in den FD 32.00 „Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten“ verlagert. Durch den Fallzahlenanstieg und den verschärften Regelungen zum Umgang mit der Pandemie des Landes Schleswig-Holsteins, wurden die beiden Fachdienste im Laufe des Jahres immer wieder mit hausinternem und externem Personal im Rahmen von Abordnungen verstärkt. Teilweise sind die Abordnungen der externen Kräfte ausgelaufen oder wurden aufgehoben. Dies führte dazu, dass weiteres hausinternes Personal aus anderen Fachdiensten akquiriert und bis Ende des Jahres 2020 abgeordnet werden musste. Diese Lösung ist unter verschiedensten Gesichtspunkten allerdings nur eine Übergangslösung.

Daher wird beantragt, dem Fachdienst 53.30 „Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz“ zusätzliche neue 25,0 VZS zur Verfügung zu stellen und diese mit in den Stellenplan 2021 aufzunehmen. Von diesen Stellen sollen 10,0 VZS mit Sperrvermerk versehen werden.

Aus organisatorischen Gründen sollen 5,0 VZS dem FD 32.00 zugeordnet werden. Dabei sollen u. a. die Umsetzung der Corona-LVO, die Prüfung und Genehmigung von Hygienekonzepten, die Kontrollen vor Ort sowie das Erstellen von Ordnungsverfügungen zur Einhaltung/Umsetzung der Anforderungen der Schwerpunkt der Tätigkeiten der neuen Stellen sein.

Die Menge der neu zu schaffenden Stellen richtet sich u. a. nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit. Seit März 2020 sind durchschnittlich rund zehn zusätzliche Vollzeitkräfte im Fachdienst 53.30 eingesetzt und unterstützen das dortige Stammpersonal in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen. Mit dieser personellen Unterstützung ist es laut der Fachdienstleitung möglich das Pandemiegeschehen gut und umfänglich begleiten zu können und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im Rahmen der Ferien- und Herbstzeit wurde ein erhöhter Bedarf an zusätzlichem Personal gemeldet, welcher akut durch hausinterne Kräfte gedeckt werden konnte. Der erhöhte Bedarf liegt u. a. in der Verschärfung der Kriterien zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (Reiserückkehrer) begründet, die vom Bund und dem Land Schleswig-Holstein festgelegt wurden. Darüber hinaus ist ein Anstieg der Infektionszahlen im Kreis Segeberg zu verzeichnen. Um solche punktuellen Bedarfe auch über den Stellenplan 2021 decken zu können, sollen weitere zehn Stellen mit Sperrvermerk dem Stellenplan 2021 hinzugefügt werden. Dennoch ist ein zusätzlicher Einsatz von internem Personal nicht ausgeschlossen.

Im Fachdienst 32.00 sind derzeit zwei weitere interne Kräfte zusätzlich eingesetzt. Neben diesen beiden Stellen sind noch weitere drei Stellen erforderlich um die o. g. Aufgaben umsetzen zu können. Schwerpunkte dieser Stellen sollen u. a. die Kontrollen vor Ort zur Einhaltung der Corona LVO, der gültigen Allgemeinverfügungen oder der Hygienekonzepte sein sowie die Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sein.

Durch den Pakt-ÖGD  stehen für die Refinanzierung dieser zusätzlichen Stellen in den nächsten sechs Jahren hinreichende Bundesmittel zur Verfügung.

Die beschriebenen finanziellen Bundesmittel aus dem Pakt-ÖGD werden nach hausinternen Abstimmungen und derzeitigem Stand für das erste Jahr 2021 primär für den Fachdienst 53.30 aufgewendet um die dortigen Personalkapazitäten zu erhöhen. In den Folgejahren werden die weiteren Bereiche des ÖGD mit betrachtet. Insofern kann es in den Folgejahren zu einer Verschiebung der Stellen im Hause kommen oder zusätzlicher Einwerbungen für die anderen Fachdienste des ÖGD. 

Grundsätzlich sollen sich die neuen 25,0 VZS wie folgt aufgliedern:

1 x Assistenzkraft (E 6)

1x Verwaltungsbegleitung (E 7)

15 x Verwaltungsstellen (E 9a; 10 x mit Sperrvermerk)

5 x Verwaltungsstellen (A 10)

1 x gehobene Sachbearbeitung (A 11)

2 x Arzt (E 15)

Diese Aufteilung und Gewichtung beruht u. a. auf der aktuellen personellen Unterstützung der Fachdienste sowie den erforderlichen Bedürfnissen, die im Laufe der Pandemie durch die Fachdienstleitungen festgestellt wurden. Um auch die Kontrollen vor Ort ausweiten zu können, wird zusätzliches Personal für den Fachdienst 32.00 eingeworben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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