Drucksache - DrS/2020/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalkonzept für die FD 53.10, 53.30 sowie 53.55 für die Haushaltsjahre 2021 ff. im Rahmen des Paktes für den ÖGD
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Löhmann, Frau Dr. Hakimpour-Zern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
02.11.2020
| |||
|
24.11.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der OVG-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Personalkonzept für die Fachdienste 53.10, 53.30 und 53.55 für das Jahr 2021 und Folgejahre zu erstellen. Dies ist notwendige Voraussetzung für die 100 % ige Personalkosten-erstattung durch den Bund im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Dieses Personalkonzept ist dem OVG-Ausschuss in der 1. Sitzung 2021 vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Der Bund stellt innerhalb der nächsten Jahre Gelder zur Verfügung, um die Gesundheitsämter fachübergreifend für die nächsten Jahre zu stärken und zukunftssicher zu machen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Neben der Sicherung des Infektionsschutzes sollen alle anderen Bereiche – vom Kinderärztlichen Dienst über Gesundheitsförderung bis hin zur Sozialpsychiatrie – in einem weise und vorausschauend auszulotenden Konzept personell und strukturell aufgebaut werden.
Zum Sachverhalt:
Im Beschluss der 93. Gesundheitsministerkonferenz wurden umzusetzende Ziele benannt, die hier nochmals kurz skizziert werden.
- Bund und Länder wollen die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufgreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen (zugleich gesetzliche Aufgabe nach GDG S.-H.)
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen gestärkt und modernisiert werden. Hierfür sollen Stellen für Ärzt*innen, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. Maßgeblich sind die im Leitbild des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß Beschluss der 91. Gesundheits-ministerkonferenz beschriebenen Aufgaben.
- Die Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Wissenschaft soll in der Fort-, Aus- und Weiterbildung als auch in der Forschung vertieft werden. Famulaturen und Praktisches Jahr als Teile des Medizinstudiums sollen grundsätzlich auch im Gesundheitsamt abgeleistet werden können.
- Ziel ist es, die Kommunikation zur Tätigkeit und Bedeutung des ÖGD auf allen Ebenen weiter zu verbessern und auszubauen. Der ÖGD soll in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher gemacht werden.
So wurde schon 2018 auf der GMK das Leitbild für einen modernen ÖGD unter dem Top „ Public Health vor Ort“ vorabschiedet.
- der ÖGD ist zunehmend zentraler Ansprechpartner in den Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention, der Gesundheitsversorgung benachteiligter und vulnerabler Gruppen sowie im Rahmen der Gesundheitsplanung auf kommunaler Ebene. Er muss über alle Ebenen hinweg noch besser auf akute Herausforderungen eingestellt und strukturell aufgestellt sein.
Eine gute Gesundheitsberichterstattung bildet hierbei die Grundlage für die Planung von Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung als auch das Krisenmanagement.
- Bund und Länder sind sich darüber einig, dass die Finanzierung des Personalaufwuchses nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Der Bund trägt die ersten Jahre die Kosten, die in den Folgejahren dann zu
verstetigen sind. Siehe angefügte Datei „Pakt für den ÖGD“.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
|
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
ja, u. a. durch Stärkung des kinderärztlichen und sozialpsychiatrischen Dienstes in ihrer Beratungsfunktion
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
417,2 kB
|
