Drucksache - DrS/2020/242
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zur Übertragung der Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung zur Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen aus Lärmschutzgründen sowie der Rotlichtüberwachung für das Gebiet der Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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02.11.2020
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24.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss des der Vorlage anliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zur Übertragung der Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung zur Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen aus Lärmschutzgründen sowie die Rotlichtüberwachung für das Gebiet der Stadt Norderstedt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Die Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung zur Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen aus Lärmschutzgründen sowie die Rotlichtüberwachung für das Gebiet der Stadt Norderstedt werden für weitere fünf Jahre durch Öffentlich-rechtlichen Vertrag auf die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt übertragen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 01.12.2015 (DrS/2015/212) wurden die Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung zur Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen aus Lärmschutzgründen sowie die Rotlichtüberwachung für das Gebiet der Stadt Norderstedt durch Öffentlich-rechtlichen Vertrag auf die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt übertragen. Diesem Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 wurde seitens des Innenministeriums aufgrund § 25 a Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zugestimmt.
Vor dem Hintergrund des bisher Erreichten beabsichtigen die Stadt Norderstedt und der Kreis Segeberg, diese Aufgabenübertragung ab dem 01.01.2021 für weitere fünf Jahre zu vereinbaren. Aufgrund der Pandemie-Entwicklung war die umfassende Erstellung eines im laufenden Vertrag fixierten Erfahrungsberichtes des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt bisher nicht möglich. Dieser Erfahrungsbericht soll nun nach der gemeinsamen Vorstellung von Kreis und Stadt im Rahmen der neuen vertraglichen Regelung im Jahr 2022 erfolgen und dann den gesamten Zeitraum umfassen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Der Vertrag ist dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration aufgrund § 25 a Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Genehmigung vorzulegen
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,3 kB
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