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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt,

 

1. die modellhafte Erprobung präventiver Hausbesuche und seniorenbezogener Sozialraumarbeit im Sinne des vom Kreistag am 24.09.2020 beschlossenen Rahmenkonzeptes im Amtsbereich Bornhöved durchzuführen. Hierfür werden über die Änderungsliste für das Haushaltsjahr 2021 im Teilplan 315 (Soziale Einrichtungen) Zuwendungsmittel i.H.v. 44.000 EUR statt des bisher geplanten Betrages i.H.v. 142.400 EUR bereit gestellt. Mittelfristig werden eingeplant: für das Jahr 2022 bis zu 91.000 €, für das Jahr 2023 bis zu 89.000 EUR sowie für das Jahr 2024 bis zu 44.500 EUR.

 

2. das Projekt extern evaluieren zu lassen mit Aufwendungen von insgesamt 50.000 EUR. Hierfür wird über die Änderungsliste für das Haushaltsjahr 2021 im Teilplan 315 (Soziale Einrichtungen) der Betrag von 15.000 EUR  bereitgestellt. Für die Jahre 2022 und 2023 werden jeweils bis zu 10.000 EUR und für das Jahr 2024 bis zu 15.000 EUR eingeplant. Den Kreisgremien ist jährlich über den Fortgang des Projektes zu berichten.

 

 

 

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Sachverhalt

I. Zusammenfassung

 

Aufgrund der ermittelten Bedarfslage wird vorgeschlagen, das Modellprojekt zur Erprobung präventiver Hausbesuche und seniorenbezogener Sozialraumarbeit auf Amtsebene (PHB) im Amtsgebiet Bornhöved anzusiedeln. Eine hohe Bereitschaft des Amtes zur Mitwirkung an dem Projekt ist gegeben. Deshalb sollte von der Projektierung in einem 2. Amtsbereich abgesehen werden.

 

II. Sachverhalt

 

Der Kreistag hat am 24.09.2020 auf der Grundlage der DrS/2020/178 das Rahmenkonzept zur modellhaften Erprobung präventiver Hausbesuche und seniorenbezogener Sozialraumarbeit auf Amtsebene beschlossen. Festzulegen ist nunmehr, in welche(n) Gebieten das Modellvorhaben durchgeführt werden soll. Zur Identifizierung geeigneter Projektregionen wurde zwischenzeitlich eine sozialplanerische Bedarfsanalyse erstellt (s. Anlage). Auch wurden weitere Informationen zur Förderung aus EU-Mitteln eingeholt, über die nachfolgend berichtet wird.

 

1. Auswahl der Modellregion(en)

 

Zur Entscheidung steht die Frage an, ob die PHB in ein oder zwei Modellregionen erprobt werden.

 

Die sozialplanerische Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass für das Amt Bornhöved mit Abstand der höchste Handlungsbedarf im Sinne des Rahmenkonzeptes der PHB gegeben ist.

 

Aufgrund des sozialräumlichen Ansatzes sowie auch mit Blick auf eine zielgerichtete Beratung und Vermittlung in lokale Angebote hängt der Erfolg der bzw. des Projekte(s) u.a. wesentlich von einer gelungenen kommunalen Vernetzung ab. Damit ist die Mitwirkung der gemeindlichen bzw. Amtsebene von entscheidender Bedeutung. So stellt es sich etwa als sinnvoll dar, das Projekt durch eine Arbeitsgruppe zu begleiten, in der die/der Projektdurchführende,  das Amt sowie die Kreisverwaltung vertreten sind. Im Vorwege ist daher das Interesse auf Amtsebene, an dem Modellprojekt teilzunehmen und sich darin einzubringen, auszuloten.

 

Erste Gespräche auf Amtsvorsteherebene des Amtes Bornhöved haben gezeigt, dass eine Teilnahme an dem Projekt nachdrücklich befürwortet wird und eine deutliche Bereitschaft zur Unterstützung des Vorhabens besteht. Es ist angedacht, das Rahmenkonzept in einer der nächsten Sitzungen des Amtsausschusses vorzustellen.

 

Aus der Bedarfsanalyse ergibt sich mit 2. Priorität ein Handlungsbedarf im Amt Trave-Land sowie alternativ an 3. Stelle ggf. im Amt Kaltenkirchen-Land. Aus Kapazitätsgründen konnten bisher noch keine bzw. keine wesentlichen Vorgespräche mit diesen Ämtern geführt werden.

 

Wie in der DrS/2020/178 ausgeführt besteht bei Projektdurchführung in zwei Ämtern eine Deckungslücke i.H.v. rd. 110.000,00 €, die ungeachtet einer möglichen Förderung (s. Ziff. 2) durch die Bereitstellung weiterer  Haushaltsmittel des Kreises geschlossen werden müsste. Im Falle nur einer Modellregion wäre lediglich eine Mittelverschiebung und –reduzierung erforderlich:

 

 

2021

(1/2 Jahr)

 

2022

 

2023

 

2024

(1/2 Jahr)

gesamt

 

Mittelbedarf

1 Projekt

44.000,00

 

91.000,00

89.000,00

44.500,00

268.500,00 

Mittelbedarf

 2 Projekte

88.000,00

182.000,00

178.000,00

89.000,00

 537.000,00

Finanzplanung (Entwurf Haushalt 2021)

142.400,00

142.400,00

142.400,00

 

427.200,00

Deckungslücke gesamt für 2 Projekte

 

 

 

 

109.800,00

 

 

Im Rahmen der Bearbeitung des Prüfauftrages ist deutlich geworden, dass die Vorbereitung und Betreuung des Projektes verwaltungsseitig in erheblichem Umfang personelle Kapazitäten bindet und binden wird. Die Personalressourcen für die Administration von zwei Projekten sind nicht vorhanden.

 

Die modellhafte Erprobung von PHB sollte daher als Pilotprojekt ausschließlich im Amt Bornhöved durchgeführt werden. 

 

 

2. Mögliche Förderung aus EU-Mitteln

 

Das Modellprojekt ist grundsätzlich förderfähig aus Mitteln zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kreis nicht als Zuwendungsgeber auftritt, sondern als öffentlicher Auftraggeber. Somit wäre ein Vergabeverfahren durchzuführen; dieses könnte als Verhandlungsverfahren unter Einbezug von mindestens drei sozialen Dienstleistern ausgestaltet sein und nach Rechtskraft des Haushaltes 2021 erfolgen. Der Auftrag darf erst nach Erlass des Bewilligungsbescheides erteilt werden.

 

Der Förderantrag wäre bei der für das Amt Bornhöved zuständigen AktivRegion Holsteins Herz zu stellen. Bewilligungsbehörde wäre das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) / Regionaldezernat Flintbek. Förder- und Verfahrensbedingungen stellen sich wie folgt dar:

 

▪ Basisförderquote: 50 % der Personal- und Nettosachkosten

▪ + voraussichtlich zusätzlich 10 % für erfüllte Querschnittsthemen

▪ Enddatum des Bewilligungszeitraums nach jetzigem Stand: 31.08.2023

▪ Deckelung der Förderung auf höchstens 100.000,00 €. Dies würde auch für 2 Projekträume (Bornhöved und ggf. Trave-Land) gelten, da es sich um denselben Fördergegenstand handelt. Werden weitere Projekte vom Beirat und Vorstand befürwortet, fällt auch die Förderung für dieses Projekt entsprechend geringer aus.

 

Es gibt je Quartal eine fixe Einreichfrist für Förderanträge sowie feste Termine für die Beratung der Anträge im Beirat und im Vorstand. Im Falle eines positiven Votums dieser Gremien wird der Antrag an das LLUR weitergeleitet.

 

Damit ergäbe sich folgender möglicher Ablauf:

 

▪ 02/2021  Antragstellung

▪ 03/2021  Beratung im Beirat

▪ 04/2021  Beratung im Vorstand

▪ 04/2021  Rechtskraft Haushalt 2021

▪ 04 – 06/2021 Verhandlungsverfahren

▪ 04 - 05/2021 Weiterleitung des Antrags an das LLUR (bei Befürwortung

durch den Vorstand der AktivRegion)

▪ ca. 05 – 07/2021 Prüfung und Bewilligung durch das LLUR

▪ ca. 08/2021 Vergabe des Auftrags/Zuschlagserteilung an den Dienstleister

 

Nach jetzigem Stand endet die Förderperiode am 31.08.2023. Damit würde nicht der volle dreijährige Projektzeitraum gefördert werden; dieses Enddatum muss bereits im Förderantrag angegeben werden. Sollte nach Antragstellung eine Verlängerung der Förderperiode bekannt gegeben werden, ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ausgeschlossen. Zwar ist eine Weiterführung des Vorhabens mit 100 % Eigenmitteln des Kreises bis zur Vollendung der dreijährigen Projektdauer grundsätzlich förderunschädlich, jedoch ist bereits bei Antragstellung auszuführen, welche wesentlichen Meilensteine am 31.08.2023 erreicht worden sein sollen. Angesichts der Unwägbarkeiten bzgl. des Zeitpunktes des Erlasses des Bewilligungsbescheides und damit der für den Projektbeginn erforderlichen Zuschlagserteilung stellt sich dies als nicht realistisch und nicht planbar dar.

 

Hinzu kommt, dass der Dienstleister seinerseits erst nach Auftragserteilung Personal für die anstehenden Aufgaben rekrutieren kann. Der Zeitraum bis zur Besetzung der Stelle dürfte einige Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Phase könnte das Projekt demgemäß noch nicht anlaufen; diese Zeit fiele jedoch bereits in den Bewilligungszeitraum. Auch aus diesem Grund wäre der tatsächliche Start des Projektes bei einer Antragstellung etwa im 1. Quartal 2021 nicht einzuschätzen und somit auch nicht der Projektstand zum 31.08.2023.

 

Bei eventueller Bekanntgabe einer Verlängerung der Förderperiode bereits vor Einreichen des Förderantrages und somit entsprechender Berücksichtigung für die Antragstellung und im Bewilligungszeitraum bliebe es bei den geschilderten Unwägbarkeiten bzgl. des Projektbeginns bei gleichzeitiger Notwendigkeit, den Stand des Projektes zum Ende des Bewilligungszeitraums im Antragsverfahren darzustellen.

 

Insgesamt bestünden beim Verfolgen einer Förderung strenge zeitliche Restriktionen; etwaige Verzögerungen in der Bearbeitung des Förder- und/oder Vergabeverfahrens in der Kreisverwaltung durch Unvorhergesehenes sind in ihren Auswirkungen nicht kalkulierbar. Trotz dieser Schwierigkeiten würde die Kreisverwaltung eine Förderung beantragen.

 

3. Fazit

 

Es wird vorgeschlagen, das Modellprojekt im Amtsbereich Bornhöved anzusiedeln; hierfür sprechen der ermittelte Bedarf und die Bereitschaft des Amtes zur Mitwirkung am Projekt. Die bisher (für zwei Projekte) eingeplanten Mittel sind hierfür in der Summe auskömmlich und werden unter entsprechenden Ansatzkürzungen zeitlich umgeschichtet.

 

Gegen die Schaffung von zwei Modellprojekten spricht, dass bei der Kreisverwaltung Personalkapazitäten für den administrativen Aufwand geschaffen werden müssten, die derzeit nicht vorhanden sind.

 

Trotz der Unwägbarkeiten, die bereits zu Ziffer 2 dargestellt wurden, wird die Kreisverwaltung versuchen, eine Förderung zu erhalten und ein Vergabeverfahren durchzuführen.

 

 

4. Evaluation

 

Wie in der DrS/2020/178 ausgeführt soll das Vorhaben von Beginn an extern evaluiert werden. Den Gremien wird einmal jährlich über den Fortgang des Projekts berichtet. Es wird mit Kosten von insgesamt 50.000,00 € gerechnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2021 sowie in die mittelfristige Planung einzubringen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 315  (Sozial Einrichtungen)

 

In der Ergebnisrechnung

2021:   44.000 EUR

2022:   91.000 EUR

2023:   89.000 EUR

2024:   44.500 EUR

 

In der Ergebnisrechnung                         

2021: 15.000 EUR

2022: 10.000 EUR

2023: 10.000 EUR

2024: 15.000 EUR

 

      Produktkonto: 52910000

 

 

 

 

 

      Produktkonto: 54316100

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

Die Förderung der AktivRegion wird sich voraussichtlich ausschließlich auf die Jahre 2022 – 2023 auswirken. Die Beträge sind derzeit nicht realistisch kalkulierbar und werden ggf. nach Vorliegen des Förderbescheides in die Haushaltsplanung und mittelfristige Finanzplanung 2022 und 2023 eingeplant.

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           Ziel 3:

           Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen,
           Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von Menschen in einer intakten

           Umwelt.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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