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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/220-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden

Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.06.2020 berichtet.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2018 dafür

ausgesprochen, die RKiSH gGmbH in die Berichterstattung aufzunehmen.

Die finanziellen Kennzahlen zum 30.09.2020 sind der Anlage zu entnehmen. Bei

der VGN deutet sich zum Jahresende erhöhter Zuschussbedarf an.

 

Sachverhalt:

1. BBZ Bad Segeberg AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2020 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur

Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 4.441.600,- €

- investive Mittel 544.100,- €

vgl. DrS/2019/259-1.

Das prognostizierte Jahresergebnis (ca. -3,7 T€) liegt aktuell leicht unter der

Wirtschaftsplanung (5,5 T€).

 

2. BBZ Norderstedt AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2020 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur

Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 3.869.400,- €

- investive Mittel 1.063.800,- €

vgl. DrS/2019/259-1.

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. 10 T€) entspricht aktuell genau der

Wirtschaftsplanung.

 

3. WKS GmbH

In seiner Sitzung am 05.11.2019 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2020 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2019/324). Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 05.12.2019 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 924,2 T€ (davon 100 T€ mit Sperrvermerk) vor. Die Vorausschau bis zum Jahresende ergibt, dass nicht alle Gelder benötigt werden und der Abrufbetrag für das vierte Quartal geringer sein wird als geplant.

 

4. VGN GmbH

Wie sich bereits im Bericht zum 30.06. angekündigt hatte, rechnet die VGN coronabedingt sowohl mit Erlösrückgängen als auch erhöhten Betriebsführungskosten. Es wird nicht damit gerechnet, dass sich Fahrgastzahlen und Einnahmen in der 2. Jahreshälfte wieder auf das Vorjahresniveau erholen werden, daher ist für den Kreis Segeberg mit einem deutlich höheren Verlustausgleich zu rechnen.

Für den Kreis Segeberg wurde gem. Wirtschaftsplan bisher eine Verlustausgleichzahlung für 2020 in Höhe von 487.000,- € veranschlagt; nach der vorliegenden Hochrechnung wurde diese auf 753.000,- € angepasst.

Zur endgültigen Ergebnisentwicklung 2020 sind noch mögliche Erstattungen aus dem ÖPNV-Hilfsfonds zu berücksichtigen (in der aktuellen Hochrechnung nicht enthalten), diese wurden beantragt. Genaue Beträge lassen sich jedoch aktuell nicht kalkulieren, werden aber zu Entlastung des Jahresergebnisses führen.

5. RKiSH gGmbH

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind nicht notwendig. Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Der hier im Forecast zum Jahresende abgebildete Überschuss wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuführungen in die Entgeltausgleichsrücklage wieder ausgeglichen.

Ursachen:

-         Umsatzerlöse: In der Jahresbetrachtung wird deutlich, dass die rückläufigen Einsatzzahlen innerhalb des 2. Quartals nahezu keinen Einfluss auf das Jahresergebnis haben. Die Einsatzzahlen befinden sich mittlerweile wieder auf einem stabilen Niveau.

-         sonst. betriebl. Erträge: Die Abweichung resultiert aus der Auflösung einer Rückstellung für die Leitstelle.

-         Aufwand f.R.-H.-B.-Stoffe: Durch die Pandemie kam es zu einem Kostenanstieg in der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und anderem Medizinischen Verbrauchsmaterial. Beispielsweise waren die FFP Masken nur schwer zu bekommen und dann zu enorm hohen Preisen im Vergleich zu sonst üblichen Preisen.  Dieser Effekt wird teilweise durch den niedrigen Verbrauch in den sonstigen Einsatzkosten wie beispielsweise Wäsche oder Medikamente kompensiert.

-         Aufwand für bezogene Leistungen: Die Abweichung zum Plan resultiert auch aus der aktuellen Covid-19 Lage. Durch den Rückgang der Einsatzzahlen haben sich bspw. auch die Kosten für die Notärzte reduziert, da hier teilweise pro Einsatz abgerechnet wird. Ebenso konnten Projekte in Art und Umfang nicht wie geplant realisiert werden.

-         Personalaufwand: Die Abweichung in den Personalkosten resultiert aus den wieder ansteigenden Einsatzzahlen.

-         Sachkosten, sonst. betriebl. Leistungen: Auch hier spiegelt sich Covid-19 wieder, da hier beispielsweise die Reisekosten, Kosten für Aus- und Fortbildung oder Personalbeschaffungskosten mit einfließen. Auch dieser Umstand gilt für das III. Quartal

-         Abschreibungen: Durch die Pandemie-Lage wurden Investitionen nicht wie geplant realisiert.

 

6. VHH BG GmbH

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 09.12.2019 den Wirtschaftsplan für 2020 beschlossen. Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2020 auf rd. 3.750,- €. Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2020 wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

 

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