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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Zur Digitalisierung der Schulen hat der Bund den DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 aufgelegt. Im Rahmen des DigitalPaktes Schule sind aktuell über mehrere Zusatzvereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern, weitere Förderprogramme ermöglicht worden, die jeweils durch Landesverordnung umgesetzt werden sollen.

 

Die Bildungsplanung hat zur Erarbeitung einer „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ eine Abfrage für alle Schulen im Kreisgebiet in Vorbereitung. Ergebnisse dazu liegen voraus. ab Frühjahr 21 vor. Zum Zeitpunkt der Berichtsvorlage liegen nur allgemeine Informationen vor, soweit der Kreis nicht Schulträger dieser Schulen ist.

 

Sachverhalt:

Bereits im Herbst 2019 wurde die Förderlinie DigitalPakt Schule veröffentlicht. (s.a. DrS/2019/164) Daran angeschlossen haben sich seit Sommer 2020 weitere Förderungen, davon eines bereits in Umsetzung (Sofortausstattungsprogramm I) oder zumindest in Ankündigung.

 

Aufgrund der fehlenden Informationen zu den konkreten Planungen des Bundes und der derzeit prekären Informationslage über die dezidierte in Landes-verantwortung befindliche Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen Förderungen, gibt es einige bereits weitere bekannte Förderbestandteile aus dem Bereich DigitalPakt Schule. Die Umsetzung und die konkrete Ausgestaltung der Förderung allerdings, bleiben aber bis zur Veröffentlichung und teilweise auch darüber hinaus, äußerst vage.

 

  1. Zusammenarbeit mit den Schulträgern auf Kreisebene und SEP Digitalisierung 2021

Alle Bereiche der Digitalisierung an Schulen und entsprechende Förderrichtlinien werden durch das Bildungsmanagement fachlich bearbeitet und durch die Bildungsplanung begleitet. Es findet eine enge Zusammenarbeit und fortlaufende Abstimmung mit den Medienberater*innen des IQSH statt.

 

Das Bildungsmanagement (BM) hat seit 2019, in Zusammenarbeit mit dem IQSH, zwei Netzwerke (West/Ost) zur Digitalisierung  aufgebaut. Darüber hinaus hat das BM die AG der Schulträger ins Leben gerufen, um den Informationsfluss und den Fachaustausch zu institutionalisieren. Alle Gremien zum Fachaustausch fanden zuletzt im September 2020 in Präsenz statt und wurden gut besucht.

 

Um die Planbarkeit und die Vorbereitung der entsprechenden Arbeit vor Ort sicher zu stellen, werden die zur Verfügung stehenden Informationen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, durch das BM mittels aufgebauten Verteilern direkt an die Netzwerkpartner*innen und Schulträger weitergegeben

 

Das Bildungsmanagement nimmt regelmäßig an den Sitzungen der AG IT-Bildung im Bildungsministerium und weiteren Gremiensitzungen des IQSH und des ITVSH Teil, um so frühestmöglich über die kommenden Entwicklungen informiert zu sein.

„Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“

Die Bildungsplanung hat zur Erarbeitung einer „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ eine Abfrage zur IT-Ausstattung für alle Schulen im Kreisgebiet in Vorbereitung. Ergebnisse dazu liegen voraus. ab Frühjahr 21 vor. Die SEP wird dann den aktuellen Entwicklungsstand aller Kreisschulen möglichst vollständig abbilden. Zum Zeitpunkt der Berichtsvorlage liegen nur allgemeine Informationen vor, soweit der Kreis nicht Schulträger dieser Schulen ist.

 

Der Kreis Segeberg ist derzeit der einzige Kreis in Schleswig-Holstein, der die Schulentwicklung auch im Bereich der Digitalisierung abbildet.

 

  1. DigitalPakt Schule – Übersicht der bekannten Förderprogramme

Folgende Programme sind bekannt:

  1. DigitalPakt Schule Infrastruktur Programm (2019-2024 in Umsetzung)
  2. Sofortausstattungsprogramm I für Schüler*innen (in Umsetzung)

Der Kreis, vertreten durch den Landrat, wurde über den Verteiler des deutschen Landkreistages bzw. den Landkreistag informiert, dass es weitere Förderungen im Rahmen des DigitalPaktes Schule geben soll:

 

  1. Sofortausstattungsprogramm II für Schüler*innen (Endgeräte - voraussichtlich in Planung – Land SH)
  2. Sofortausstattungsprogramm für Lehrkräfte (Bund mit Ländern – in Planung – Bund über Landesförderlinie)
  3. IT-Administratoren (in Planung Bund mit Ländern über Landesförderlinie)
  4. WLAN-Zugang für alle Schüler*innen (Bund mit Ländern - voraussichtlich in Planung -vermutlich über BuT)
  5. Fortbildungszentren für Lehrkräfte (Bund mit Ländern – Umsetzung unbekannt)

 

 

  1. DigitalPakt Schule – Alle Schulträger - Antragsverfahren

Um Förderung aus dem DigitalPakt Schule in Anspruch nehmen zu können, müssen mit sehr hohem Verwaltungs- und Zeitaufwand entsprechend Online-Antragunterlagen erarbeitet und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen vervollständigt werden. Der Schulträger muss u.a. die jeweiligen Fördergegenstände LAN/WLAN Ausbau, digitale Anzeige- und Wiedergabegeräte sowie Endgeräte, jeweils genau beschreiben, teilweise (pädagogisch) begründen, finanziell taxieren, die eigenen Förderungsanteile belegen, abweichenden Entwicklungen am Förderungsstandort Schule umfangreich beschreiben und das gesamte Verfahren mit einem Wartungs- und Supportkonzept versehen.

Dazu gehören dann auch noch schulseitig, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPK), ein Fortbildungskonzept (inkl. Belegliste bereits erfolgter Fortbildungen) und eine dezidierte Medienentwicklungsplanung.

 

Letztere ist zwar nicht direkter Teil des Antragsverfahrens, enthält aber grundlegende Vorvereinbarungen und Planungen zur technischen Raumentwicklung, infrastrukturellen Bedarfen und pädagogischen Anforderungen an Infrastruktur, Hardware und Software. Ohne diese Planungsgrundlage ist ein Antragsverfahren nur begrenzt umsetzbar, wichtige grundlegende Informationen fehlen.

 

Alle Schulträger im Kreis müssen mit ihren jeweiligen Schulen individuell diese Grundlagen und weitere Unterlagen zur Antragsstellung und Abwicklung erarbeiten sowie fortlaufend anpassen. „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“

 

3.1 Kreis Segeberg als  Schulträger - DigitalPakt Schule

Im Rahmen des DigitalPaktes Schule entfielen insgesamt 2.560.238,4 Euro auf den Kreis Segeberg als Schulträger von fünf Schulen. Davon 315.000 Euro für die allgemeinbildenden Schulen (hier die 3 FÖZ des Kreises + in Weiterleitung an Träger ein weiteres FÖZ) und 2.245.238,40 € für die beiden BBZ des Kreises.

 

 

Schule

Förderbetrag in Euro

Summe Allgemeinbildende Schulen des Kreise (FÖZ)

315.000

Trave-Schule

90.000

Janusz-Korczak-Schule

90.000

Schule am Hasenstieg

90.000

Schule am Kastanienweg

45.000 (Weiterleitung an Träger)

Summe berufliche Schulen des Kreise (BBZ)

2.245.238,40

BBZ Bad Segeberg

   994.077,95

BBZ Norderstedt

1.251.160,45

Kreis Segeberg Gesamt

2.560.238,4 €

Quelle: Mail 12.08.2020, Tanja Lehnert-Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

 

Die Informationen zur Entwicklung der Digitalisierung an beiden berufsbildenden Schulen in Bad Segeberg und Norderstedt finden Sie im entsprechenden Abschnitt des Schulentwicklungsplanes für BBZ im Kreis Segeberg 2020 (DrS/2020/231).

 

Für das BBZ Norderstedt stehen derzeit umfangreiche Erneuerungen im Bereich des Daten- und Stromnetzes an (s.a. DrS/2020/188). Beide BBZ haben die eingeworbene Förderung aus dem Sofortausstattungsprogramm I vollständig vom Kreis übertragen bekommen und sind derzeit in der Endgeräte Beschaffung. Nach Rückmeldung beider BBZ wird sich die Auslieferung an die Schulen, aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Dienstleister, noch bis in den Dezember 2020 verzögern.

 

An den Förderzentren laufen die Vorbereitungen für die Umbauten und Erweiterungen (s.a. DrS/2019/293-1, 296-1, 297-1) Im Zuge der Erneuerung und Erweiterung der Gebäudestruktur wird an allen Standorten eine neue Netzwerk- und Serverausstattung sowie VoIP Kommunikationssysteme aufgebaut. Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm I und aus dem Etat des Kreises werden ebenfalls angeschafft. Anträge zur Refinanzierung der aus dem DigitalPakt Schule förderfähigen Maßnahmen werden derzeit vorbereitet und ab 2021 auf den Weg gebracht.  

 

  1. Sofortausstattungsprogramm I für Schüler*innen (in Umsetzung)

Die Bundesregierung hat mit den Bundesländern ein Sofortausstattungs-programm in Höhe von 500 Millionen Euro vereinbart, um Schüler*innen beim digitalen Unterricht zu Hause mit Endgeräten zu unterstützen.

 

Die Bund-Länder Vereinbarung zum DigitalPakt Schule erhielt dazu eine Annexvereinbarung über 500 Mio. die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wurde.  Auf Schleswig-Holstein entfallen rd. 17 Mio. Euro, auf den Kreis Segeberg rd. 10% des Betrages, rd. 1,7 Mio. Euro. Antragsberechtigt waren (ausschließlich) Schulträger. Die Verteilung der Fördergelder auf die Schulträger des Kreises finden Sie im Anhang 1.

 

Sofortausstattungsprogramm I – Schulen in Trägerschaft des Kreises Segeberg

Schule

Förderbetrag in Euro

Anzahl angeschaffter/bestellter Geräte

Summe Allgemeinbildende Schulen des Kreise (FÖZ)

15.598,2

 

Trave-Schule

4.989,49 €

45 (es erfolgt eine anteilige Bezuschussung der Geräte durch das Budget der IuK)

Janusz-Korczak-Schule

3.100,26 €

Schule am Hasenstieg

5.280,14 €

Schule am Kastanienweg

 2.228,31 €

(Weiterleitung an Träger)

Summe berufliche Schulen des Kreise (BBZ)

280.573,79

 

BBZ Bad Segeberg

126.626,36 €

180 (60.000 Euro Rest-k.A.)

BBZ Norderstedt

153.947,43 €

348 Laptops (inkl. Tasche)

Kreis Segeberg Gesamt

296.171,98 €

 

Quelle: Mail 12.08.2020, Tanja Lehnert-Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein; Telefonat IuK Herr Singer 19.10.2020; BBZ Schulentwicklungsplan 2020

 

Die schulgebundenen mobilen Endgeräte werden durch die Schulträger den Schulen zur Verfügung gestellt und dort an Schüler*innen ausgeliehen. Diese Geräte sind nicht „unterrichtsgerecht“ eingerichtet, d.h. Software, Programme, Sicherheitslösungen etc. müssen über die Träger zusätzlich nachträglich erbracht werden.

 

Dadurch, dass ein schlankes Verfahren zum Abruf der Förderung (Gesamtbudget) in SH aufgelegt wurde, konnten die Fördermittel schnellst-möglich eingesetzt werden. Aufgrund der sehr kurzen Fristen, 20.07.20 Förderungsbeginn, 31.08.20 Ende Mittelabruf, 31.10.20 Ende Bestellung und Beschaffung und 31.12.20 Abschluss des Verfahrens mit Verwendungsnachweis, war eine kohärente Ausstattungsplanung nur begrenzt möglich. Aufgrund der gleichzeitigen deutschlandweiten Bestellung von Endgeräten kommt es derzeit zu massiven Lieferengpässen und Verzögerungen.

 

 

  1. DigitalPakt Schule Programme in Vorbereitung

 

 

  1. Sofortausstattungsprogramm II für Schüler*innen (möglicherweise in Planung)

Im Rahmen einer Erhebung in den kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins hat der Städteverband Schleswig-Holstein einen höheren Bedarf an Endgeräten ermittelt, als durch das Sofortausstattungsprogramm gedeckt werden konnte. Dieses Delta liegt in dieser Erhebung bei bis zu 50%. Diese Aussagen beruhen auf einem Abgleich der gemeldeten Bedarf zu den erhaltenen Endgeräten. Eine Bedarfsermittlung war für den Abruf der Mittel aus dem Sofortaus-stattungsprogramm I nicht zwingend vorgesehen, so dass viele Kreise auf Grund des engen Zeitfenster und der nicht geklärten Definition von „Bedürftigen Schüler*innen“ diese nicht durchgeführt haben. Daher hat der Städteverband das Ministerium für Wissenschaft und Bildung in einem Schreiben vom 29.07.2020 aufgefordert, dass

 

„…aus den vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellten 15 Mio. Euro zur Förderung des digitalen Lernens zusätzlich zum Sofortausstattungsprogramm des Bundes und dem erforderlichen Eigenanteil, den das Land Schleswig-Holstein in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro übernimmt, weitere 3 Mio. Euro für die Schulträger zur Beschaffung weiterer digitaler Endgeräte zur Verfügung stehen.“

Es wird eine zügige Mittelverteilung angestrebt, die

 

„denjenigen Schulträgern zur Verfügung gestellt werden, die einen ergänzenden Bedarf an mobilen Endgeräten über die Schulleitungen ermittelt und überprüft haben“

 

Die Schulträger im Kreis Segeberg hatten im ersten Schritt keine Bedarfe gemeldet, werden aber auf Intervention des Bildungsmanagements nun berücksichtigt. Eine Bedarfsabfrage durch die Bildungsplanung wurde umgehend eingeleitet. Die Ergebnisse werden bis zum 21.10.2020 erwartet. Zudem hat der LKT eine Online-Befragung aller Träger veranlasst.

 

Rückmeldung angeschaffte Geräte Sofortausstattungsprogramm I

 

Meldung Stand 19.10.2020 

Schüler
gesamt

Sofort-ausstattungs
programm*

Zusätzliche
Bedarfe

Anzahl

Endgeräte

Endgeräte

4 Schulen melden:

1.033

128

85

*Gesamtsumme angeschaffter und/oder bestellter Geräte

 

 

 

Quelle: Bildungsmonitoring, Abfrage Oktober 2020 bei den Trägern des Kreises

 

  1. Sofortausstattungsprogramm für Lehrkräfte (KMK Beschluss – in Planung)

Vom Bund ist geplant, weitere 500 Mio. Euro für ein Sofortausstattungs-programme der Lehrkräfte bereit zu stellen. Dies soll jeder Schul-Lehrkraft in Deutschland die Ausstattung mit einem digitalen Endgerät ermöglichen. Sollten diese, wie die vorherigen Programme, nach dem Königsteiner Schlüssel vergeben werden und das Land keine weitere Förderung dazugeben, so entfallen auf den Kreis Segeberg ca. 1,7 Mio. Euro. Lehrkräfte als Landesbedienstete werden ihre Endgeräte voraussichtlich vollständig über Landesmittel finanziert bekommen, wohingegen Schulverwaltungsmitarbeiter, als Mitarbeiter der Schulträgerträger oder von Schulträgern beauftragten Dritten, nicht berücksichtigt werden. Zur weiteren Umsetzung ist noch nichts bekannt.

 

  1. IT-Administration (in Planung)

Der Bund hat sich vor dem Hintergrund, dass der sichere und pädagogisch sinnvolle Betrieb von Netzwerken, Servern und Endgeräten ohne IT-Administration nicht möglich ist, entschlossen in den zügigen Auf- und Ausbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen durch zusätzliche 500 Millionen Euro zur Förderung von professionellen Strukturen zur Administration zu unterstützen. Im Gegenzug verstärken die Länder ihre Anstrengungen zur Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich digitaler Lehr-Lern-Szenarien (z. B. Technik, Didaktik, Medienkompetenz).

 

  1. WLAN-Zugang für alle Schüler*innen (in Planung – Land SH)

Es ist in Planung 90.000 Euro der Landesmittel aus einem möglicherweise kommenden weiteren Sofortausstattungsprogramm für die Förderung von Zubehör, wie etwa LTE –Router für den häuslichen Internetzugang (WLAN) zu nutzen.

Außerdem ist die Förderung des Internetzuganges für SuS über Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) angedacht. Derzeit ist dies nicht möglich, da ein Internetzugang nach den Richtlinien für Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, als Teil des Bildungspaketes, nicht förderfähig ist. Um dieses umzusetzen bedarf es einer Anpassung der BuT – Leistungen, wann die Bundesregierung hier eine Änderung vornimmt ist nicht bekannt.  https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html

 

  1. Breitband Anschluss über das Landesnetz 2020

Das Land Schleswig-Holstein hat sich in seinem Programm Landesnetz 2020 verpflichtet alle Schulen Schleswig-Holsteins an das Landesnetz anzuschließen oder eine adäquate Internetversorgung sicherzustellen. Dataport wurde beauftragt, die Realisierung der Breitbandanbindungen der Schulen über das Landesnetzprogramm umzusetzen.

 

Mit Beschluss des Landes in 2020 wurde das Programm Landesnetz 2020 jetzt verlängert und in Landesnetz 2022 umgetauft. Ziel ist es nun, alle Schulen in SH an einen Glasfaseranschluss oder einen vergleichbaren Breitbandanschluss anzuschließen.

 

Im Kreis Segeberg sind noch 14 Schulen (oder Außenstellen) nicht mit dem Glasfaser Landesnetz versorgt. Bei 12 Schulen stehen schon Termine fest, eine Schule befindet sich noch in der Beantragung.

 

Schule

Geplanter Anschluss

Gemeinschaftsschule Auenland, BB

2021 Q4

Grundschule Maienbeeck, BB

2021 Q4

Bramau-Schule FöZ Lernen, BB

2021 Q4

Sventana-Schule Bornhöved

2021 Q4

Grundschule Fahrenkrug

Termin noch offen

Grundschule Großenaspe

2020 Q4

Grundschule Schmalfeld-Hartenholm Außenstelle Hartenholm

2020 Q4

Grund- und Gemeinschaftsschule Leezen

2021 Q1

Grundschule Lentföhrden

2020 Q4

Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg, NOR

2021 Q1

Schule im Alsterland

2021 Q1

Schule am Hasenstieg Förderzentrum Schwerpunkt Geistige Entwicklung

2020 Q4

Grundschule Rickling

2020 Q4

Grundschule am Wald (Sievershütten)

beauftragt

Quelle: Statusliste Schulen Landesnetzausbau auf Glasfaserbasis „LN 2020“, Stand 01.10.2020

 

Auch wenn eine Schule bereits über einen Landesnetz Anschluss verfügt, bedeutet dies zugleich nicht automatisch, dass das sogenannte pädagogische Netz (Unterricht Lehrkräfte, SuS) auch über diesen Breitbandanschluss (zumeist Glasfaser) verfügt. Das Landesnetz und das pädagogische Netz sind physikalisch immer getrennt zu behandelnde Einheiten. An vielen Schulen sind die pädagogischen Netze (LAN/WLAN) derzeit in Auf- bzw. Ausbau, die Breitbandversorgung der einzelnen Schule ist sehr unterschiedlich. Eine vollständige Umsetzung des Aufbaus der pädagogischen Netze und der Anschlüsse mit einer Breitbandversorgung ist bis 2024 zu erwarten.

 

 

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Anlagen

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