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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt auf Grundlage der Richtli­nie über die Verleihung der Kunst- und Kulturpreise des Kreises Segeberg die Preise im Jahr 2021 für die Leistungen auf dem Gebiet der Musik zu verleihen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beschluss zur DrS 2020/232 die Aus­lobung der Preise über die Medien bekanntzugeben.

Das Bewerbungsende für das Einreichen der Vorschläge ist der 31.07.2021.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wählt in der Sitzung des Ausschus­ses für Bildung, Kultur und Sport am 09.02.2021 die Jurymitglieder. Die Verwal­tung sowie die Fraktionen machen bis zum 31.12.2020 Vorschläge für die jeweils zu benennenden Fachrichter*innen und Sachrichter*innen.

 

Die Kunst- und Kulturpreise sollen in der Kreistagssitzung am 23.09.2021 verlie­hen werden.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Abstand von drei Jahren verleiht der Kreis Segeberg für hervorragende Leis­tungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet an Einzelpersonen und Perso­nengruppen gemäß der im Sachverhalt genannten Richtlinie Kunst- und Kultur­preise. Jeweils einen Kunst- und Kulturpreis erhalten erwachsene und jugendli­che Preisträger*innen. Nach den letzten Preisverleihungen im Jahr 2018 können nun im Jahr 2021 wieder entsprechende Preise verliehen werden. Näheres dazu im Sachverhalt.

 

Sachverhalt:

Gemäß der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend-Kunst-Kulturpreises des Kreises Segeberg vom 01.01.2015 (Anlage 1) verleiht der Kreis Segeberg im Abstand von drei Jahren für hervorragende Leis­tungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet Preise an Einzelpersonen und Personengruppen.

Der Preis für die beiden Kategorien (Jugend-Kunst- und Kulturpreis für Preisträ­ger*innen zwischen 18-25 Jahren und Kunst- und Kulturpreis für Preisträ­ger*innen Erwachsen ab 18 Jahre) ist jeweils mit 3.000,00 EUR dotiert.

 

Gemäß Ziff. 2 der Richtlinie wird der Preis für Leistungen auf dem Gebiet

-         der bildenden Kunst

-         der Musik

-         der Literatur

-         und der darstellenden Kunst

verliehen.

 

Aufgrund der aktuellen Richtlinie und den vergangenen Richtlinien wurden zuletzt die Preise auf dem Gebiet der Musik (2003), der bildenden Kunst (2008), der darstellenden Kunst (2015) und der Literatur (2018) verliehen.

 

Entgegen der Richtlinie, wonach am Anfang des Jahres, in dem die Preisverlei­hungen erfolgen sollen, über die Art der auszuzeichnenden Kunstgattung seitens des Ausschusses für Bildung Kultur und Sport (BKS) entschieden werden soll, schlägt der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Brunkhorst vor, diese Entschei­dung für die Verleihungen im Jahr 2021 bereits in diesem Ausschuss zu treffen und entsprechende Termine zu bestimmen.

Damit käme es zu einer längeren Vorlaufzeit, so dass auch insbesondere Schu­len, bzw. Schüler*innen in die Lage versetzt werden, sich mit dem Thema zu be­schäftigen und sich Gedanken um Vorschläge einzelner Personen oder Gruppen für den Jugend-Kunst- und Kulturpreis zu machen.

 

Um die künstlerische Vielfalt zu fördern, empfiehlt sich für die Verleihung 2021 das Gebiet Musik zu wählen, da eine Preisverleihung dieser Kunstgattung am längsten zurückliegt.

 

Die Verwaltung sollte nach der Beschlussfassung zur DrS2020/232 die bevorste­hende Verleihung über die Medien bekanntgeben.

Der Ausschussvorsitzende schlägt als Termin für das Bewerbungsende den 31.07.2021 vor.

 

Die Jury des Preisgerichtes soll in der Sitzung des BKS am 09.02.2021 gewählt werden. Die Jury setzt sich wie folgt zusammen aus:

1.: Drei unabhängige Sachverständige der Kunstgattung (Fachrichter*innen). Diese schlägt der Kreis vor.

2.: Je ein Vertreter*in (Sachrichter*in), den jede Fraktion des Kreistages be­stimmt.

Sachrichter*innen müssen nicht Mitglied der Fraktion sein. Die Vorschläge der Fraktionen für die Jurymitglieder (Sachrichter*innen) nimmt der Fachdienst 51.10 entgegen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Preise während der Sitzung des Kreistages am 23.09.2021 zu verleihen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalige Kosten , 2x je ein Preisgeld in Höhe von 3.000,00 €

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:2521200

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:529101

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Ziel 6, Förderung der Kultur

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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