Drucksache - DrS/2020/232
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis und Jugend-Kunst- und Kulturpreis 2021 Bestimmung der Kunstgattung sowie die Terminierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher,Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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10.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt auf Grundlage der Richtlinie über die Verleihung der Kunst- und Kulturpreise des Kreises Segeberg die Preise im Jahr 2021 für die Leistungen auf dem Gebiet der Musik zu verleihen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beschluss zur DrS 2020/232 die Auslobung der Preise über die Medien bekanntzugeben.
Das Bewerbungsende für das Einreichen der Vorschläge ist der 31.07.2021.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wählt in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 09.02.2021 die Jurymitglieder. Die Verwaltung sowie die Fraktionen machen bis zum 31.12.2020 Vorschläge für die jeweils zu benennenden Fachrichter*innen und Sachrichter*innen.
Die Kunst- und Kulturpreise sollen in der Kreistagssitzung am 23.09.2021 verliehen werden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Abstand von drei Jahren verleiht der Kreis Segeberg für hervorragende Leistungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet an Einzelpersonen und Personengruppen gemäß der im Sachverhalt genannten Richtlinie Kunst- und Kulturpreise. Jeweils einen Kunst- und Kulturpreis erhalten erwachsene und jugendliche Preisträger*innen. Nach den letzten Preisverleihungen im Jahr 2018 können nun im Jahr 2021 wieder entsprechende Preise verliehen werden. Näheres dazu im Sachverhalt.
Sachverhalt:
Gemäß der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend-Kunst-Kulturpreises des Kreises Segeberg vom 01.01.2015 (Anlage 1) verleiht der Kreis Segeberg im Abstand von drei Jahren für hervorragende Leistungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet Preise an Einzelpersonen und Personengruppen.
Der Preis für die beiden Kategorien (Jugend-Kunst- und Kulturpreis für Preisträger*innen zwischen 18-25 Jahren und Kunst- und Kulturpreis für Preisträger*innen Erwachsen ab 18 Jahre) ist jeweils mit 3.000,00 EUR dotiert.
Gemäß Ziff. 2 der Richtlinie wird der Preis für Leistungen auf dem Gebiet
- der bildenden Kunst
- der Musik
- der Literatur
- und der darstellenden Kunst
verliehen.
Aufgrund der aktuellen Richtlinie und den vergangenen Richtlinien wurden zuletzt die Preise auf dem Gebiet der Musik (2003), der bildenden Kunst (2008), der darstellenden Kunst (2015) und der Literatur (2018) verliehen.
Entgegen der Richtlinie, wonach am Anfang des Jahres, in dem die Preisverleihungen erfolgen sollen, über die Art der auszuzeichnenden Kunstgattung seitens des Ausschusses für Bildung Kultur und Sport (BKS) entschieden werden soll, schlägt der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Brunkhorst vor, diese Entscheidung für die Verleihungen im Jahr 2021 bereits in diesem Ausschuss zu treffen und entsprechende Termine zu bestimmen.
Damit käme es zu einer längeren Vorlaufzeit, so dass auch insbesondere Schulen, bzw. Schüler*innen in die Lage versetzt werden, sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich Gedanken um Vorschläge einzelner Personen oder Gruppen für den Jugend-Kunst- und Kulturpreis zu machen.
Um die künstlerische Vielfalt zu fördern, empfiehlt sich für die Verleihung 2021 das Gebiet Musik zu wählen, da eine Preisverleihung dieser Kunstgattung am längsten zurückliegt.
Die Verwaltung sollte nach der Beschlussfassung zur DrS2020/232 die bevorstehende Verleihung über die Medien bekanntgeben.
Der Ausschussvorsitzende schlägt als Termin für das Bewerbungsende den 31.07.2021 vor.
Die Jury des Preisgerichtes soll in der Sitzung des BKS am 09.02.2021 gewählt werden. Die Jury setzt sich wie folgt zusammen aus:
1.: Drei unabhängige Sachverständige der Kunstgattung (Fachrichter*innen). Diese schlägt der Kreis vor.
2.: Je ein Vertreter*in (Sachrichter*in), den jede Fraktion des Kreistages bestimmt.
Sachrichter*innen müssen nicht Mitglied der Fraktion sein. Die Vorschläge der Fraktionen für die Jurymitglieder (Sachrichter*innen) nimmt der Fachdienst 51.10 entgegen.
Es wird vorgeschlagen, die Preise während der Sitzung des Kreistages am 23.09.2021 zu verleihen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einmalige Kosten , 2x je ein Preisgeld in Höhe von 3.000,00 € |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:2521200 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto:529101 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziel 6, Förderung der Kultur |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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578,3 kB
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