Bericht der Verwaltung - DrS/2020/229
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme zum Erfordernis einer Radverkehrsanlage entlang der K 12 nach der Systematik des Radverkehrskonzeptes des Kreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Julia Maßow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Information ohne Beratung
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04.11.2020
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03.03.2021
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09.06.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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17.02.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung wurde in der UNK-Sitzung am 02.09.2020 beauftragt, das Erfordernis für die Berücksichtigung einer Radverkehrsanlage bei der Planung der K 12 sowie einer Fuß- und Radverkehrsanlage auf der Brücke über die Trave bei Herrenmühle zu prüfen. Dies sollte auf der der Grundlage der Systematik des Radverkehrskonzeptes des Kreises erfolgen. Das Planungsbüro, das bereits das Radverkehrskonzept für den Kreis erstellt hat, wurde um eine gutachterliche Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten. Die Stellungnahme ist als Anlage „Gutachterliche Stellungnahme zur Erforderlichkeit einer Radverkehrsanlage im Zuge der K 12“ beigefügt.
Sachverhalt:
Die Prüfung geht auf die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2020 und Freie Wähler vom 01.09.2020, besprochen unter Top Ö.5.5 in der Sitzung des UNK am 02.09.2020, zurück.
Im Anschluss an die UNK-Sitzung wurde das Planungsbüro PGV Alrutz GbR damit beauftragt zu prüfen, ob eine Radverkehrsanlage entlang der K 12 und im Bereich des geplanten Brückenbauwerks über die Trave bei Herrenmühle aufgrund der Netzbedeutung und der Verkehrsstärke der Strecke angezeigt ist.
Die Gutachter kommen in ihrer fachlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass eine Radverkehrsanlage an der K12 auch aus heutiger Sicht weiterhin nicht erforderlich ist und aufgrund der Netzbedeutung sowie Nachfrage von Seiten des Radverkehrs eine vorsorgliche Anlage einer separaten Radverkehrsführung auf der Travebrücke zu diesem Zeitpunkt nicht vertretbar wäre. Zur detaillierten Begründung des Ergebnisses liegt die Stellungnahme der Vorlage als Anlage „Gutachterliche Stellungnahme zur Erforderlichkeit einer Radverkehrsanlage im Zuge der K 12“ bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,4 kB
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