Drucksache - DrS/2020/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Gleichstellungs- und Frauenförderplan Kreis Segeberg 2020-2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Czub, Anke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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29.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der im Dezember 1993 vom Kreistag verabschiedete Frauenförderplan des Kreises Segeberg wurde in seiner ab 01.01.1997 geltenden Fassung den zwingenden Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes angepasst. In den Jahren 2004, 2011 und 2017erfolgte eine nochmalige Überarbeitung des Frauenförderplanes.
Der gesetzlichen Verpflichtung des § 11 Gleichstellungsgesetz nachkommend wurde der Frauenförderplan von einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Fachdienst Personal und Organisation und der Gleichstellungsbeauftragten überarbeitet.
Der vorliegende Plan stellt zum einen eine Erfolgskontrolle des abgelaufenen Frauenförderplanes dar. Zum anderen soll er aber auch aufzeigen, an welchen Punkten noch weiterer Handlungsbedarf ist. Aus den nunmehr 33 Jahren Erfahrung mit dem Frauenförderplan können neue Ziele und Maßnahmenkataloge noch spezieller und intentionaler auf die Beschäftigtensituation bei der Kreisverwaltung Segeberg ausgerichtet werden. Die Kreisverwaltung Segeberg kann auf das Potenzial qualifizierter Mitarbeiter*innen nicht verzichten. So ist Frauen- und Gleichstellungsförderung kein Selbstzweck, sondern Teil einer effizienten und innovativen Personal-und Organisationsentwicklung, gleichzeitig aber auch Voraussetzung für Fairness und Gerechtigkeit.
Karriere und Führung, Work-Life-Balance, Einkommen und Alterssicherung, Entgeltgerechtigkeit sind die Schwerpunkte und Handlungsfelder des Frauenförderplans, welche in Ihrer Ausdifferenzierung auch in Teilen Neuerung darstellen. Der Plan ist so aufgebaut, dass jeder der Schwerpunkte mit einer Ist-Analyse beginnt. Die zur Analyse notwendige statistische Erfassung der Beschäftigtenstruktur des Kreises Segeberg wurde zum Stichtag 30. Juni 2020 erhoben. Die entsprechenden Tabellen sind in der Anlage beigefügt. Durch Erfassung bspw. der Beschäftigtenstruktur wird deutlich, in welchen Funktionen, Bereichen und Berufen konkreter Handlungsbedarf besteht: Wo sind Frauen oder Männer unterrepräsentiert?
Im zweiten Schritt wurden aufbauend auf den ermittelten Ergebnissen der Ist-Analyse sind Ziele formuliert.
Im dritten und letzten Schritt werden unter dem Punkt Maßnahmen konkrete Instrumente beschrieben, um die Zielvorgaben effektiv zu erreichen. Sie werden möglichst präzise mit Zeitrahmen, Umsetzungsstand Zuständigkeit und ggf. planbarem Budget (unter Beachtung eines restriktiven Umgangs mit den Ressourcen) formuliert. In diesem Punkt ist zu erkennen, was bereits funktioniert oder was sinnvoll geändert bzw. verbessert werden soll.
Exemplarisch sei hier ein Beispiel aufgeführt:
Coaching in der Führungsebene
Im Rahmen der Führung auf Probe soll jede Führungskraft mindestens bis zu sechs Sitzungen exklusive Auftakt- und Abschlussgespräch in Anspruch nehmen. Dies ist auch in dem Konzept ‚Führung auf Probe‘ schriftlich festgehalten und die Umsetzung wird vom Fachdienst Personal und Organisation begleitet. Des Weiteren sollen zur weiteren Unterstützung ihrer beruflichen Entwicklung so-wohl Frauen als auch Männer in etablierten Leitungsfunktionen Coaching in Anspruch nehmen. Bis zu drei Coaching-Termine im Jahr können – nach Rück-sprache mit dem Fachdienst Personal und Organisation – bei einer/einem in-ternen, bzw. externen Coach genutzt werden. Die Auswahl der/des Coachs trifft die jeweilige Führungskraft selbst. Die Inhalte dieses Coachings bleiben anonym.
Zuständigkeiten: Fachdienst Personal und Organisation
Umsetzungsstand:
Bis wann: ab 2017
Kosten: ca. 1500€ - 2000€ pro Coaching
Messbarkeit: abgerechnete Anzahl der Coachings; die Coaches geben Rückmeldung zur Anwendbarkeit der Coaching-Inhalte und Entwicklungsfortschritte, Auswertung der Evaluationsbögen
Die ausführliche Darstellung aller Ideen der Arbeitsgruppe ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Synopse.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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652,4 kB
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