Drucksache - DrS/2020/209
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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16.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur bittet die Verwaltung für die Sitzung des Hauptausschusses am 22.9.2020 und die Sitzung des Kreistages am 24.9.2020 eine erste fachliche Bewertung zu dem überarbeiteten Entwurf abzugeben um den Kreistag in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls innerhalb der Frist eine Stellungnahme abgeben zu können.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit Datum vom 16.9.2020 wurde der 4. Entwurf der Regionalpläne-Wind bekannt gemacht. Im Gebiet des Kreises Segeberg ergeben sich für neun Flächen Änderungen. Um gegebenenfalls eine fristgerechte Stellungnahme abgeben zu können, ist die Befassung im Hauptausschuss am 22.9.2020 und im Kreistag am 24.9.2020 erforderlich.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 16.9.2020 hat das Land Schleswig-Holstein den 4. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land bekannt gemacht und ein – inhaltlich und zeitlich eingeschränktes - Anhörungsverfahren eingeleitet. Es besteht die Möglichkeit, bis zum 23.10.2020 eine Stellungnahme abzugeben. Nach § 23 KO ist dies eine dem Kreistag vorbehaltene Aufgabe. Die nächste Sitzung des Kreistages ist für den 24.9.2020 terminiert, dann erst wieder für den 3.12.2020.
Zum vorherigen 3. Entwurf hat der Kreistag mit Beschluss vom 12.3.2020 auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange sowie auf die Stellungnahmen der Gemeinden verwiesen, darüber hinaus aber keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Mit dem vorliegenden 4. Entwurf werden insgesamt 8 Vorranggebiete im Kreis Segeberg in ihrer räumlichen Abgrenzung modifiziert, die Fläche SEG_052 in Schmalfeld wird in einer Größe von ca. 18 ha neu als Vorranggebiet eingestuft. Die Planunterlagen sind einsehbar im Internet:
https://bolapla-sh.de/verfahren/78ff07da-e83a-11ea-8a30-0050569710bc/public/detail
Die Verwaltung wird für die Sitzung des Hauptausschusses am 22.9.2020 eine erste fachliche Einschätzung zu diesen Änderungen abgeben, um die Selbstverwaltung in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls innerhalb der Frist eine Stellungnahme abgeben zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 7: Klimaschutz auf hohem Niveau weiterentwickeln
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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