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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/061-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Kreis Segeberg schließt mit jedem Schulträger und Schulverband im Kreis Segeberg einen Aufgabenübertagungsvertrag gemäß dem Vertragsentwurf der Anlage 2 zur DrS 2020/061/-2 ab. Der Vertrag wird seitens der Vertragspartner ggfs. noch im Einzelnen ergänzt. Mit dem Vertrag wird die Antragsbearbeitung sowie die Ausgabe von Schülerfahrkarten und die damit verbundenen weiteren Prozessschritte seitens der Schulträger und Schulverbände auf den Kreis Segeberg übertragen

 

b) Der Kreis Segeberg überträgt die Antragsbearbeitung sowie die Ausgabe von  Schülerfahrkarten und die damit verbundenen weiteren Prozessschritte per Öffentlich-rechtlichem Vertrag gemäß dem Vertragsentwurf der Anlage 1 zur DrS 2020/061/-2 auf den Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Vertrag wird seitens der Vertragspartner ggfs. noch im Einzelnen ergänzt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur sowie der Hauptausschuss des Kreises Segeberg haben gemäß der Vorlage DrS 2020/061-1 in den Sitzungen am 25.08.2020 und am 27.08.2020 dem Interkommunalen Antragsverfahren für Schülerfahrkarten mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg grundsätzlich zugestimmt.

Für die Verträge zu den Aufgabenübertragungen, die gemäß den genannten Beschlüssen dem Hauptausschuss am 22.09.2020 und dem Kreistag am 24.09.2020  zum Beschluss vorzulegen sind, liegen der Verwaltung noch keine Entwürfe vor.

Die Vertragsentwürfe erwartet die Verwaltung spätestens zum 20.09.2020.  Näheres dazu im Sachverhalt.

 

Sachverhalt:

 

Im Anschluss an die in der Zusammenfassung genannten Beschlüsse am 25.08.2020 und am 27.08.2020 hat die Verwaltung zusammen mit den beteiligten Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg, sowie dem beauftragten Rechtsanwalt an der Vertragserstellung gearbeitet.

 

Die inhaltliche Ausarbeitung und die rechtlichen Prüfungen im Zusammenhang mit dem Entwurf der Verträge, z.B. zur Umsatzsteuer, Datenschutz usw., sind jedoch komplexer, als zunächst vom beauftragten Anwaltsbüro angenommen. Die Endfassungen nehmen daher außerplanmäßig noch Zeit in Anspruch.

 

Der Rechtsanwalt hat zugesagt, den Kreisen bis zum 20.09.2020 jeweils einen Entwurf für die Verträge vorzulegen. Die Vertragsentwürfe beinhalten alle relevanten Vereinbarungen zu den jeweiligen Aufgabenübertragungen, insbesondere die Gewährleistung und die Bezeichnung der einzelnen Prozessschritte zum Antragsverfahren (Antragstellung, Bescheiderteilung, Ausgabe der Fahrkarten und Ersatzfahrkarten, Abwicklung des Zahlungsverkehrs etc). Die Entwürfe werden zeitnah noch ggfs. im Einzelnen ergänzt (s. Absatz 2).

 

Die Entwürfe der Verträge gemäß

 

Anlage 1: Aufgabenübertragungsvertrag zwischen Schulträgern/Schulverbänden und dem Kreis Segeberg

 

und

 

Anlage 2: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreis Herzogtum Lauenburg

 

werden dieser Beschlussvorlage unmittelbar nach Eingang , noch vor der Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2020, beigefügt.

 

Mit der Zustimmung der Gremien zu den Beschlussvorschlägen a) und b) wird die Verwaltung beauftragt, die finalen Verträge abzuschließen.

 

.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


 

X

Ja:

 

 

s. DrS 2020/061-1
 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

s. DrS 2020/061-1

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:s. DrS 2020/061-1

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Ziel 6

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlagen

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