Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/170

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der in der Anlage 2 befindlichen Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) wird  zugestimmt.

 

Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit einer entsprechenden Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WKS beauftragt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Zuge der Verlängerung des Betrauungsakts der WKS GmbH ist es erforderlich, den Gesellschaftsvertrag der WKS den Erfordernissen des § 102 GO anzupassen sowie Klarstellungen zum Berichtswesen und Erstellung des Wirtschaftsplans vorzunehmen.

 

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 (DrS/2020/101) der grundsätzlichen Verlängerung des Betrauungsaktes zugestimmt. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt, die Überarbeitung des Betrauungsaktes vorzubereiten. In diesem Zusammenhang ist auch der Gesellschaftsvertrag der WKS GmbH vom 27.06.2017 in einigen Punkten anzupassen. Der Aufsichtsrat der WKS GmbH hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 über die nachfolgenden Punkte beraten und Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung abgegeben:

 

  1. Die Anforderungen aus § 102 Abs. 2 (hier: Nr. 4) der Gemeindeordnung sind durch die kommunalen Gesellschafter mittels Anpassung des Gesellschaftsvertrags sicherzustellen.

     Die entsprechende Änderung ist in § 6 Abs. 1 enthalten.

 

  1. Mit Neufassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vom 27.09.2018 wurde geregelt, dass das Protokoll jedem Aufsichtsratsmitglied innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung zu übersenden ist.

     Die entsprechende Änderung ist in § 8 Abs. 8 enthalten.

 

  1. Aus aktuellem Anlass wurde als zustimmungspflichtiges Geschäft durch den Aufsichtsrat die Bestellung und Abberufung von Handlungsbevollmächtigten ergänzt.

     Die entsprechende Änderung ist in § 9 Abs. 4 b) enthalten.

 

  1. Die Gutachter der Organisationsuntersuchung der WKS haben die Empfehlung gegeben, das Berichtswesen zu verschlanken. Dazu soll gleichzeitig die Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WKS angepasst werden: (Nr. 5: Das reguläre Berichtswesen gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung erfolgt im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und beinhaltet: Stand der Leistungserfüllung in den Sparten, Finanzbericht, Beteiligungscontrolling. Nr. 7: Die Geschäftsführung ist zur persönlichen Teilnahme an den WRI-Sitzungen verpflichtet.) Zudem ist eine entsprechende Regelung bereits in Ziffer 7.1.2 der Beteiligungsrichtlinie enthalten.

     Die entsprechende Änderung ist in § 11 Abs. 3 enthalten.

 

  1. Zudem hat eine Nachschau zum Rechnungsprüfungsbericht vom 01.02.2016 im Juli 2020 stattgefunden. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Segeberg liegt vor (siehe DrS/2020/185). Hierin wird auf die Erstellung des Wirtschaftsplans eingegangen mit der Empfehlung, diesen nicht nur „in sinngemäßer Anwendung“, sondern „auf Basis“ der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu erstellen (vgl. S. 18 RPA-Bericht). Der Einschub „bestehend insbesonderefünfjährigen Finanzplanung“ ist daher zu streichen.

     Die entsprechende Änderung ist in § 13 Abs. 1 enthalten.

 

  1. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat darauf hingewiesen, dass gem. § 109a, Abs. 2 der Gemeindeordnung eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrags vorzunehmen ist: „Die weitgehenden Rechte der Beteiligungsverwaltung ergeben sich aus § 109 a Abs. 2 GO. Damit keine Rechtsvorschriften dem Auskunfts- und Einsichtsverlangen entgegenstehen, sind bereits in dem Gesellschaftsvertrag selbst der Beteiligungsverwaltung diese Rechte einzuräumen. (…)

     Diesem Aspekt wurde durch das Hinzufügen des neuen § 12 Rechnung getragen.

 

  1. Ergänzung: der Einschub „…oder elektronisch“ in den §§ 6 Abs. 2 bzw. 8 Abs. 7 erweitert die Möglichkeiten, zu diesen Gremien auch alternativ zum Postweg einzuladen.

 

  1. Der Aufsichtsrat der WKS hat sich gegen die optionale Bestellung von Ersatzmitgliedern ausgesprochen; zudem soll die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats auch weiterhin bei fünf Mitgliedern gegeben sein.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...