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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt einer Verlegung der Förderung eines kreisweiten Vorbereitungskurses zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für junge Erwachsene (18+) und Erwachsene im Kreis Segeberg in Trägerschaft des VHS Henstedt-Ulzburg e. V. in das Jahr 2021 zu.

 

Bedingt durch die Covid-19-Pandemie kann der Vorbereitungskurs zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses im Jahr 2020 nicht begonnen werden.

 

Die Mittelbereitstellung im Haushalt 2021 ist analog zum Haushalt 2020 (Drs/2019/092) vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Ein kreisweiter Vorbereitungskurs zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für junge Erwachsene (18+) und Erwachsene im Kreis Segeberg in Trägerschaft des VHS Henstedt-Ulzburg e. V. kann, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, nicht gestartet werden.

 

Sachverhalt:

Am 27.06.2019 fasste der Kreistag folgenden Beschluss:

 

„Der Kreistag beschließt, die Förderung eines kreisweiten Vorbereitungskurses zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für junge Erwachsene (18+) und Erwachsene im Kreis Segeberg in Trägerschaft des VHS Henstedt-Ulzburg e. V. mit 40.000 EUR ab dem Schuljahr 2021/2022, vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellung im Haushalt 2021, vorzunehmen.

 

Um die Chancengleichheit bei Männern und Frauen bei dem Erwerb des Schulabschlusses sicherzustellen, ist die Platzvergabe für Frauen und Männer möglichst zu gleichen Teilen zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung prüft weitere Standorte für entsprechende Angebote. Über die Umsetzung und die kreisweite Auswirkung wird im Mai 2022 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berichten.“

 

Am 27.06.2019 entschied der Kreistag in der DrS/2019/092 die Förderung eines kreisweiten Vorbereitungskurses zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für junge Erwachsene (18+) und Erwachsene im Kreis Segeberg in Trägerschaft des VHS Henstedt-Ulzburg e. V. mit 40.000 EUR ab dem Schuljahr 2021/2022 vorzunehmen.

 

Die Vorbereitung für den Kurs und ebenso die Werbung für Teilnehmenden fiel in die Zeit März bis Mai 2020. Es waren zwar alle relevanten Vorklärungen mit Unterstützung des Schulamtes und einer Partnerschule zur Abnahme der Prüfungen in Henstedt-Ulzburg durchgeführt worden, die weiteren Schritte zum Aufbau des Angebotes konnten aber nicht mehr fortgesetzt werden. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie, konnten deshalb weitere entscheidende Schritte, die Verpflichtung von Kurspersonal und der Beginn der Werbung bei zukünftigen teilnehmen, nicht gestartet werden. Eine Umsetzung in digitaler Form ist nach Rückmeldung durch die VHS Henstedt-Ulzburg e. V. aufgrund der zu erwartenden Zielgruppen nicht zielführend und nicht erfolgsversprechend.

 

Um das Angebot, an deren Bedarf sich aus Sicht des Bildungsmanagements (siehe auch DrS/2019/092) nichts geändert hat, erneut auf den Weg zu bringen, bedarf es der Förderung durch den Kreis Segeberg. Für die Folgejahre ist eine Fortsetzung des Angebotes vorstellbar. Sowohl die VHS in Norderstedt, als auch die VHS Bad Segeberg haben hier Interesse bekundet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab dem Jahr 2021 ist mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 40.000 EUR pro Schuljahr zu rechnen.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 243, Übrige schulische Aufgaben

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531700000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           6.4 setzt sich dafür ein, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

                 wirkungsorientiert organisiert wird und

             6.7 fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten die politische und kulturelle

                   Bildung und die Erwachsenenbildung

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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